Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Niedersächsisches MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgaben der Meldebehörde Die Meldebehörden haben
§ 2 Meldebehörden
§ 3 Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
§ 4 Schutzwürdige Belange der Betroffenen
§ 5 Rechte der Betroffenen
§ 6 Meldegeheimnis
§ 7 Begriff der Wohnung
§ 8 Mehrere Wohnungen
Zweiter Abschnitt
Meldepflichten
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
§ 10 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 11 Datenerhebung/Meldebestätigung
§ 12 Wohnungsgeberin und Wohnungsgeber
§ 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 14 Schiffsbesatzungen
§ 15 Befreiung von der Meldepflicht Von der Meldepflicht sind befreit
§ 16 Dienstlich bereitgestellte Unterkünfte
§ 17 Vorübergehender Aufenthalt
§ 18 Beherbergungsstätten
§ 19 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
§ 20 Krankenhäuser und Heime
§ 21 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Melderegister
§ 22 Speicherung von Daten
§ 23 Zweckbindung der Daten
§ 24 Ordnungsmerkmal
§ 25 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 26 Löschung und Aufbewahrung von Daten
§ 27 Auskunft an Betroffene, Meldebescheinigung
§ 28 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
§ 28a Melderegisterdatenspiegel
§ 29 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen
§ 30 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 31 Datenübermittlungen an die Suchdienste
§ 32 Verordnungsermächtigung für regelmäßige Datenübermittlungen
§ 33 Melderegisterauskunft
§ 34 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
§ 34a Regelmäßige Datenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk
§ 35 Zweckbindung und Auskunftssperre
§ 36 Datenübermittlung von bestrittenen Daten
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Gemeinsame Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 39 Übergangsvorschrift
§§ 40 bis 45 (aufgehoben)