Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

Niedersächsisches MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgaben der Meldebehörde Die Meldebehörden haben

§ 2 Meldebehörden

§ 3 Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes

§ 4 Schutzwürdige Belange der Betroffenen

§ 5 Rechte der Betroffenen

§ 6 Meldegeheimnis

§ 7 Begriff der Wohnung

§ 8 Mehrere Wohnungen

Zweiter Abschnitt
Meldepflichten

§ 9 Allgemeine Meldepflicht

§ 10 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 11 Datenerhebung/Meldebestätigung

§ 12 Wohnungsgeberin und Wohnungsgeber

§ 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht

§ 14 Schiffsbesatzungen

§ 15 Befreiung von der Meldepflicht Von der Meldepflicht sind befreit

§ 16 Dienstlich bereitgestellte Unterkünfte

§ 17 Vorübergehender Aufenthalt

§ 18 Beherbergungsstätten

§ 19 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 20 Krankenhäuser und Heime

§ 21 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt
Melderegister

§ 22 Speicherung von Daten

§ 23 Zweckbindung der Daten

§ 24 Ordnungsmerkmal

§ 25 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 26 Löschung und Aufbewahrung von Daten

§ 27 Auskunft an Betroffene, Meldebescheinigung

§ 28 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden

§ 28a Melderegisterdatenspiegel

§ 29 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen

§ 30 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 31 Datenübermittlungen an die Suchdienste

§ 32 Verordnungsermächtigung für regelmäßige Datenübermittlungen

§ 33 Melderegisterauskunft

§ 34 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

§ 34a Regelmäßige Datenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk

§ 35 Zweckbindung und Auskunftssperre

§ 36 Datenübermittlung von bestrittenen Daten

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

§ 38 Gemeinsame Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 39 Übergangsvorschrift

§§ 40 bis 45 (aufgehoben)

§ 46