Regelwerk, Allgemeines, Sanktionen

JAVollzG M-V
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Erster Abschnitt
Vollzug des Jugendarrestes

Erster Titel
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ziel des Vollzugs

§ 3 Stellung der Arrestierten, Mitwirkung

§ 4 Grundsätze der Vollzugsgestaltung

§ 5 Maßnahmen erzieherischer Gestaltung

§ 6 Zusammenarbeit, Einbeziehung Dritter

Zweiter Titel
Aufnahme, Planung

§ 7 Aufnahmeverfahren

§ 8 Arrestplan

Dritter Titel
Unterbringung, Versorgung

§ 9 Unterbringung während der Einschlusszeiten, Trennungsgebot

§ 10 Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten

§ 11 Gewahrsam an Gegenständen

§ 12 Kleidung

§ 13 Verpflegung

§ 14 Freizeit und Medien

§ 15 Gesundheitsschutz und Hygiene

Vierter Titel
Außenkontakte

§ 16 Schriftwechsel, Pakete

§ 17 Besuche, Telefongespräche

§ 18 Aufenthalte außerhalb der Anstalt

Fuenfter Titel
Religionsausübung

§ 19 Seelsorge, religiöse Veranstaltungen, Weltanschauungsgemeinschaften

Sechster Titel
Sicherheit und Ordnung

§ 20 Grundsatz

§ 21 Allgemeine Verhaltenspflichten

§ 22 Reaktionen auf Pflichtverstöße

§ 23 Durchsuchung, Absuchung

§ 24 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch

§ 25 Festnahmerecht

§ 26 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 27 Unmittelbarer Zwang

Siebter Titel
Entlassung, Nachsorge

§ 28 Einleitung nachsorgender Maßnahmen, Entlassungsbeihilfe

§ 29 Schlussbericht, Entlassungsgespräch

Achter Titel
Beschwerde

§ 30 Beschwerderecht

Neunter Titel
Aufbau und Organisation der Anstalt

§ 31 Einrichtung und Ausstattung der Anstalt

§ 32 Leitung der Anstalt und Leitung des Vollzugs

§ 33 Personelle Ausstattung, ärztliche Versorgung, Seelsorge

§ 34 Hausordnung

§ 35 Aufsichtsbehörde, Vollstreckungsplan, Vollzugsgemeinschaften

§ 36 Beirat

Zweiter Abschnitt
Freizeit- und Kurzarrest, Nichtbefolgungsarrest, Arrest neben Jugendstrafe

§ 37 Grundsatz

§ 38 Freizeit- und Kurzarrest

§ 39 Nichtbefolgungsarrest

§ 40 Jugendarrest neben Jugendstrafe

Dritter Abschnitt
Kriminologische Forschung, Datenschutz

§ 41 Kriminologische Forschung

§ 42 (aufgehoben)

Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 43 Ersetzung von Bundesrecht

§ 44