Regelwerk, Allgemeines, Sanktionen
JAVollzG M-V
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Erster Abschnitt
Vollzug des Jugendarrestes
Erster Titel
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ziel des Vollzugs
§ 3 Stellung der Arrestierten, Mitwirkung
§ 4 Grundsätze der Vollzugsgestaltung
§ 5 Maßnahmen erzieherischer Gestaltung
§ 6 Zusammenarbeit, Einbeziehung Dritter
Zweiter Titel
Aufnahme, Planung
§ 7 Aufnahmeverfahren
§ 8 Arrestplan
Dritter Titel
Unterbringung, Versorgung
§ 9 Unterbringung während der Einschlusszeiten, Trennungsgebot
§ 10 Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten
§ 11 Gewahrsam an Gegenständen
§ 12 Kleidung
§ 13 Verpflegung
§ 14 Freizeit und Medien
§ 15 Gesundheitsschutz und Hygiene
Vierter Titel
Außenkontakte
§ 16 Schriftwechsel, Pakete
§ 17 Besuche, Telefongespräche
§ 18 Aufenthalte außerhalb der Anstalt
Fuenfter Titel
Religionsausübung
§ 19 Seelsorge, religiöse Veranstaltungen, Weltanschauungsgemeinschaften
Sechster Titel
Sicherheit und Ordnung
§ 20 Grundsatz
§ 21 Allgemeine Verhaltenspflichten
§ 22 Reaktionen auf Pflichtverstöße
§ 23 Durchsuchung, Absuchung
§ 24 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch
§ 25 Festnahmerecht
§ 26 Besondere Sicherungsmaßnahmen
§ 27 Unmittelbarer Zwang
Siebter Titel
Entlassung, Nachsorge
§ 28 Einleitung nachsorgender Maßnahmen, Entlassungsbeihilfe
§ 29 Schlussbericht, Entlassungsgespräch
Achter Titel
Beschwerde
§ 30 Beschwerderecht
Neunter Titel
Aufbau und Organisation der Anstalt
§ 31 Einrichtung und Ausstattung der Anstalt
§ 32 Leitung der Anstalt und Leitung des Vollzugs
§ 33 Personelle Ausstattung, ärztliche Versorgung, Seelsorge
§ 34 Hausordnung
§ 35 Aufsichtsbehörde, Vollstreckungsplan, Vollzugsgemeinschaften
§ 36 Beirat
Zweiter Abschnitt
Freizeit- und Kurzarrest, Nichtbefolgungsarrest, Arrest neben Jugendstrafe
§ 37 Grundsatz
§ 38 Freizeit- und Kurzarrest
§ 39 Nichtbefolgungsarrest
§ 40 Jugendarrest neben Jugendstrafe
Dritter Abschnitt
Kriminologische Forschung, Datenschutz
§ 41 Kriminologische Forschung
§ 42 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 43 Ersetzung von Bundesrecht