JVollzGB IV LSA
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vollzugliche Zwecke
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Grundsätze des Verarbeitens personenbezogener Daten
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Zulässigkeit des Verarbeitens zu anderen Zwecken
§ 6 Zulässigkeit des Verarbeitens in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form
§ 7 Unterscheiden verschiedener Kategorien von betroffenen Personen
§ 8 Unterscheiden zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 9 Automatisiertes Entscheiden im Einzelfall
§ 10 Überprüfen nach Fristen
§ 11 Einwilligen der betroffenen Person
Abschnitt 3
Sicherheit personenbezogener Daten
§ 12 Datengeheimnis
§ 13 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 14 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko
§ 15 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 16 Protokollieren des Verarbeitens personenbezogener Daten
§ 17 Melden von Verstößen
Abschnitt 4
Rechtsgrundlagen des Verarbeitens personenbezogener Daten
Unterabschnitt 1
Erheben personenbezogener Daten
§ 18 Zulässigkeit des Erhebens personenbezogener Daten
§ 19 Erheben personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
§ 20 Erheben personenbezogener Daten über Gefangene bei Dritten
§ 21 Erheben personenbezogener Daten über Personen, die keine Gefangenen sind
§ 22 Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Gefangenen und anstaltsfremden Personen
§ 23 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse über Gefangene und anstaltsfremde Personen
§ 24 Sicherheitsanfragen
§ 25 Überprüfen einer anstaltsfremden Person
§ 26 Optischelektronisches Beobachten
§ 27 Optischelektronisches Beobachten in Räumen oder Bereichen zum Unterbringen der Gefangenen sowie bei Gefangenentransporten
§ 28 Auslesen von Datenspeichern
Unterabschnitt 2
Weiterverarbeiten personenbezogener Daten
§ 29 Zulässigkeit des Weiterverarbeitens personenbezogener Daten
§ 30 Weiterverarbeiten von Identifikationsmerkmalen; Gefangenenausweise
§ 31 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach optischelektronischem Beobachten und akustischelektronischem Überwachen
§ 32 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach Beaufsichtigen, Überwachen und Kontrollieren
§ 33 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach dem Auslesen von Datenspeichern
Unterabschnitt 3
Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln oder eine andere Art des Bereitstellens; Abfrage
§ 34 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber öffentlichen Stellen
§ 35 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber nicht öffentlichen Stellen
§ 36 Weitere Bedingungen beim Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Behörden mit Sicherheitsaufgaben
§ 37 Offenlegen personenbezogener Daten im Rahmen von Fallkonferenzen
§ 38 Offenlegen von Identifikationsmerkmalen
§ 39 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Mitteilen von Haftverhältnissen
§ 40 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Erteilen von Auskünften an Opfer
§ 41 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Überlassen von Akten und Dateisystemen
§ 42 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Einsehen von Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblättern
§ 43 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber wissenschaftlichen Einrichtungen
§ 44 Verantwortung und Verfahren beim Offenlegen personenbezogener Daten
Unterabschnitt 4
Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 45 Allgemeine Voraussetzungen
§ 46 Offenlegen personenbezogener Daten bei geeigneten Garantien
§ 47 Offenlegen personenbezogener Daten ohne geeignete Garantien
§ 48 Sonstiges Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Empfängern in Drittstaaten
Unterabschnitt 5
Besondere Bedingungen
§ 49 Auftragsverarbeiter
§ 50 Verarbeiten personenbezogener Daten bei Übertragung von Vollzugsaufgaben
§ 51 Verarbeiten personenbezogener Daten auf Weisung des Verantwortlichen
§ 52 Gemeinsam Verantwortliche
§ 53 Elektronisches Führen von Akten
§ 54 Zentrales Datei-, Buchhaltungs- und Abrechnungssystem
§ 55 Einrichten automatisierter Verfahren
§ 56 Verantwortung Lind Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 6
Schutz von Geheimnisträgern
§ 57 Geheimnisträger
§ 58 Pflicht der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten
§ 59 Befugnis der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten
§ 60 Pflicht zum Unterrichten
§ 61 Zweckbindung nach dem Offenbaren personenbezogener Daten
§ 62 Zugriff auf personenbezogene Daten in Notfällen
Unterabschnitt 7
Löschen oder Vernichten, Einschränken des Verarbeitens, Berichtigen personenbezogener Daten
§ 63 Löschen oder Vernichten personenbezogener Daten
§ 64 Einschränken des Verarbeitens personenbezogener Daten
§ 65 Berichtigen personenbezogener Daten
§ 66 Verfahren
Abschnitt 5
Rechte der betroffenen Person
§ 67 Rechte der betroffenen Person
§ 68 Allgemeine Informationen
§ 69 Benachrichtigen der betroffenen Person
§ 70 Auskunft an die betroffene Person
§ 71 Akteneinsicht der betroffenen Person
§ 72 Verfahren
Abschnitt 6
Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und zwischen den Aufsichtsbehörden
§ 73 Grundsatz der Zusammenarbeit
§ 74 Anhören des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 75 Meldungen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 76 Gegenseitige Amtshilfe
Abschnitt 7
Rechtsbehelfe
§ 77 Beschwerde
Abschnitt 8
Haftung und Sanktionen
§ 78 Recht auf Schadensersatz
§ 79 Strafvorschriften
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
§ 80 Übergangsvorschriften zum Anpassen automatisierter Verarbeitungssysteme
§ 81 Einschränken von Grundrechten