Regelwerk, Allgemein

JVollzGB IV LSA
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Vollzugliche Zwecke

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundsätze des Verarbeitens personenbezogener Daten

§ 4 Allgemeine Grundsätze

§ 5 Zulässigkeit des Verarbeitens zu anderen Zwecken

§ 6 Zulässigkeit des Verarbeitens in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form

§ 7 Unterscheiden verschiedener Kategorien von betroffenen Personen

§ 8 Unterscheiden zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen

§ 9 Automatisiertes Entscheiden im Einzelfall

§ 10 Überprüfen nach Fristen

§ 11 Einwilligen der betroffenen Person

Abschnitt 3
Sicherheit personenbezogener Daten

§ 12 Datengeheimnis

§ 13 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko

§ 15 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

§ 16 Protokollieren des Verarbeitens personenbezogener Daten

§ 17 Melden von Verstößen

Abschnitt 4
Rechtsgrundlagen des Verarbeitens personenbezogener Daten

Unterabschnitt 1
Erheben personenbezogener Daten

§ 18 Zulässigkeit des Erhebens personenbezogener Daten

§ 19 Erheben personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

§ 20 Erheben personenbezogener Daten über Gefangene bei Dritten

§ 21 Erheben personenbezogener Daten über Personen, die keine Gefangenen sind

§ 22 Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Gefangenen und anstaltsfremden Personen

§ 23 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse über Gefangene und anstaltsfremde Personen

§ 24 Sicherheitsanfragen

§ 25 Überprüfen einer anstaltsfremden Person

§ 26 Optischelektronisches Beobachten

§ 27 Optischelektronisches Beobachten in Räumen oder Bereichen zum Unterbringen der Gefangenen sowie bei Gefangenentransporten

§ 28 Auslesen von Datenspeichern

Unterabschnitt 2
Weiterverarbeiten personenbezogener Daten

§ 29 Zulässigkeit des Weiterverarbeitens personenbezogener Daten

§ 30 Weiterverarbeiten von Identifikationsmerkmalen; Gefangenenausweise

§ 31 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach optischelektronischem Beobachten und akustischelektronischem Überwachen

§ 32 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach Beaufsichtigen, Überwachen und Kontrollieren

§ 33 Weiterverarbeiten personenbezogener Daten nach dem Auslesen von Datenspeichern

Unterabschnitt 3
Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln oder eine andere Art des Bereitstellens; Abfrage

§ 34 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber öffentlichen Stellen

§ 35 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber nicht öffentlichen Stellen

§ 36 Weitere Bedingungen beim Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Behörden mit Sicherheitsaufgaben

§ 37 Offenlegen personenbezogener Daten im Rahmen von Fallkonferenzen

§ 38 Offenlegen von Identifikationsmerkmalen

§ 39 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Mitteilen von Haftverhältnissen

§ 40 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Erteilen von Auskünften an Opfer

§ 41 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Überlassen von Akten und Dateisystemen

§ 42 Offenlegen personenbezogener Daten durch das Einsehen von Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblättern

§ 43 Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber wissenschaftlichen Einrichtungen

§ 44 Verantwortung und Verfahren beim Offenlegen personenbezogener Daten

Unterabschnitt 4
Offenlegen personenbezogener Daten durch Übermitteln an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 45 Allgemeine Voraussetzungen

§ 46 Offenlegen personenbezogener Daten bei geeigneten Garantien

§ 47 Offenlegen personenbezogener Daten ohne geeignete Garantien

§ 48 Sonstiges Offenlegen personenbezogener Daten gegenüber Empfängern in Drittstaaten

Unterabschnitt 5
Besondere Bedingungen

§ 49 Auftragsverarbeiter

§ 50 Verarbeiten personenbezogener Daten bei Übertragung von Vollzugsaufgaben

§ 51 Verarbeiten personenbezogener Daten auf Weisung des Verantwortlichen

§ 52 Gemeinsam Verantwortliche

§ 53 Elektronisches Führen von Akten

§ 54 Zentrales Datei-, Buchhaltungs- und Abrechnungssystem

§ 55 Einrichten automatisierter Verfahren

§ 56 Verantwortung Lind Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 6
Schutz von Geheimnisträgern

§ 57 Geheimnisträger

§ 58 Pflicht der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten

§ 59 Befugnis der Berufsgeheimnisträger zum Offenbaren personenbezogener Daten

§ 60 Pflicht zum Unterrichten

§ 61 Zweckbindung nach dem Offenbaren personenbezogener Daten

§ 62 Zugriff auf personenbezogene Daten in Notfällen

Unterabschnitt 7
Löschen oder Vernichten, Einschränken des Verarbeitens, Berichtigen personenbezogener Daten

§ 63 Löschen oder Vernichten personenbezogener Daten

§ 64 Einschränken des Verarbeitens personenbezogener Daten

§ 65 Berichtigen personenbezogener Daten

§ 66 Verfahren

Abschnitt 5
Rechte der betroffenen Person

§ 67 Rechte der betroffenen Person

§ 68 Allgemeine Informationen

§ 69 Benachrichtigen der betroffenen Person

§ 70 Auskunft an die betroffene Person

§ 71 Akteneinsicht der betroffenen Person

§ 72 Verfahren

Abschnitt 6
Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und zwischen den Aufsichtsbehörden

§ 73 Grundsatz der Zusammenarbeit

§ 74 Anhören des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 75 Meldungen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 76 Gegenseitige Amtshilfe

Abschnitt 7
Rechtsbehelfe

§ 77 Beschwerde

Abschnitt 8
Haftung und Sanktionen

§ 78 Recht auf Schadensersatz

§ 79 Strafvorschriften

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 80 Übergangsvorschriften zum Anpassen automatisierter Verarbeitungssysteme

§ 81 Einschränken von Grundrechten

§ 82