Regelwerk, Allgemeines, Sanktionen, Wirtschaft

Bekämpfung der Schwarzarbeit
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1. Rechtsgrundlagen

1.1 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
1.2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks
1.3 Gewerbeordnung
1.4 Gesetzesanwendung

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
2.2 Abgrenzung zum Handwerk
2.3 Unerheblicher Nebenbetrieb
2.4 Gefälligkeit
2.5 Nachbarschaftshilfe
2.6 Selbsthilfe
2.7 Tätigkeit in anderen Handwerken

3. Zuständige Behörden

3.1 Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
3.2 Landkreise, kreisfreie Städte, Landesverwaltungsamt
3.3 Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen, Landesinnungsverbände, Industrie- und Handelskammern

4. Aufgaben der Behörden

4.1 Landkreise, kreisfreie Städte
4.2 Gemeinden (Verwaltungsgemeinschaften)
4.3 Finanzbehörden
4.4 Meldung an die FKS
4.5 Gewerbeaufsicht
4.6 Bauaufsichtsbehörden
4.7 Staatsanwaltschaft
4.8 Gerichte

5. Befugnisse der Behörden

5.1 - der Zollverwaltung
5.2 - der Landkreise, kreisfreien Städte
5.3 - der Handwerkskammern
5.4 - der Polizei

6. Verfahren

6.1 Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, Bußgeldbemessung, Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils
6.2 Gefahrenabwehrmaßnahmen
6.3 Einleitung und Durchführung eines Verwaltungsverfahrens
6.4 Verfallsanordnung und dinglicher Arrest
6.5 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

7. Unterrichtung und Zusammenarbeit

8. Besondere Verfahrenshinweise

8.1 Unterstützung der Ermittlungsbehörden
8.2 Eingliederung in die legale Wirtschaft

9. Berichtspflicht

10. Aufgaben des Landesverwaltungsamtes

10.1 Alternierende Schwerpunktgruppe
10.2 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
10.3 Verbesserung der Mitarbeiterqualifikation

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sprachliche Gleichstellung
11.2 Inkrafttreten

Anlage