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Bauvertragsrecht und Verdingungswesen
"HOAI- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen" und "HVa F-StB- Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau Ausgabe September 2006, Fassung Juli 2009"
- Sachsen-Anhalt -
Vom 15. Dezember 2009
(MBl. Nr. 4 vom 22.02.2010 S. 85)
Bezug:
I. Allgemeines
II. Aktualisierung des HVa F-StB
1. Die Umsetzung der novellierten HOAI in das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVa F-StB)" erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Im Vorgriff auf diese Fortschreibung hat die Arbeitsgruppe II "Freiberufliche Leistungen" in der Bund-/Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen jedoch ein "Sofortpaket" erarbeitet, in welchem zur preisrechtlich konformen Anwendung die Bezüge zur HOAI sowohl in den Vordrucken als auch im Richtlinientext aktualisiert wurden. Hiermit wird das HVa F-StB, Ausgabe September 2006/Fassung Juli 2009 bekannt gegeben.
2. In den Leistungsbildern der novellierten HOAI sind für folgende Planungsleistungen verbindliche Honorarregelungen enthalten:
2.1 Flächenplanung
2.2 Objektplanung
2.3 Fachplanung
3. Für folgende Beratungsleistungen, die in der bisherigen HOAI verbindlich geregelt waren, sind in der Anlage 1 der novellierten HOAI unverbindliche Regelungen als Orientierungshilfe enthalten:
3.1 Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1, Nummer 1.1)
3.2 Thermische Bauphysik (Anlage 1, Nummer 1.2)
3.3 Schallschutz und Raumakustik (Anlage 1, Nummer 1.3)
3.4 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1, Nummer 1.4)
3.5 Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1, Nummer 1.5)
4. Folgende, bisher verbindlich geregelte Leistungen sind nicht mehr in der HOAI enthalten:
5. Im Vorgriff auf die vorgesehene Fortschreibung des HVa F-StB werden für die unter den Nummern 2 bis 4 dieses RdErl. beschriebenen Leistungen für die Wahl des Vergabeverfahrens folgende Hinweise gegeben:
(Stand: 22.03.2021)
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