Regelwerk, Allgemeines, Anlagentechnik, Individualrecht

VV DSG LSA
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1. Zu § 1 (Zweck des Gesetzes)

1.1 Zweck des Gesetzes

1.2 Datensparsamkeit und Datenvermeidung

2. Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)

2.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen

2.1.1 Personenbezogene Daten

2.1.2 Personenbezogene Daten besonderer Art

2.1.3 Allgemein zugängliche personenbezogene Daten

2.2 Automatisiertes Verfahren

2.2.1.2a Datei

2.2.1.2b Automatisierte Datei

2.2a Nichtautomatisierte Datei

2.3 Akte

2.4 Erheben

2.5 Verarbeitung

2.5.2.1 Speichern

2.5.2.3 Übermitteln

2.5.2.4 Sperren

2.5.2.5 Löschen

2.6 Nutzen

2.7 Anonymisieren

2.7a Pseudonymisieren

2.8 Verantwortliche Stelle

2.9 Dritter

2.10 Empfänger

2.11 Mobiler personenbezogener Datenträger

3. Zu § 3 (Anwendungsbereich)

3.1 Öffentliche Stelle

3.1.1.1 Behörde

3.1.1.2 Organe der Rechtspflege

3.1.1.3 Andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen

3.1.1.4 Vereinigungen

3.1.2 Beliehene

3.2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des DSG LSA

3.2.1 Am Wettbewerb teilnehmende öffentliche Unternehmen

3.2.1.1 Krankenhäuser

3.2.1.2 Krankenkassen

3.2.2 Öffentlichrechtliche Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten

3.2.3 Ausübung des Gnadenrechts

3.3 Andere Rechtsvorschriften

3.3.1 Subsidiarität des DSG LSA

3.3.2 Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse

3.4 Abgrenzung zum VwVfG LSa i. V. m dem VwVfG

4. Zu § 4 (Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung)

4.1 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

4.2 Einwilligung

4.2.1 Allgemeine Anforderungen

4.2.2 Form

4.2.3 Mehrzahl von Erklärungen

4.2.4 Widerruf

4.3 - 4.3.2 (aufgehoben)

4.4 Einwendungsrecht

4.4.1 Recht der Betroffenen

4.4.2 Ausschluss des Einwendungsrechts

4.a Zu 4a (Automatisierte Einzelentscheidungen)

4a.1 Verbot der alleinigen automatisierten Einzelentscheidung

4a.2 Ausnahmen vom Verbot automatisierter Einzelentscheidungen

5. Zu § 5 (Datengeheimnis)

6. Zu § 6 (Technische und organisatorische Maßnahmen)

6.1 Datensicherheit

6.1.1 Pflicht zur Datensicherheit

6.1.1.1 Verpflichtete Stelle

6.1.1.2 Pflichten der öffentlichen Stelle als Auftraggeber

6.1.1.3 Überprüfung der Maßnahmen des Auftragnehmers

6.1.2 Angemessenheit der einzelnen Maßnahmen

6.1.3 Auswahl der Maßnahmen

6.2 Anforderungen bei automatisierten Verfahren

6.2.1 Vertraulichkeit

6.2.2 Integrität

6.2.3 Verfügbarkeit

6.2.4 Authentizität

6.2.5 Revisionsfähigkeit

6.2.6 Transparenz

6.3 Nichtautomatisierte Verfahren

7. Zu § 7 (Einrichtung automatisierter Abrufverfahren)

7.1 Zulässigkeit automatisierter Abrufverfahren

7.2.1 Kontrollierbarkeit

7.2.2 Festlegungen bei automatisierten Abrufverfahren

7.3 Vorabunterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

7.4 Protokollierung und Prüfung einzelner Abrufe

7.5 Automatisierte Abrufe von allgemein zugänglichen Daten

7.6 Abrufverfahren innerhalb öffentlicher Stellen

8. Zu § 8 (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag)

8.1 Verantwortlichkeit

8.2.1 Auswahl des Auftragnehmers

8.2.2 Form und Inhalt des Auftrags

8.2.3 Auftragserteilung durch die Fachaufsichtsbehörde

8.3 Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers

8.4 Öffentliche Stellen als Auftragnehmer

8.5 Von öffentlichen Stellen beherrschte Auftragnehmer

8.6.1 Unterwerfung des Auftragnehmers

8.6.2 Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz über Auftragserteilung

9. Zu § 9 (Datenerhebung)

9.1 Zulässigkeit der Datenerhebung

9.2.1 Erhebung bei Betroffenen

9.2.2.1 Erhebung ohne Mitwirkung der Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift

9.2.2.2 Erhebung ohne Mitwirkung der Betroffenen aus sonstigen Gründen

9.2.2.2.1 Güterabwägung

9.3 Hinweise bei der Datenerhebung bei Betroffenen

9.3.2 Pflicht oder Obliegenheit zur Auskunft und Folgen verweigerter Auskunft

9.3.3.2 Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung

9.3.3.3 Vorgesehene Übermittlungsempfänger

9.4 Hinweise bei der Datenerhebung bei Dritten

9.5 Benachrichtigung der Betroffenen

10. Zu § 10 (Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung)

10.1 Zulässigkeit

10.1.1 Bindung an den Erhebungszweck

10.1.2 Bindung an den Zweck der erstmaligen Speicherung

10.1.2.1 Unzulässig zugegangene oder erhobene Daten

10.2 Allgemeine Zweckdurchbrechungstatbestände

10.2.1 Rechtsvorschrift

10.2.2 Einwilligung

10.2.3 Mutmaßliche Einwilligung

10.2.4 Prüfung von Angaben Betroffener

10.2.5 Allgemein zugängliche Daten (Nr. 2.1.3)

10.2.6.1 Gemeinwohl oder Gefahrenabwehr

10.2.7 Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten

10.2.8 Schwerwiegende Beeinträchtigung anderer

10.2.9 Forschung

10.3 Zweckidentität

10.3.1 Aufsichts- und Kontrollbefugnisse

10.3.2 Ausbildungs- und Prüfungszwecke

10.4 Zweckbindung von Daten, die aus Gründen der Datenschutzkontrolle oder der Datensicherung gespeichert sind

11. Zu § 11 (Datenübermittlung an öffentliche Stellen)

11.1 Zulässigkeit

11.1.1.1 Übermittlung in Erfüllung einer eigenen Aufgabe

11.1.1.2 Übermittlung zur Erfüllung von Aufgaben Dritter

11.2 Verantwortung für die Zulässigkeit

11.3 Zweckbindung übermittelter Daten

11.4 Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

11.4.1 Gleichsetzung mit öffentlichen Stellen bei Übermittlungen

11.4.2 Feststellung ausreichender Datenschutzmaßnahmen

11.5 Nicht abtrennbare Daten

11.6 Stelleninterne Weitergabe

12. Zu § 12 (Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen)

12.1 Zulässigkeit der Übermittlung

12.1.1 Übermittlung als Aufgabe der übermittelnden Stelle

12.1.2 Übermittlung im Interesse der Stelle, an die übermittelt wird

12.3.1 Vorherige Unterrichtung

12.3.2 Ausschluss der vorherigen Unterrichtung

12.4 Zweckbindung

13. Zu § 13 (Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen)

13.1 Gleichstellung ausländischer mit inländischen Stellen

13.2 Übermittlung an ausländische Stellen, die nicht gleichgestellt sind

13.2.1 Keine Differenzierung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen

13.2.2 Angemessenes Datenschutzniveau

13.2.3 Fehlendes angemessenes Datenschutzniveau

13.2a Sonderregelungen

13.3 Verantwortlichkeit

14. Zu § 14 (Durchführung des Datenschutzes)

14.1.1 Verantwortlichkeit für die Durchführung des Datenschutzes

14.1.2 Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

14.1.3 Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Erlass von Vorschriften

14.2 Vorabkontrolle

14.3 Verfahrensverzeichnis

14.4 Ausnahmen von der Aufnahme in das Verfahrensverzeichnis

14.4.1 Register

14.4.2 Verfahren zur Unterstützung der allgemeinen Bürotätigkeit

14.a Zu § 14a (Beauftragter für den Datenschutz)

14a.1.1 Pflicht zur Einsetzung von Beauftragten für den Datenschutz

14a.1.2 Einsetzen von Beauftragten für den Datenschutz im nachgeordneten Bereich

14a.1.3 Notare und Beliehene

14a.2.1 Anforderungen an Beauftragte für den Datenschutz

14a.2.2 Organisatorische Stellung von Beauftragten für den Datenschutz

14a.2.3 Benachteiligungsverbot

14a.2.4 Art und Umfang der Tätigkeit

14a.3 Rechte und Pflichten der Beauftragten für den Datenschutz

14a.3.1/2 Einsicht in Datenverarbeitungsvorgänge

14a.3.3 Auskunfts- und Einsichtsrechte

14a.3.4 Verschwiegenheitspflicht

14a.4 Aufgaben der Beauftragten für den Datenschutz

14a.4.1 Führen des Verfahrensverzeichnisses

14a.4.2 Unterstützungspflicht

14a.4.2.1 Hinwirken auf die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften

14a.4.2.2 Vorabkontrolle

14a.4.2.3 Vertrautmachen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften

15. Zu § 15 (Auskunft)

15.1 Allgemeines

15.1.1.1 Auskunft über personenbezogene Daten und deren Herkunft und Übermittlung

15.1.1.2 Auskunft über Verarbeitung oder Nutzung

15.1.1.3 Auskunft über Dritte, an die Übermittlungen vorgesehen sind

15.1.1.4 Automatisierte Entscheidungen

15.1.3 Auskunft aus Akten

15.1.4 Art der Auskunft

15.1a Auskunft über Daten, die aufgrund von Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen

15.2 Ausnahmen von der Auskunftspflicht

15.2.1 Zwecke der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle

15.3 Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei Auskunftsverweigerung

15.4 Auskunftsverweigerungsgründe

15.4.1 Gefährdung der Aufgabenerfüllung

15.4.2 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Bereitung von Nachteilen für das Wohl des Bundes oder eines Landes

15.4.3 Geheimhaltungsinteressen

15.5 Begründung der Ablehnung

15.7 Kosten der Auskunft

16. Zu § 16 (Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten)

16.1 Berichtigung

16.2 Löschung

16.2.1.1 Unzulässig gespeicherte Daten

16.2.1.2 Nicht mehr erforderliche Daten

16.2.2 Löschung in Akten

16.3 Sperrung statt Löschung

16.3.1.1 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

16.3.1.2 Schutzwürdige Interessen Betroffener

16.3.1.3 Art der Speicherung

16.4 Bestrittene Daten

16.5 Umgang mit gesperrten Daten

16.5.1 Erhöhte Anforderungen

16.5.2 Allgemeine Anforderungen

16.6.1.1 Verständigung Dritter

16.6.1.2 Ausnahmen von der Pflicht zur Verständigung Dritter

16.6.2 Verständigung bei interner Weitergabe

16.7 Übermittlung von Daten an des zuständige Archiv

17. Zu § 17 (Unabdingbare Rechte des Betroffenen)

17.1 Unabdingbare Rechte

18. Zu § 18 (Schadenersatz)

18.1 Verschuldenshaftung

18.1.1.1 Gegenstand der Haftung

18.1.1.2 Umfang der Haftung

18.1.1.3 Anspruchsberechtigte und Anspruchsgegner

18.1.1.4 Verjährung, Mitverschulden, Haftung Mehrerer

18.1.2 Haftungsfreizeichnung

18.2 Gefährdungshaftung

18.2.1.1 Gegenstand der Haftung

18.2.1.2 Anspruchsberechtigte und Anspruchsgegner

18.2.2 Umfang der Haftung

18.2.3/4 Höhe der Haftung

18.2.5 Mehrere Pflichtige

18.2.6 (aufgehoben)

19. Zu § 19 (Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz)

19.1 Recht auf Anrufung

19.2 Beschränkung des Anrufungsrechts

22. Zu § 22 (Aufgaben und Befugnisse)

22.1 Der Kontrolle unterliegende Stellen

22.1.1 Adressaten der Kontrolle

22.1.2 Sonderregelung für Gerichte

22.2aVerfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

22.3 Kontrolle bei Vorliegen von Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen

22.3.2/3 Widerspruchsrecht

22.4.1 Beratung

22.4.2 (aufgehoben)

22.8 Anzeige von Verstößen

23. Zu § 23 (Durchführung der Aufgaben)

23.1 Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

23.2.2 Ausschluss der Unterstützung

23.3 Mitteilung des Kontrollergebnisses

24. Zu § 24 (Beanstandungen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz)

24.1 Beanstandungsrecht

24.1.1 Adressat der Beanstandungen

24.1.2 Unterrichtung der Aufsichtsbehörde

24.2 Stellungnahmen zu Beanstandungen

25. Zu § 25 (Automatisierte Verfahren mittels mobiler personenbezogener Datenträger)

25.1 Zulässigkeit des Verfahrens

25.1.1 Zulassung durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift

25.1.2 Einwilligung

25.1.3 Kontrolle von Zugangs- oder Zugriffsberechtigungen

25.2 Grenzen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung

25.3 Transparenz des Verfahrens

25.3.1 Unterrichtung über die Stelle, die das Verfahren einsetzt

25.3.2 Unterrichtung über die Funktionsweise

25.3.3 Unterrichtung über die Möglichkeit der Wahrnehmung von Rechten

25.3.4 Unterrichtung über Maßnahmen bei Verlust oder Zerstörung

25.4 Erkennbarkeit ablaufender Prozesse

26. Zu § 26 (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung besonders geschützter personenbezogener Daten)

26.1.1 Umgang mit Daten besonderer Art

26.1.1.1 Rechtsvorschrift

26.1.1.6 Forschungszwecke

26.1.1.7 Öffentliche Auszeichnungen

26.1.2 Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten

26.2 Personenbezogene Daten, die Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen unterliegen

26.2.1 Verlängerter Geheimnisschutz

26.2.3 Ausschluss allgemeiner Zweckdurchbrechungsregelungen

27. Zu § 27 (Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen)

27.1 Ausschließliche Verarbeitung oder Nutzung für den Erhebungszweck

27.4 Ausschluss der Übermittlung

27.4.1 Einwilligung

27.4.2 Ergebnisse der Zeitgeschichte

28. Zu § 28 (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Personal- und Bewerberdaten)

28.1 Gleiche Regelungen für Arbeitgeber und Dienstherren

28.1.1 Personalaktendaten

28.1.2 Personaldaten, die nicht Personalaktendaten sind

28.2 Anforderung von Befunden bei Einstellung

28.3 Daten abgelehnter Bewerber

29. Zu § 29 (Fernmessen und Fernwirken)

29.1.1/2 Informierte Einwilligung

29.1.3.1 Erkennbarkeit

29.1.3.2 Sonderregelung für Versorgungsunternehmen

29.1.4/5 Widerruf der Einwilligung

29.2 Folgen des Widerrufs

29.2.1 Verbot des Leistungsausschlusses

29.2.2 Mehrkosten

29.3 Zweckbindung

29.3.1 Ausschluss der Zweckänderung

29.3.2 Löschung nach Zweckerreichung

30. § 30 (Optischelektronische Beobachtung)

30.1 Voraussetzungen für die Beobachtung mittels optischelektronischer Einrichtungen

30.1.1 Wahrnehmung des Hausrechts

30.1.2 Schutz des öffentlichen Eigentums oder Besitzes

30.1.3 Kontrolle von Zugangsberechtigungen

30.2 Transparenz

30.3.1 Zweckbindung

30.3.2 Zweckänderung

30.4 Löschung

30a. Zu § 30a (Öffentliche Auszeichnungen)

30a.1.1 Diskretion bei der Vorbereitung von Auszeichnungen

30a.1.2 Zweckbindung

30a.2 Übermittlungsbefugnis anderer öffentlicher Stellen

30a.3 Ausschluss der Auskunftserteilung

31. Zu § 31 (Strafvorschriften)

31.1 Allgemeines zu den Straftatbeständen des Abs. 1

31.1.1 Unbefugtes Erheben, Verarbeiten oder Nutzen

31.1.2 Unbefugtes Bereithalten zum Abruf

31.1.3 Unbefugtes Abrufen oder Verschaffen aus Dateien

31.2 Weitere Straftatbestände

31.2.1 Erschleichen der Übermittlung durch unrichtige Angaben

31.2.2 Unbefugte Zweckänderung durch Weiterübermittlung

31.2.3 Unbefugtes Deanonymisieren

31.2.4 Verletzung der Verwendungsbeschränkung von durch die Verfassungsschutzbehörde übermittelten Daten

31.3 Verfolgung der Tat

31a. Zu § 31a (Bußgeldvorschriften)

31a.1/2 Ordnungswidrigkeitentatbestände

32. Zu § 32 (Übergangsvorschriften)

32.1 Frühere Dateifestlegungen, Dateianordnungen oder Errichtungsanordnungen

32.1.1 Einstufung als Verfahrensverzeichnis

32.1.2/3 Ergänzung von als Verfahrensverzeichnis geltende Unterlagen

32.2 (aufgehoben)

32.3 (aufgehoben)

33. Zu § 33 (Personenbezogene Daten aus ehemaligen Einrichtungen)

33.1 Verfügungsbefugnis über Datenbestände

33.1.1 Träger öffentlicher Verwaltung

33.1.2 Verantwortliche Stelle

33.2 Ehemalige Einrichtungen

34. Zu § 34 (Verarbeitung personenbezogener Daten aus ehemaligen Einrichtungen)

34.1 Datenspeicherung, -veränderung oder -nutzung

34.2 Als erstmalig gespeichert geltende Daten

34.3 Ausschluss der Übermittlung überschießender Daten

35. Zu § 35 (Widerspruchsrecht) (weggefallen))

35.2 Unterrichtung

36. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1 Muster einer Einwilligungserklärung

Anlage 2 Muster eines Hinweises nach § 9 Abs. 3 oder 4 DSG-LSA

Anlage 3 Muster der Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach § 14 Abs. 3 Satz 1 DSG-LSA

Anlage 4