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Änderungstext
Gesetz zur Reform des Hamburgischen Justizvollzugsrechts
- Hamburg -
Vom 19. Dezember 2024
(HmbGVBl. Nr. 1 vom 14.01.2025 S. 2)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
HmbStVollzG - Hamburgisches Strafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe
(Gültig ab 01.07.2025 siehe =>)
Artikel 2
HmbJStVollzG Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe
(Gültig ab 01.07.2025 siehe =>)
Artikel 3
HmbSVVollzG - Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung
(Gültig ab 01.07.2025 siehe =>)
Artikel 4
Änderung des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes
(Gültig ab 01.07.2025 siehe =>)
Das Hamburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 473), zuletzt geändert am 7. März 2023 (HmbGVBl. S. 94, 96), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
1.1 Der Eintrag zu § 7 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 7 Aufnahme | " § 7 Aufnahmeverfahren". |
1.2 Der Eintrag zu § 26 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 26 Anhalten von Schreiben | " § 26 Anhalten und Kopieren von Schreiben". |
1.3 Der Eintrag zu § 35 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 35 Taschengeld | " § 35 Teilhabegeld". |
1.4 Der Eintrag zu § 49 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 49 Persönlicher Gewahrsam, Kostenbeteiligung | " § 49 Persönlicher Gewahrsam". |
1.5 Der Eintrag zu § 76 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 76 Unterbringung, Einkauf | " § 76 Unterbringung". |
2. In § 5 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Behinderung und sexuelle und geschlechtliche Identität sowie Schutz vor rassistischer Diskriminierung" durch die Textstelle "Behinderung, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie Schutz vor rassistischer und anderweitiger Diskriminierung" ersetzt.
3. In § 6 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Schwierigkeiten zu beheben" durch die Wörter "Verhältnisse zu ordnen" ersetzt.
4. § 7 wird wie folgt geändert:
4.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Aufnahme | "Aufnahmeverfahren". |
4.2 In Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
"Ihnen wird ein Exemplar der Hausordnung (§ 94) ausgehändigt. Dieses Gesetz, die von ihm in Bezug genommenen Gesetze sowie die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind den Untersuchungsgefangenen auf Verlangen zugänglich zu machen."
4.3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4.3.1 In Nummer 1 wird hinter dem Wort "Sozialversicherung" die Textstelle "und der Einbeziehung in die freiwillige Rentenversicherung nach § 167 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert am 24. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 329 S. 1, 2), in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.
4.3.2 In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 3 angefügt:
"3. über Angebote der Entlassungsvorbereitung und das Übergangscoaching nach § 11 des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes vom 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 265), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 2, 76), in der jeweils geltenden Fassung unterrichtet."
5. § 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
5.1 In Satz 1 wird das Wort "fünf" durch das Wort "drei" ersetzt.
5.2 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
alt | neu |
Vor der Unterbringung ist das Jugendamt zu hören. |
(Stand: 19.03.2025)
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