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Änderungstext
Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes
Vom 17. Februar 2009
(GVBl. Nr. 7 vom 27.02.2009 S. 29)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
HmbIFG - Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes
In § 8 Absatz 2 Satz 4 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 7. März 1995 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 16), wird die Textstelle "Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 15), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 wird die Textstelle "die Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
2. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
2.1 In Satz 1 wird die Textstelle "die Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt und die Textstelle "der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" wird durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
2.2 In Satz 2 wird die Textstelle "der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten oder des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
§ 1 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Januar 1969 (HmbGVBl. S. 5), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 16), wird wie folgt geändert:
1. In Satz 2 wird die Textstelle "dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
2. In Satz 3 wird die Textstelle "der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
Artikel 5
Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes
In § 135 Absatz 1 Nummer 2 des Hamburgischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 29. November 1977 (HmbGVBl. S. 367), zuletzt geändert am 6. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 63), wird die Textstelle "Hamburgischer Datenschutzbeauftragter" durch die Textstelle "Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
Artikel 6
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
In der Anlage 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 169, 203), zuletzt geändert am 9. September 2008 (HmbGVBl. S. 327), wird im Abschnitt Landesbesoldungsordnung B im Unterabschnitt Besoldungsgruppe 4 die Textstelle "Hamburgischer Datenschutzbeauftragter" durch die Textstelle "Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
Artikel 7
Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes
Das Hamburgische Datenschutzgesetz vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 226), zuletzt geändert am 18. November 2003 (HmbGVBl. S. 537, 539), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zum Vierten Abschnitt folgende Fassung:
"Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit".
2. In § 5 Absatz 1 Satz 4, § 10a Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 3 Satz 3, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 3 Satz 3, § 23 Absatz 1 Satz 3, § 23 Absatz 3 Satz 1, § 23 Absatz 3 Satz 5, § 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
3. In § 12a Absatz 3 Satz 3 wird die Textstelle "der bzw. die Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "der bzw. die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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