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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- Hessen -
Vom 30. Oktober 2018
(GVBl. Nr. 24 vom 09.11.2018 S. 650)
Aufgrund des § 32 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 364) verordnet die Landesregierung:
Die Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 29. November 2013 (GVBl. S. 650) wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift der Verordnung wird die Angabe "(Sabotageschutzverordnung)" angefügt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe "Abs. 3" wird durch "Abs. 2 Nr. 4" ersetzt.
b) In Nr. 4 werden nach dem Wort "Justiz" das Komma und die Wörter "für Integration und Europa" gestrichen.
c) In Nr. 5 wird das Wort "Sozialministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Soziales und Integration" ersetzt.
d) In Nr. 7 wird das Wort "Energie" durch "Klimaschutz" ersetzt.
3. In § 2 Satz 2 wird die Angabe "2018" durch "2025" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 181839
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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