Regelwerk, Datenschutz

MeldDüV
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Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Standards der Datenübermittlung

§ 2 Öffentliche Stelle

Zweiter Teil
Automatisierter Abruf

§ 3 Anwendung von Bundesrecht

§ 4 Automatisierter Abruf durch die in § 34 Abs. 4 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden

§ 5 Automatisierter Abruf durch die in § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden

Dritter Teil
Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 6 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden

§ 7 Datenübermittlung an die Waffenerlaubnisbehörden

§ 8 Datenübermittlung an die Sprengstofferlaubnisbehörden

§ 9 Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen

§ 10 Datenübermittlung an die Schulen und Gesundheitsämter

§ 11 Datenübermittlung an das Hessische Statistische Landesamt

§ 12 Datenübermittlung an das Hessische Kindervorsorgezentrum

§ 13 Datenübermittlung an das Hessische Krebsregister

§ 14 Datenübermittlung an die Hessische Staatskanzlei

§ 15 Datenübermittlung an den Hessischen Rundfunk

§ 16 Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

Vierter Teil
Schlussvorschriften

§ 17 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 18