Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Standards der Datenübermittlung
§ 2 Öffentliche Stelle
Zweiter Teil
Automatisierter Abruf
§ 3 Anwendung von Bundesrecht
§ 4 Automatisierter Abruf durch die in § 34 Abs. 4 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden
§ 5 Automatisierter Abruf durch die in § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden
Dritter Teil
Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 6 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden
§ 7 Datenübermittlung an die Waffenerlaubnisbehörden
§ 8 Datenübermittlung an die Sprengstofferlaubnisbehörden
§ 9 Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen
§ 10 Datenübermittlung an die Schulen und Gesundheitsämter
§ 11 Datenübermittlung an das Hessische Statistische Landesamt
§ 12 Datenübermittlung an das Hessische Kindervorsorgezentrum
§ 13 Datenübermittlung an das Hessische Krebsregister
§ 14 Datenübermittlung an die Hessische Staatskanzlei
§ 15 Datenübermittlung an den Hessischen Rundfunk
§ 16 Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 17 Aufhebung bisherigen Rechts