Regelwerk, Allgemeines, Anlagentechnik, Individualrecht

HDSG
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Erster Abschnitt
Grundsatzregelungen

§ 1 Aufgabe

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendungsbereich

§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

§ 5 Behördlicher Datenschutzbeauftragter

§ 6 Verfahrensverzeichnis

§ 7 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

§ 8 Rechte der Betroffenen

§ 9 Datengeheimnis

§ 10 Technische und organisatorische Maßnahmen

Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

§ 11 Erforderlichkeit

§ 12 Erheben

§ 13 Zweckbindung

§ 14 Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Datenübermittlung

§ 15 Gemeinsame Verfahren

§ 16 Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 17 Übermittlung an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

Dritter Abschnitt
Rechte des Betroffenen

§ 18 Auskunft und Benachrichtigung

§ 19 Berichtigung, Sperrung und Löschung

§ 20 Schadensersatz

Zweiter Teil
Hessischer Datenschutzbeauftragter

§ 21 Rechtsstellung

§ 22 Unabhängigkeit

§ 23 Verschwiegenheitspflicht

§ 24 Aufgaben

§ 25 Gutachten und Untersuchungen

§ 26 Frist

§ 27 Beanstandungen durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten

§ 28 Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten

§ 29 Auskunftsrecht des Hessischen Datenschutzbeauftragten

§ 30 Berichtspflicht

§ 31 Personal- und Sachausstattung

Dritter Teil
Besonderer Datenschutz

§ 32 Datenverarbeitung für Planungszwecke

§ 33 Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke

§ 34 Datenschutz bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

§ 35 Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 36 Fernmessen und Fernwirken

§ 37 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistisch-redaktionellen Zwecken

Vierter Teil
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane

§ 38 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane

§ 39 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane

Fuenfter Teil
Schlußvorschriften

§ 40 Straftaten

§ 41 Ordnungswidrigkeiten

§ 42 Rechtsweg

§ 43 Übergangsvorschriften

§ 44