umwelt-online: GemHVO-Vwbuchfg - Gemeindehaushaltsverordnung-Verwaltungsbuchführung - 2009 (He) (2)
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§ 48 Vermögensrechnung (Bilanz)

(1) Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.

(2) In der Vermögensrechnung (Bilanz) sind mindestens die in den Abs. 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(3) Aktivseite:

  1. Anlagevermögen
    1. immaterielle Vermögensgegenstände
      aa) Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte
      bb) geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
    2. Sachanlagevermögen
      aa) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
      bb) Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
      cc) Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen
      dd) Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung
      ee) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
      ff) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
    3. Finanzanlagevermögen
      aa) Anteile an verbundenen Unternehmen
      bb) Ausleihungen an verbundene Unternehmen
      cc) Beteiligungen
      dd) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      ee) Wertpapiere des Anlagevermögens
      ff) sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen)
  2. Umlaufvermögen
    1. Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    2. fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren
    3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      aa) Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen
      bb) Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
      cc) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
      dd) Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen
      ee) sonstige Vermögensgegenstände
    4. flüssige Mittel
  3. Rechnungsabgrenzungsposten
  4. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.

(4) Passivseite:

  1. Eigenkapital
    1. Netto-Position
    2. Rücklagen, Stiftungskapital
      aa) Allgemeine Rücklage
      bb) Sonderrücklagen
      cc) Stiftungskapital
    3. Ergebnisverwendung
      aa) Ergebnisse aus Vorjahren
      bb) Überschuss/Fehlbetrag des Haushaltsjahres
  2. Sonderposten
    1. Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge
      aa) Zuweisungen vom öffentlichen Bereich
      bb) Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich
      cc) Investitionsbeiträge
    2. sonstige Sonderposten
  3. Rückstellungen
    1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    2. Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse
    3. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien
    4. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
    5. sonstige Rückstellungen
  4. Verbindlichkeiten
    1. Anleihen
    2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
      aa) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
      bb) Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern
      cc) sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten
    3. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
    4. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen
    5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    6. Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
    7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen
    8. sonstige Verbindlichkeiten
  5. Rechnungsabgrenzungsposten.

§ 49 Anlagen zur Jahresrechnung

(1) Für den Rechnungsquerschnitt und die Gruppierungsübersicht gilt § 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 sinngemäß.

(2) In der Anlagenübersicht sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Haushaltsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe sowie der Stand des Anlagevermögens zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres gesondert aufzuführen sowie ergänzend die Abschreibungen des Haushaltsjahres anzugeben. Die Gliederung richtet sich nach dem Aktivposten 1 der Vermögensrechnung.

(3) In der Verbindlichkeitenübersicht sind die Verbindlichkeiten der Gemeinde nachzuweisen. Anzugeben ist der Gesamtbetrag zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, die Restlaufzeit unterteilt in Laufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren. Die Gliederung richtet sich nach dem Passivposten 4 der Vermögensrechnung.

(4) In der Rückstellungsübersicht sind die Rückstellungen der Gemeinde nach zuweisen. Die Gliederung richtet sich nach § 39. Anzugeben ist der Gesamtbetrag zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres sowie die Zuführungen, Auflösungen und Inanspruchnahme im Haushaltsjahr.

(5) Im Erläuterungsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Erläuterungsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

Zehnter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 50 Sondervermögen, Treuhandvermögen

Soweit auf Sondervermögen und Treuhandvermögen der Gemeinde gesetzliche Vorschriften über die Haushaltswirtschaft Anwendung finden, gilt diese Verordnung sinngemäß.

§ 51 Begriffsbestimmungen

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:

  1. Abschreibungen
    Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verursacht wird
  2. Aktiva
    Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden
  3. Anlagekapital
    das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Wertansätze unter Berücksichtigung der Abschreibungen)
  4. Anlagevermögen
    die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen, im Einzelnen die in der Bilanz unter Nr. 1 aufzuführenden Vermögensgegenstände
  5. Außerplanmäßige Ausgaben
    Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind
  6. Baumaßnahmen
    Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient
  7. Budget
    vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen eines vorgegebenen Leistungsumfangs zugewiesen ist
  8. Durchlaufende Gelder
    Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden
  9. Eigenkapital
    Differenz zwischen Aktiva und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz
  10. Erlass Verzicht auf einen Anspruch
  11. Fehlbetrag
    der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen
  12. Fremde Mittel die in § 12 Nr. 2 und 3 genannten Beträge
  13. Geldanlage
    der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den Rücklagen zugewiesenen Mitteln
  14. Haushaltsreste
    Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden
  15. Haushaltsvermerke
    einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans, insbesondere Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung und Sperren
  16. Innere Darlehen
    die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln
    1. der Sonderrücklagen
    2. der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt
  17. Inventar
    Verzeichnis aller Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden
  18. Inventur
    Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände
  19. Investitionen
    Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens
  20. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung
  21. Ist-Ausgaben
    die tatsächlichen Ausgaben der Kasse
  22. Ist-Einnahmen
    die tatsächlichen Einnahmen der Kasse
  23. Kassenreste
    die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind
  24. Kredite
    das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
  25. Liquidität
    Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nach zu kommen
  26. Netto-Position
    Basiskapital; Saldo durch Vergleich von Vermögen mit (zweckgebundenen) Rücklagen, Sonderrücklagen und Schulden
  27. Niederschlagung
    die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst
  28. Passiva
    Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital, Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden
  29. Produkt
    Ergebnis von Leistungsprozessen
  30. Produktbereich sachliche Zusammenfassung von mehreren Produktgruppen
  31. Produktgruppe
    sachliche Zusammenfassung von mehreren Produkten
  32. Rückstellung
    Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Ausgabe zuzurechnen
  33. Schulden
    Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten
  34. Soll-Ausgaben
    die bis zum Abschlusstag zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben
  35. Soll-Einnahmen
    die bis zum Abschlusstag fälligen oder über den Abschlusstag hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge
  36. Tilgung von Krediten
    1. ordentliche Tilgung
      die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
    2. außerordentliche Tilgung
      die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung
  37. Überplanmäßige Ausgaben
    Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die Haushaltsausgabereste übersteigen
  38. Überschuss
    der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten, die Ablösung von Dauerlasten, die Veränderung des Anlagevermögens, Zuschüsse für Investitionen Dritter, die Zuführung zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen
  39. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände wie Vorräte, Schecks, Bankguthaben, Kassenbestand
  40. Umschuldung
    die Ablösung von Krediten durch andere Kredite
  41. Verbindlichkeiten
    Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach sicher sind
  42. Verfügungsmittel
    Beträge, die für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen
  43. Vermögensrechnung (Bilanz)
    Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form der Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva
  44. Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr
  45. Vorschüsse und Verwahrgelder die in § 28 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder.

§ 52 Erstmalige Bewertung (Eröffnungsbilanz)

(1) In der Eröffnungsbilanz sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach § 43, anzusetzen. Auf den Ansatz von immateriellen Vermögensgegenständen und beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschritten haben, kann verzichtet werden. Bei den in Satz 2 genannten Vermögensgegenständen kann eine pauschale Abschreibung von 50 vom Hundert vorgenommen werden; der Restwert ist in diesem Fall innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben.

(2) Beim Ansatz von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, die vor dem Stichtag für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt worden sind, darf von Abs. 1 abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. In diesem Fall sind die den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechenden Erfahrungswerte anzusetzen, vermindert um Abschreibungen nach § 43 seit diesem Zeitpunkt.

(3) Zusammengehörende Vermögensgegenstände der Betriebs- oder Geschäftsausstattung können mit einem Durchschnittswert angesetzt werden, wenn sie in vergleichbarer Zusammensetzung in erheblicher Anzahl vorhanden sind und ihr Gesamtwert für die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist.

(4) Als Wert von Beteiligungen ist das anteilige Eigenkapital anzusetzen.

(5) Der Gemeindevorstand stellt die Eröffnungsbilanz auf. Sie ist spätestens mit der ersten Jahresrechnung, die nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz aufzustellen ist, vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

§ 53 Muster

Die dieser Verordnung beigefügten Muster

  1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
  2. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung
  3. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben
  4. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) und anderer Verbindlichkeiten
  5. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen
  6. Übersicht über die den Fraktionen nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
  7. Gesamtplan - Zusammenfassung
  8. Gesamtplan - Haushaltsquerschnitt
  9. Gesamtplan - Gruppierungsübersicht
  10. Gesamtplan - Finanzierungsübersicht
  11. Produktbereichsplan
  12. Gruppierungsplan
  13. Produktbereiche - Verwaltungshaushalt
  14. Produktbereiche - Vermögenshaushalt
  15. Stellenplan
  16. Haushaltsrechnung - Einnahmen und Ausgaben
  17. Haushaltsrechnung - Feststellung des Ergebnisses
  18. Vermögensrechnung (Bilanz)
  19. Übersicht über den Stand des Anlagevermögens

sind für die Gemeinden verbindlich. Die für das Kommunalrecht zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister kann Ausnahmen zulassen.

§ 54 Funktionsbezeichnungen

Die Funktionsbezeichnungen dieser Verordnung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.

§ 55 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist von den Gemeinden anzuwenden, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung führen.

§ 56 Übergangsvorschriften

Die Verordnung ist erstmals auf die Haushaltspläne und Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Gemeinden dürfen diese Verordnung auch auf Haushaltspläne und Jahresrechnungen für Haushaltsjahre anwenden, die vor dem 31. Dezember 2008 beginnen.

§ 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Muster 1
zu § 53 Nr. 1 ( § 94 i.V.m. § 97 Abs. 5 HGO)

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom ............ (GVBl. I S ........ ), zuletzt geändert durch Gesetz vom ............ (GVBl. I S .......), hat die Gemeindevertretung am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

  § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr1............ wird

  im Verwaltungshaushalt
  in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

EUR,

EUR,

  im Vermögenshaushalt
  in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

EUR,

EUR

  festgesetzt.  
  § 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr1 ............ zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf ............ EUR festgesetzt.

Alternativ: Kredite werden nicht veranschlagt.

 
  § 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr1............ zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ............ EUR festgesetzt.

Alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 
  § 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr1 ............ zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ............ EUR festgesetzt.

Alternativ: Kassenkredite werden nicht beansprucht.

  § 52 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr1............ wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer  
  a) für fand- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf ..................... v. H.
  b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf ..................... v. H.
  2. Gewerbesteuer auf ..................... v. H.
  § 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

  § 73

.........................................................................................................................

  Ort, den .............................. Der Gemeindevorstand

........................................
Unterschrift

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr ................ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4 und 103 Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut4: ..........................................................................................................................

Alternativ: Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ................ bis ................ im Rathaus, ................5, Zimmer ................ zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

................

  Ort, den .............................. Der Gemeindevorstand

........................................
Unterschrift

1) Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.

2) Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.

3) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.

4) Nicht zutreffendes ist zu streichen.

5) Genaue Anschrift ist anzugeben.

Muster 2
zu § 53 Nr. 2 ( § 98 i.V.m. § 97 Abs. 5 HGO)

Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom ............ (GVBl. I S ........ ), zuletzt geändert durch Gesetz vom ............ (GVBl. I S .......), hat die Gemeindevertretung am folgende Nachtragssatzung beschlossen:

  § 11

Mit dem Nachtragsplan werden

  erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen

die Ausgaben

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

       
  Alternativ.. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts werden nicht geändert.2
  § 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ............ EUR um ............ EUR vermindert/erhöht und damit auf ............ EUR neu festgesetzt.2

Alternativ: Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

Alternativ: Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ............ EUR um ............ EUR vermindert/erhöht und damit auf ............ EUR neu festgesetzt.2

Alternativ: Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

Alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von ............ EUR um ............ EUR vermindert/erhöht und damit auf ............ EUR neu festgesetzt.2

Alternativ: Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

Alternativ: Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die nachstehende(n) Gemeindesteuer(n) werden wie folgt geändert:2

Steuerart erhöht um v. H. vermindert um v. H. gegenüber bisher v. H. auf nunmehr v. H.
1. ......................        
2. ......................        
3. ......................        

Alternativ: Die (übrigen) Gemeindesteuern werden nicht geändert.2

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. Alternativ: Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 73

................................................................................................

  Ort, den .............................. Der Gemeindevorstand

........................................
Unterschrift

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr ............ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4 und 103 Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:4

..........................................................................................................................

Alternativ: Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ............ bis ............ im Rathaus, ............ Zimmer ........5 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

........................

  Ort, den .............................. Der Gemeindevorstand

........................................
Unterschrift

1) Soweit sich durch den Nachtragshaushaltsplan Einnahme- oder Ausgabeansätze ändern, ohne dass eine Änderung der Endsumme eintritt (es stehen z.B. den Mehrausgaben gleich hohe Ausgabenersparnisse gegenüber), sind die Änderungen auszuweisen.

2) Nicht zutreffendes ist zu streichen.

3) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.

4) Nicht zutreffendes ist zu streichen.

5) Genaue Anschrift ist anzugeben.

Muster 3
zu § 2 Abs. 2 Nr. 4

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Ausgaben

Verpflichtungsermächtigung im
Haushaltsplan des Jahres1
Voraussichtlich fällige Ausgaben2, 3
1000 EUR
20.. 20.. 20.. 20.. 20..
1 2 3 4 5 6
20..

20..

20..

20..

         
Summe          
Nachrichtlich

Im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen

         

1) In Spalte 1 sind das Haushaltsjahr und alle früheren Jahre aufzuführen, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlage[ waren, aus deren Inanspruchnahme noch Ausgaben fällig werden.

2) In Spalte 2 ist das dem Haushaltsjahr folgende Jahr, in den Spalten 3 bis 6 die sich anschließenden Jahre einzusetzen.

3) Werden Ausgaben aus Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, sind die voraussichtlichen Kreditaufnahmen in diesen Jahren nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 zweiter Halbsatz dieser Verordnung zu übernehmen. Erforderlichenfalls sind weitere Kopfspalten hinzuzufügen.

 

Muster 4
zu § 2 Abs. 2 Nr. 5

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite)
und anderer Verbindlichkeiten
- 1000 EUR -
 

 

Art Stand zu Beginn des Vorjahres Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres
1 2 3 4
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen

2. Schulden aus Krediten von

2.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

2.2 Land

2.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden

2.4 Zweckverbänden und dgl.

2.5 Sonstiger öffentlicher Bereich

2.6 Kreditmarkt

2.7 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen

     
Summe      
3. Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

3.1 Leasing

3.2 Sonstige

     
Summe      
Nachrichtlich

4. Innere Darlehen

4.1 Aus Sonderrücklagen

4.2 Von Sondervermögen ohne Sonderrechnung

5. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung

5.1 Aus Krediten

5.2 Aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

6. Anteilige Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden1

7. Anteilige Schulden im Rahmen der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen2

8. Verbindlichkeiten aus langfristigen Mietverträgen und aus ÖPP-Verträgen

     
1) Der den Mitgliedsanteilen der Gemeinde an Zweckverbänden entsprechende Anteil an den Gesamtschulden der Verbände.

2) Der den Gesellschaftsanteilen der Gemeinde an Unternehmen entsprechende Anteil an den Gesamtschulden der Unternehmen

.

Muster 5
zu § 2 Abs. 2 Nr. 5

Übersicht
über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen
- 1000 EUR -

Art Stand zu Beginn des Vorjahres Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand am Ende des Haushaltsjahres
1 2 3 4
1. Rücklagen und Sonderrücklagen

1.1 Allgemeine Rücklage

1.2 Zweckgebundene Rücklagen

1.3 Sonderrücklagen

1.4 Stiftungskapital

1.5 Sonstige Sonderrücklagen

....................................................

     
2. Rückstellungen

2.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(davon durch Mittel der Versorgungsrücklage nach HVersRücklG gedeckt)

2.2 Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern

2.3 Rückstellungen aus Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen

2.4 Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden

2.5 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien

2.6 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten

2.7 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen

2.8 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren

2.9 Sonstige Rückstellungen

     

Nachrichtlich

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre (ohne Abschreibungen und Zuführungen zu den Rückstellungen):

20..
___________________________

20..
___________________________

20..
___________________________

Durchschnitt der letzten drei Jahre
___________________________

Hiervon 2 v. H.
___________________________

Muster 6
zu § 2 Abs. 2 Nr. 7

Übersicht
über die den Fraktionen nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung
zur Verfügung gestellten Mittel

Art Haushaltsansatz Ergebnis der Jahresrechnung Erläuterungen
20..2
EUR
20..
EUR
20..1
EUR
1 2 3 4 5
1. Gesamtbetrag der Mittel nach § 36a Abs. 4 HGO        
1.1 Sockelbetrag für jede Fraktion (jährl. ________ EUR)        
1.2 Restbetrag nach Fraktionsstärke

Betrag für jedes Fraktionsmitglied (jährl. ________ EUR)

       
2. Aufteilung des Betrages unter 1 auf die einzelnen Fraktionen:

2.1 Fraktion

       
2.1.1 Personalkosten        
2.1.2 Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit        
2.1.3 Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit        
2.2 .............        
Jahresbeträge
20..1
EUR
20..2
EUR
20..
EUR
3. Zusätzlich an die einzelnen Fraktionen gewährte geldwerte Leistungen3        
3.1 Fraktion        
3.1.1 Überlassung von Personal der Gemeinde für die Fraktionsarbeit (Geschäftsstellenbetrieb und Fraktionsassistenten)        
3.1.2 Bereitstellung von Fahrzeugen        
3.1.3 Bereitstellung von Räumen (einschl. Heizung, Reinigung, Beleuchtung)        
3.1.4 Bereitstellung von Büroausstattung        
3.1.5 Übernahme der Kosten für Fachliteratur, Fachzeitschriften, elektronische Kommunikation usw.        
3.2 ..........        
1) Haushaltsjahr

2) Vorjahr

3) Die Einzelpositionen sind erforderlichenfalls den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Muster 7
zu § 4 Satz 1 Nr. 1
Gesamtplan

1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- EUR -

Produktbereich Haushaltsansatz Ergebnisse der Jahresrechnung
Nr. Bezeichnung 20..1 20..2 20..
Einnahmen Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigungen
Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben
1 2 3 4 5 6 7 8 9
  Verwaltungshaushalt      

X

       
01 Innere Verwaltung            
02 Sicherheit und Ordnung            
03 Schulträgeraufgaben            
04 Kultur und Wissenschaft            
05 Soziale Leistungen            
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe            
07 Gesundheitsdienste            
08 Sportförderung            
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen            
10 Bauen und Wohnen              
11 Ver- und Entsorgung              
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV              
13 Natur- und Landschaftspflege              
14 Umweltschutz              
15 Wirtschaft und Tourismus              
16 Allgemeine Finanzwirtschaft              
01 - 16 Zusammen              
  Vermögenshaushalt              
01 Innere Verwaltung              
02 Sicherheit und Ordnung              
03 Schulträgeraufgaben              
04 Kultur und Wissenschaft              
05 Soziale Leistungen              
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe              
07 Gesundheitsdienste              
08 Sportförderung              
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen              
10 Bauen und Wohnen              
11 Ver- und Entsorgung              
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV              
13 Natur- und Landschaftspflege              
14 Umweltschutz              
15 Wirtschaft und Tourismus              
16 Allgemeine Finanzwirtschaft              
01 - 16 Zusammen              
Gesamthaushalt            

1) Haushaltsjahr

2) Vorjahr

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