Regelwerk

Vorschr. Vermeidung- und Bek. Korruption
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Präambel

1. Geltungsbereich

1.1 Geschäftsführung

1.2 Beschäftigte

1.3 Verpflichtung

2. Prävention

2.1 Korruptionsgefährdete Bereiche und Gefährdungsatlas

2.2 Korruptionsindikatoren

2.3 Sensibilisierung

2.4 Aus- und Fortbildung

2.5 Begrenzung der Verwendungszeiten (Rotation)

2.6 Überwachungs- und Kontrollpflicht

2.7 Personalauswahl

2.8 Kontrollmechanismen

3. Beteiligte an der Antikorruptionsarbeit

3.1 Antikorruptionsbeauftragte der Gesellschaften (AKBdG)

3.2 Antikorruptionsbeauftragte der Ressorts (AKB)

3.3 Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS)

3.4 Innenrevisionen (IR)

3.5 Zusammenarbeit der Beteiligten

4. Rechtsgrundlagen

4.1 Gesetzliche Regelung

4.2 Arbeitsrecht

5. Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Die Geschäftsführung hat Sorge dafür zu tragen, dass die Regelungen der

6. Vorgehen bei Anhaltspunkten auf mögliches korruptives Verhalten

6.1 Korruptionsverdacht

6.2 Weitere Pflichten

7. Grundsätze für das öffentliche Auftragswesen

7.1 Geltung weiterer Rechtsvorschriften

7.2 Vergabeverfahren

7.3 Korruptionsregistergesetz

8.