Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
AGZensG 2022
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1. Abschnitt
Statistisches Landesamt
§ 1 Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes
§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen
2. Abschnitt
Örtliche Erhebungsstellen
§ 3 Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen
§ 4 Rechtsstellung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 5 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen
§ 6 Fachaufsichtsbehörden
§ 7 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen
§ 8 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten
§ 9 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen
§ 10 Sicherung der Erhebungsunterlagen
3. Abschnitt
Betroffenenrechte, Verfahrensregelungen, Kostenregelung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 11 Ausschluss von Betroffenenrechten
§ 12 Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 14 Kostenregelung
§ 14a Verordnungsermächtigung