1 Anwendungsbereich |
1.1 Behörden, Einrichtungen und Dienststellen des Landes |
1.2 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen unter der Aufsicht des Landes |
1.3 Öffentliche Unternehmen |
2 Begriffsbestimmungen |
2.1 Korruption |
2.2 Korruptionsgefährdete Bereiche |
2.3 Beschäftigte |
3 Allgemeine Maßnahmen zur Korruptionsprävention |
3.1 Geschäftsverteilung |
3.2 Organisation und Abläufe |
3.3 Führung und Fachaufsicht |
3.4 Aufklärung und Fortbildung |
3.5 Begrenzung der Verwendungszeiten |
4 Maßnahmen zur Korruptionsprävention in anderen Regelungen |
4.1 Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen |
4.2 Nebentätigkeiten |
4.3 Pfändungen und Abtretungen |
4.4 Sponsoring |
4.5 Vergabeangelegenheiten |
4.6 Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen |
5 Korruptionsbekämpfung |
5.1 Korruptionsverdacht, Indikatoren |
5.2 Rechtsaufsicht und Rechnungsprüfung |
5.3 Vertrauensanwältin oder Vertrauensanwalt |
5.4 Anonymes Hinweisaufnahmesystem |
5.5 Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz |
5.6 Unterrichtungspflichten für Beschäftigte |
6 Maßnahmen bei Vorliegen eines Korruptionsverdachts |
6.1 Verwaltungsinterne Maßnahmen |
6.2 Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden |
7 Schlussbestimmungen |
7.1 Ermächtigung |
7.2 Inkrafttreten |
Anlage 1 Ressortübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit korruptionshemmender Wirkung |
1. Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen |
2. Nebentätigkeiten |
3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen |
4. Vergabewesen |
5. Pfändungen und Abtretungen |
6. Vorschriften für den kommunalen Bereich |
Anlage 2 Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention |
I. Allgemeine Leitsätze für alle Beschäftigte |
II. Allgemeine Leitsätze für Vorgesetzte und Behördenleitungen |
Anlage 3 Merkblatt zur Einführung der Vertrauensanwältin beziehungsweise des Vertrauensanwalts |
1. Zielsetzung |
2. Aufgaben der Vertrauensanwältin beziehungsweise des Vertrauensanwalts |
3. Rechtliche Stellung |
4. Anwendungsbereich |
5. Kontaktdaten des Vertrauensanwalts |
6. Aufgaben der Dienststellen |
7. Betroffenheit Einzelner |