Regelwerk, Allgemeines. Individualrecht
Abschnitt 1
Volksinitiative
§ 1 Teilnahmerecht
§ 2 Gegenstand
§ 3 Trägerin
§ 4 Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative
§ 5 Unterschriften
§ 6 Vertrauenspersonen
§ 7 Prüfung der Zulässigkeit
§ 8 Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 9 Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus
Abschnitt 2
Volksbegehren
§ 10 Teilnahmerecht
§ 11 Gegenstand
§ 12 Unzulässigkeit von Volksbegehren
§ 13 Trägerin
§ 14 Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
§ 15 Amtliche Kostenschätzung, Unterschriftensammlung
§ 16 Vertrauenspersonen
§ 17 Prüfung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens, Mitteilung an das Abgeordnetenhaus
§ 17a Behandlung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens im Abgeordnetenhaus
§ 18 Verlangen der Durchführung des Volksbegehrens, Bekanntmachung und Eintragungsfrist
§ 19 Rücknahme
§ 20 Abstimmungsorgane
§ 21 Amtliche Auslegungsstellen und Auslegungszeiten
§ 22 Zustimmung zum Volksbegehren, Stimmrecht
§ 23 Anforderung von Unterschriftslisten und -bögen zur Verwendung außerhalb amtlicher Auslegungsstellen
§ 24 Prüfung der Unterstützungserklärungen
§ 25 Feststellung des Ergebnisses
§ 26 Zustandekommen des Volksbegehrens
§ 27 Veröffentlichung des Ergebnisses des Volksbegehrens
§ 28 Mitteilung an das Abgeordnetenhaus
Abschnitt 3
Volksentscheid
§ 29 Herbeiführung
§ 30 Eigener Gesetzentwurf oder sonstiger Beschlussentwurf des Abgeordnetenhauses
§ 31 Abstimmungsorgane
§ 32 Termin, Bekanntmachung und amtliche Mitteilung
§ 33 Stimmrecht
§ 34 Stimmzettel
§ 35 Ungültige Stimmen
§ 35a Verfahren bei gleichzeitigen Wahlen oder anderen Volksentscheiden
§ 36 Ergebnis des Volksentscheids
§ 37 Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses
§ 38 Prüfung und Feststellung des Gesamtergebnisses
§ 39 Veröffentlichung des Gesamtergebnisses
§ 40 Verkündung
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
§ 40a Beratungsanspruch
§ 40b Mitteilung von Einzelspenden und Einsatz von Eigenmitteln
§ 40c Spendenverbot
§ 40d Öffentlichkeitsarbeit
§ 40e Kostenerstattung
§ 41 Rechtsbehelf
§ 42 Datenverarbeitung
§ 43 Anwendung des Landeswahlrechts
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 44 Ermächtigung
§ 45 Änderung anderer Gesetze