Regelwerk, Allgemeines, Sanktionen

UVollzG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Aufgabe des Untersuchungshaftvollzugs

§ 3 Zuständigkeit und Zusammenarbeit

§ 4 Stellung der Untersuchungsgefangenen

§ 5 Vollzugsgestaltung

§ 6 Soziale Hilfe und Eigenverantwortung

Zweiter Abschnitt
Vollzugsverlauf

§ 7 Aufnahme

§ 8 Verlegung und Überstellung

§ 9 Vorführung, Ausführung und Ausantwortung

§ 10 Entlassung

Dritter Abschnitt
Unterbringung und Versorgung der Untersuchungsgefangenen

§ 11 Trennungsgrundsätze

§ 12 Unterbringung während der Einschlusszeiten

§ 13 Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten

§ 14 Unterbringung von weiblichen Untersuchungsgefangenen mit ihren Kindern

§ 15 Persönlicher Gewahrsam und Gelder der Untersuchungsgefangenen

§ 16 Ausstattung des Haftraums

§ 17 Kleidung

§ 18 Verpflegung und Einkauf

§ 19 Annehmlichkeiten

§ 20 Gesundheitsschutz und Hygiene

§ 21 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge

§ 22 Medizinische Leistungen, Forderungsübergang und Kostenbeteiligung

§ 23 Verlegung, Überstellung und Ausführung zur medizinischen Behandlung

Vierter Abschnitt
Arbeit, Bildung, Freizeit

§ 24 Arbeit und Bildung

§ 25 Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe, Taschengeld und Freistellung

§ 26 Freizeit und Sport

§ 27 Zeitungen und Zeitschriften

§ 28 Rundfunk, Informations- und Unterhaltungselektronik

Fuenfter Abschnitt
Religionsausübung

§ 29 Seelsorge, religiöse Schriften und Gegenstände

§ 30 Religiöse Veranstaltungen

§ 31 Weltanschauungsgemeinschaften

Sechster Abschnitt
Besuche, Schriftwechsel, Telefongespräche und Pakete

§ 32 Grundsatz

§ 33 Besuch

§ 34 Besuche der Verteidigung, von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie von Mitgliedern bestimmter Institutionen und bestimmten Personen

§ 35 Beaufsichtigung von Besuchen und Überwachung von Gesprächen

§ 36 Schriftwechsel

§ 37 Überwachung von Schriftwechsel

§ 38 Sichtkontrolle, Weiterleitung von Schreiben, Aufbewahrung

§ 40 Telefongespräche

§ 41 Pakete

Siebter Abschnitt
Sicherheit und Ordnung

§ 42 Grundsatz der Sicherheit und Ordnung

§ 43 Verhaltensvorschriften

§ 44 Absuchung, Durchsuchung und Haftraumrevision

§ 45 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelgebrauch

§ 46 Festnahmerecht

§ 47 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 48 Absonderung

§ 49 Fesselung und Fixierung

§ 50 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Verfahren

§ 51 Ärztliche Überwachung

§ 52 Begriffsbestimmungen

§ 53 Allgemeine Voraussetzungen

Achter Abschnitt
Unmittelbarer Zwang

§ 54 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 55 Androhung

§ 56 Schusswaffengebrauch

§ 57 Voraussetzungen

§ 58 Arten der Disziplinarmaßnahmen

§ 59 Vollzug der Disziplinarmaßnahmen, Aussetzung zur Bewährung

Neunter Abschnitt
Disziplinarmaßnahmen

§ 60 Disziplinarbefugnis

§ 61 Verfahren

Zehnter Abschnitt
Aufhebung von Maßnahmen und Beschwerderecht

§ 62 Aufhebung von Maßnahmen

§ 63 Beschwerderecht

§ 64 Anwendungsbereich

§ 65 Vollzugsgestaltung

Elfter Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen für junge Untersuchungsgefangene

§ 66 Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter

§ 67 Ermittlung des Förder- und Erziehungsbedarfs, Maßnahmen

§ 68 Unterbringung

§ 69 Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit

§ 70 Besuche, Schriftwechsel, Telefongespräche

§ 71 Freizeit und Sport

§ 72 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 73 Einvernehmliche Konfliktregelung, erzieherische Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen

§ 74 Räumlichkeiten

§ 75 Festsetzung der Belegungsfähigkeit, Verbot der Überbelegung

Zwoelfter Abschnitt
Aufbau der Anstalt

§ 76 Arbeitsbetriebe, Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung

§ 77 Leitung der Anstalt

§ 78 Bedienstete

§ 79 Seelsorgerinnen und Seelsorger

§ 80 Medizinische Versorgung

§ 81 Interessenvertretung der Untersuchungsgefangenen

§ 82 Hausordnung

§ 83 Aufsichtsbehörde

§ 84 Vollstreckungsplan

Dreizehnter Abschnitt
Aufsicht, Beirat und Besichtigungen

§ 85 Anstaltsbeiräte

§ 86 Berliner Vollzugsbeirat

§ 87 Besichtigungen

Vierzehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 88 Einschränkung von Grundrechten

§ 89 Inkrafttreten