SVO der IHK Bln
Inhalt =>
I. Voraussetzung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
§ 1 Bestellungsgrundlage
§ 2 Öffentliche Bestellung
§ 3 Bestellungsvoraussetzungen
§ 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a GewO
II. Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
§ 5 Zuständigkeit und Verfahren
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a GewO
§ 7 Vereidigung
§ 8 Bekanntmachung
III. Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
§ 9 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
§ 10 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
§ 11 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
§ 12 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
§ 13 Bezeichnung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 15 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
§ 16 Schweigepflicht
§ 17 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
§ 18 Werbung
§ 19 Anzeigepflichten
§ 20 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen
§ 21 Zusammenschlüsse
IV. Erlöschen der öffentlichen Bestellung
§ 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
§ 23 Rücknahme; Widerruf
§ 24 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel
§ 25 Entsprechende Anwendung
V. Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung sonstiger Personen