Regelwerk

SVO der IHK Bln
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I. Voraussetzung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

§ 1 Bestellungsgrundlage

§ 2 Öffentliche Bestellung

§ 3 Bestellungsvoraussetzungen

§ 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a GewO

II. Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

§ 5 Zuständigkeit und Verfahren

§ 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a GewO

§ 7 Vereidigung

§ 8 Bekanntmachung

III. Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

§ 9 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung

§ 10 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften

§ 11 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung

§ 12 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen

§ 13 Bezeichnung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"

§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 15 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung

§ 16 Schweigepflicht

§ 17 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch

§ 18 Werbung

§ 19 Anzeigepflichten

§ 20 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen

§ 21 Zusammenschlüsse

IV. Erlöschen der öffentlichen Bestellung

§ 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung

§ 23 Rücknahme; Widerruf

§ 24 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel

§ 25 Entsprechende Anwendung

V. Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung sonstiger Personen

§ 26