Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

Meldedatenübermittlung
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Regelungsbereich

Abschnitt 2
Regelmäßige Datenübermittlungen

§ 2 Grundsätze regelmäßiger Datenübermittlungen

§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

§ 4 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes

§ 5 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Begrüßung von Zuziehenden sowie zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen

§ 6 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Gesundheitsdienst-Gesetzes und des Infektionsschutzgesetzes

§ 7 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Sicherung des Schulbesuchs

§ 8 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung vorschulischer Sprachförderung

§ 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin

§ 10 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben der Entschädigungsbehörde in Berlin

§ 11 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben des Versorgungsamtes in Berlin

§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen für die Wahl und die Führung der Listen von Schöffinnen und Schöffen

§ 13 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung polizeilicher Aufgaben

§ 14 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung von Aufgaben im Bereich Vormundschaftswesen

§ 15 Regelmäßige Datenübermittlungen zum Versand von pädagogischen Elterninformationen und von Informationen über die Tagesbetreuung nach dem Kindertagesförderungsgesetz

§ 16 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Betreuung der IT-Fachverfahren der Berliner Jugendämter

§ 17 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Durchführung des Mammographie-Screenings

§ 18 Regelmäßige Datenübermittlungen nach dem Berliner Kinderschutzgesetz

§ 19 Regelmäßige Datenübermittlungen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen

§ 20 Regelmäßige Datenübermittlungen zur Abwicklung von Transaktionen über das Service-Konto Berlin

§ 21 Regelmäßige Datenübermittlungen an die für das Waffenrecht zuständige Behörde

§ 22 Regelmäßige Datenübermittlungen an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

Abschnitt 3
Automatisierte Abrufe

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 23 Allgemeines

§ 24 Form und Verfahren des Datenabrufs

Unterabschnitt 2
Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen außerhalb des Landes Berlin und durch öffentliche Stellen des Bundes mit Sitz in Berlin

§ 25 Automatisierte Abrufe über die zentrale Stelle

§ 26 Erweiterter Datenabruf

Unterabschnitt 3
Automatisierte Abrufe durch öffentliche Stellen des Landes Berlin und durch die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 27 Abschluss einer Vereinbarung

§ 28 Länderübergreifende automatisierte Abrufe

§ 29 Datenabrufe durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

§ 30 Datenabrufe durch die Bezirksämter von Berlin

§ 31 Datenabrufe durch die Berliner Feuerwehr

§ 32 Datenabrufe durch den Polizeipräsidenten in Berlin

§ 33 Datenabrufe durch die Pass- und Personalausweisbehörden in Berlin

§ 34 Datenabrufe durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Berlin

§ 35 Datenabrufe durch die für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in Berlin

§ 36 Datenabrufe durch die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin

§ 37 Datenabrufe durch die Ausländerbehörde in Berlin und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

§ 38 Datenabrufe durch die Finanzämter von Berlin

§ 39 Datenabrufe durch Gerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften in Berlin

§ 40 Datenabrufe durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung

§ 41 Datenabrufe durch den Verfassungsschutz in Berlin

§ 42 Datenabrufe durch die Enteignungsbehörde Berlin

§ 43 Datenabrufe durch die für Justiz zuständige Senatsverwaltung

§ 44 Datenabrufe durch das Standesamt I in Berlin

§ 45 Datenabrufe zur Durchführung des Berliner Kinderschutzgesetzes

§ 46 Datenabrufe durch die Berliner Forsten

§ 47 Datenabrufe durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

§ 48 Datenabrufe durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales

§ 49 Datenabrufe durch die für das Waffenrecht zuständige Behörde

§ 50 Datenabrufe durch die Anmeldebehörde nach dem Vereinsgesetz

§ 51 Datenabrufe durch den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin - Senatskanzlei -

§ 52 Datenabrufe durch die Kirchensteuerstellen und Friedhofsverwaltungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 53