Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

BbgFAG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Finanzausgleichsleistungen und Grundsätze der Lastenverteilung

§ 2 Festlegungen, Bekanntmachung und Abrechnung der Finanzausgleichsleistungen

§ 3 Verbundmasse

§ 4 Überführung zweckgebundener Mittel in den kommunalen Finanzausgleich

§ 5 Verwendung der Finanzausgleichsmasse, Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Allgemeine Schlüsselzuweisungen

Unterabschnitt 1
Grundsätze

§ 6 Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 2
Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an Gemeinden

§ 7 Bedarfsmesszahl für die Gemeinden

§ 8 Bedarfsansatz für die Gemeinden

§ 9 Ermittlung der Steuerkraftmesszahl

Unterabschnitt 3
Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Landkreise

§ 10 Bedarfsmesszahl für die Landkreise

§ 11 Bedarfsansatz für die Landkreise

§ 12 Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Landkreise

Abschnitt 3
Investive Schlüsselzuweisungen

§ 13 Berechnung und Verteilung der investiven Schlüsselzuweisungen

Abschnitt 4
Sonderlastenausgleich

§ 14 Schullastenausgleich

§ 14a Mehrbelastungsausgleich für Mittelzentren und Kreisstädte

§ 14b Mehrbelastungsausgleich für grundfunktionale Schwerpunkte

§ 15 Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich

§ 15a Anteilige Weiterleitung der Bundesbeteiligung an den Mehraufwendungen für die Geflüchteten

Abschnitt 5
Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs

§ 16 Ausgleichsfonds

Abschnitt 6
Leistungen außerhalb der Finanzausgleichsmasse

§ 17 Familienleistungsausgleich

Abschnitt 7
Umlagen

§ 17a Finanzausgleichsumlage

§ 18 Kreisumlage

Abschnitt 8
Gemeinsame Vorschriften, Verfahren, Beirat

§ 19 Berechnung, Festsetzung und Auszahlung

§ 20 Einwohnerzahl, Gebietsfläche, Gebietsstand

§ 20a (aufgehoben)

§ 21 Beirat

§ 22 Ausgleich fehlerhafter Zuweisungen

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 23 Anteiliger Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022

§ 23a Anteiliger Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (netto) in den Jahren 2021 und 2022

§ 24 Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben

§ 24a Weitergabe von Einsparungen an Wohngeldleistungen

§ 25 Verjährung

§ 26