Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

EigV-Eigenbetriebsverordnung
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Abschnitt 1
Rechtsgrundlagen, Aufbau und Verwaltung

§ 1 Rechtsgrundlagen des Eigenbetriebes

§ 2 Zusammenfassen von Eigenbetrieben

§ 3 Betriebssatzung

§ 4 Leitung des Eigenbetriebes

§ 5 Aufgaben der Werkleitung

§ 6 Vertretung der Gemeinde in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

§ 7 Beschlüsse der Gemeindevertretung

§ 8 Werksausschuss

§ 9 Stellung der Hauptverwaltungsbeamtin, des Hauptverwaltungsbeamten

Abschnitt 2
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

§ 10 Vermögen des Eigenbetriebes

§ 11 Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit

§ 12 Zahlungsverkehr

§ 13 Wirtschaftsjahr

§ 14 Wirtschaftsplan

§ 15 Erfolgsplan

§ 16 Finanzplan

§ 17 Darstellung von Verpflichtungsermächtigungen und Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde

§ 18 Stellenübersicht

§ 19 Buchführung und Kostenrechnung

§ 20 Unterjährige Berichtspflichten

§ 21 Jahresabschluss, Lagebericht

§ 22 Bilanz

§ 23 Behandlung von Zuschüssen

§ 24 Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht

§ 25 Finanzrechnung

§ 26 Anhang,Anlagennachweis

Abschnitt 3
Jahresabschlussprüfung

§ 27 Pflicht zur Jahresabschlussprüfung

§ 28 Anwendung auf Jahresabschlüsse von Zweckverbänden

§ 29 Abschlussprüfer

§ 30 Gegenstand der Jahresabschlussprüfung

§ 31 Prüfungsverfahren

§ 32 Prüfungsergebnis

§ 33 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung der Werkleitung, Bekanntmachung

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 34 Ausnahmen, Befreiungen

§ 35 Übergangsbestimmungen

§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr

Anlage 2
Finanzplan

Anlage 3
Übersicht

Anlage 4
Bilanz

Anlage 5

Anlage 6
Erfolgsübersicht

Anlage 7
Kopfspalten des Alllagennachweises

Anlage 8
Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebes