Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
EigV-Eigenbetriebsverordnung
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Abschnitt 1
Rechtsgrundlagen, Aufbau und Verwaltung
§ 1 Rechtsgrundlagen des Eigenbetriebes
§ 2 Zusammenfassen von Eigenbetrieben
§ 3 Betriebssatzung
§ 4 Leitung des Eigenbetriebes
§ 5 Aufgaben der Werkleitung
§ 6 Vertretung der Gemeinde in Angelegenheiten des Eigenbetriebes
§ 7 Beschlüsse der Gemeindevertretung
§ 8 Werksausschuss
§ 9 Stellung der Hauptverwaltungsbeamtin, des Hauptverwaltungsbeamten
Abschnitt 2
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
§ 10 Vermögen des Eigenbetriebes
§ 11 Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit
§ 12 Zahlungsverkehr
§ 13 Wirtschaftsjahr
§ 14 Wirtschaftsplan
§ 15 Erfolgsplan
§ 16 Finanzplan
§ 17 Darstellung von Verpflichtungsermächtigungen und Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
§ 18 Stellenübersicht
§ 19 Buchführung und Kostenrechnung
§ 20 Unterjährige Berichtspflichten
§ 21 Jahresabschluss, Lagebericht
§ 22 Bilanz
§ 23 Behandlung von Zuschüssen
§ 24 Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht
§ 25 Finanzrechnung
§ 26 Anhang,Anlagennachweis
Abschnitt 3
Jahresabschlussprüfung
§ 27 Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
§ 28 Anwendung auf Jahresabschlüsse von Zweckverbänden
§ 29 Abschlussprüfer
§ 30 Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
§ 31 Prüfungsverfahren
§ 32 Prüfungsergebnis
§ 33 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung der Werkleitung, Bekanntmachung
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 34 Ausnahmen, Befreiungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr
Anlage 2
Finanzplan
Anlage 3
Übersicht
Anlage 4
Bilanz
Anlage 6
Erfolgsübersicht
Anlage 7
Kopfspalten des Alllagennachweises
Anlage 8
Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebes