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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten und der Landesämterverordnung
- Bayern -
Vom 21. Januar 2025
(GVBl. Nr. 3 vom 14.02.2025 S. 30 EU)
Es verordnen auf Grund
die Bayerische Staatsregierung,
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, Pflege und Prävention, sowie
das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention:
§ 1
Änderung der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten
Die Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten (ZustV-GA) vom 9. Dezember 2014 (GVBl. S. 555, BayRS 805-2-A/U), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 15. März 2022 (GVBl. S. 80) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort "Sätze" das Wort "Die" eingefügt und die Wörter " § 37 Abs. 5 und 6 des Produktsicherheitsgesetzes" werden durch die Wörter "dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen" ersetzt.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) In der Zeile der Spaltenüberschriften wird der Spalte 3 "Zuständige Behörde" die Angabe "/Zuständigkeitsvorschrift" angefügt.
b) Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Nr. | Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm | Zuständige Behörde/ Zuständigkeitsvorschrift |
"9. | ArbZG - Arbeitszeitgesetz
§ 7 Abs. 5, § 13 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG |
GAa OFr. |
Neu:
Nr. | Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm | Zuständige Behörde/ Zuständigkeitsvorschrift |
"9. | Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | |
9.1 | § 7 Abs. 5, § 13 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG | GAa OFr. |
9.2 | Überwachung auf Verstöße nach §§ 22 , 23 ArbZG und § 14 Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung: bei Kontrollen auf Binnengewässern | Pol". |
c) Nr. 13 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nr. 13.1 wird folgende Nr. 13.2 eingefügt:
Nr. | Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm | Zuständige Behörde/ Zuständigkeitsvorschrift |
"13.2 | § 44 JArbSchG
a) Prüfung der vierteljährlichen Abrechnungen und der vierteljährlichen Prüfberichte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns über die Auszahlung der Beträge, die den Ärzten für die Untersuchung Jugendlicher nach dem JArbSchG zustehen |
a) LGL |
b) Auszahlung der vierteljährlichen erstattungsfähigen Gesamtbeträge an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns | b) LGL". |
bb) Die bisherigen Nrn. 13.2 und 13.3 werden die Nrn. 13.3 und 13.4.
d) Nr. 17 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nr. 17.4 wird folgende Nr. 17.5 eingefügt:
Nr. | Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm | Zuständige Behörde/ Zuständigkeitsvorschrift |
"17.5 | § 16f ChemG | GAa OFr." |
bb) Die bisherige Nr. 17.5 wird Nr. 17.6 und in Spalte 2 "Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm" wird die Angabe " § 22" durch die Wörter "in Verbindung mit den §§ 21 und 22" ersetzt.
cc) Die bisherige Nr. 17.6 wird Nr. 17.7.
e) In Nr. 18.3 wird in Spalte 2 "Aufgabe/zu vollziehende Rechtsnorm" nach den Wörtern "Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 Satz 3" die Angabe "und 6" und nach den Wörtern "Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 2 und 3" die Angabe", Abs. 2" eingefügt.
f) Nr. 19 wird wie folgt gefasst:
Alt:
(Stand: 19.03.2025)
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