Regelwerk, Allgemeines, Umwelt
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 1 Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich
Art. 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Informationszugang auf Antrag
Art. 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
Art. 4 Antrag und Verfahren
Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
Art. 6 Ablehnung des Antrags
Art. 7 Schutz öffentlicher Belange
Art. 8 Schutz sonstiger Belange
Art. 9 Rechtsschutz
Dritter Abschnitt
Antragsunabhängige Verbreitung von Umweltinformationen
Art. 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Art. 11 Umweltzustandsbericht
Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften
Art. 12 Kosten
Art. 13 Überwachung der privaten informationspflichtigen Stellen