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Bekanntmachung der Dokumente zur Gründung des Antarktissekretariats
Vom 29. Juli 2005
(BGBl. II Nr. 18 vom 18.08.2005)
Auf Grund des Artikels IX Abs. 4 des Antarktis-Vertrags vom 1. Dezember 1959 (BGBl. 1978 II S. 1517) haben die Vertreter der Vertragsparteien auf der XXVI. Konsultativtagung in Madrid am 16. Juni 2003 die Maßnahme 1 (2003) zur Gründung des Sekretariats des Antarktis-Vertrags und als Anlage hierzu das Sitzabkommen für das Sekretariat des Antarktis-Vertrags beschlossen.
Ferner hat die Konsultativtagung in Ausführung der Maßnahme 1 (2003) nachstehend genannte Beschlüsse gefasst:
Die Maßnahme 1 (2003) sowie die von der Konsultativtagung gefassten Beschlüsse werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Die Konsultativtagung hat mit Beschluss 2 (2003) die vorläufige Durchführung der Maßnahme 1 (2003) nach Maßgabe der Nummer 1 des Beschlusses 2 (2003) sowie die vorläufige Anwendung der Beschlüsse 3 (2003) und 4 (2003) nach Maßgabe der Nummer 2 des Beschlusses 2 (2003) beschlossen.
Der Tag, an dem die Maßnahme 1 (2003) nach Artikel IX Abs. 4 des Antarktis-Vertrags sowie die vorgenannten Beschlüsse in Ausführung der Maßnahme 1 (2003) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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