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Allgemein

Bekanntmachung der Dokumente zur Gründung des Antarktissekretariats

Vom 29. Juli 2005
(BGBl. II Nr. 18 vom 18.08.2005)



Auf Grund des Artikels IX Abs. 4 des Antarktis-Vertrags vom 1. Dezember 1959 (BGBl. 1978 II S. 1517) haben die Vertreter der Vertragsparteien auf der XXVI. Konsultativtagung in Madrid am 16. Juni 2003 die Maßnahme 1 (2003) zur Gründung des Sekretariats des Antarktis-Vertrags und als Anlage hierzu das Sitzabkommen für das Sekretariat des Antarktis-Vertrags beschlossen.

Ferner hat die Konsultativtagung in Ausführung der Maßnahme 1 (2003) nachstehend genannte Beschlüsse gefasst:

  1. Beschluss 1 (2003) über die Umlage der Beiträge für das Sekretariat des Antarktis-Vertrags und Anhang: Methode zur Berechnung des Beitragsschlüssels
  2. Beschluss 2 (2003) über die vorläufige Durchführung der Maßnahme 1 (2003) mit
    Anlage 1: Erster Beitragsschlüssel zum Haushalt des Sekretariats des Antarktis-Vertrags
    Anlage 2: Verpflichtungsschreiben der Argentinischen Republik
  3. Beschluss 3 (2003) mit Anlage über das Personalstatut für das Sekretariat des Antarktis-Vertrags einschließlich
    Anhang A: Gehaltstabelle für die Laufbahngruppe des höheren Dienstes
    des Sekretariats des Antarktis-Vertrags (US-Dollar)
    Anhang B: Gehaltstabelle für die Laufbahngruppe des allgemeinen Dienstes des Sekretariats des Antarktis-Vertrags (US-Dollar)
  4. Beschluss 4 (2003) mit Anlage über die Finanzvorschriften für das Sekretariat des Antarktis-Vertrags.

Die Maßnahme 1 (2003) sowie die von der Konsultativtagung gefassten Beschlüsse werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Die Konsultativtagung hat mit Beschluss 2 (2003) die vorläufige Durchführung der Maßnahme 1 (2003) nach Maßgabe der Nummer 1 des Beschlusses 2 (2003) sowie die vorläufige Anwendung der Beschlüsse 3 (2003) und 4 (2003) nach Maßgabe der Nummer 2 des Beschlusses 2 (2003) beschlossen.

Der Tag, an dem die Maßnahme 1 (2003) nach Artikel IX Abs. 4 des Antarktis-Vertrags sowie die vorgenannten Beschlüsse in Ausführung der Maßnahme 1 (2003) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

ENDE

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