Regelwerk, Allgemeines

EUZusArbV
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I. Allgemeine Bestimmungen

II. Unterrichtung des Bundesrates

III. Vorbereitende Beratungen

IV. Stellungnahme des Bundesrates

V. Hinzuziehung von Ländervertretern zu Verhandlungen in Gremien der Europäischen Union

VI. Umsetzung von EU-Recht

VII. Verfahren vor den Europäischen Gerichten

VIII. Zusammenarbeit zwischen der Ständigen Vertretung bei der EU und den Ländern, Beobachter der Länder

IX. Anwendung dieser Vereinbarung

X. Schlussbestimmungen

Protokollerklärungen zu der Vereinbarung

Bekanntmachung