Regelwerk, Allgemeines

BundesverfassungschutzG
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Erster Abschnitt
Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

§ 1 Zusammenarbeitspflicht

§ 2 Verfassungsschutzbehörden

§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

§ 4 Begriffsbestimmungen

§ 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

§ 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden

§ 7 Weisungsrechte des Bundes

Zweiter Abschnitt
Bundesamt für Verfassungsschutz

§ 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz

§ 8a Besondere Auskunftsverlangen

§ 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen

§ 8c (aufgehoben)

§ 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten

§ 9 Besondere Formen der Datenerhebung

§ 9a Verdeckte Mitarbeiter

§ 9b Vertrauensleute

§ 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen

§ 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien

§ 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten

§ 14 Dateianordnungen

§ 15 Auskunft an den Betroffenen

§ 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit

Dritter Abschnitt
Übermittlungsvorschriften

§ 17 Zulässigkeit von Ersuchen

§ 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden

§ 19 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

§ 20 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes

§ 21 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes

§ 22 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften und Polizeien an den Militärischen Abschirmdienst

§ 22a Projektbezogene gemeinsame Dateien

§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 23 Übermittlungsverbote

§ 24 Minderjährigenschutz

§ 25 Pflichten des Empfängers

§ 26 Nachberichtspflicht

Vierter Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 29