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BMGVwV
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Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
1 Zu § 1 Meldebehörden
2 Zu § 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
2.0 Verbindlichkeit der FIM-Prozesse
2.1 § 2 Absatz 1
2.2 § 2 Absatz 2
2.2.1 Satz 1
2.2.2 Satz 2
2.4 § 2 Absatz 4
3 Zu § 3 Speicherung von Daten
3.0 Grundsätzliches
3.0.1 Allgemeine Hinweise
3.0.2 Datensatz für das Meldewesen
3.0.3 Darstellung der Namen in unstrukturierter Form
3.1 § 3 Absatz 1
3.1.1 Nummern 1 bis 3
3.1.1.1 Änderungen von Daten nach Adoptionen
3.1.1.2 Umgang mit Adoptionspflegeverhältnissen
3.1.1.3 Änderungen von Daten aufgrund des Transsexuellengesetzes
3.1.2 Nummer 2
3.1.3 Nummer 3
3.1.4 Nummer 4
3.1.6 Nummer 6
3.1.9 Nummer 9
3.1.9.1 Minderjährige Kinder
3.1.9.2 Betreute Personen
3.1.10 Nummer 10
3.1.12 Nummer 12
3.1.14 Nummer 14
3.1.15 Nummer 15
3.1.16 Nummer 16
3.1.17 Nummer 17
3.2 § 3 Absatz 2
3.2.10 Nummer 10
6 Zu § 6 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
6.0 Grundsätzliches
6.1 § 6 Absatz 1
6.2 § 6 Absatz 2
6.3 § 6 Absatz 3
8 Zu § 8 Schutzwürdige Interessen
10 Zu § 10 Auskunft an die betroffene Person
10.0.1 Grundsätzliches
10.1.1 Identifizierbarkeit der betroffenen Person
10.1.2 Umfang des Auskunftsanspruchs
11 Zu § 11 Auskunftsbeschränkungen
11.1 § 11 Absatz 1
11.3 § 11 Absatz 3
12 Zu § 12 Berichtigung und Ergänzung von Daten
13 Zu § 13 Aufbewahrung von Daten
13.2 § 13 Absatz 2
14 Zu § 14 Löschung von Daten
14.1 § 14 Absatz 1
14.3 § 14 Absatz 3
15 Zu § 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
15.0 Grundsätzliches
15.1 Begriff des Hinweises
16 Zu § 16 Anbieten von Daten an Archive
16.1 § 16 Absatz 1
16.2 § 16 Absatz 2
17 Zu § 17 Anmeldung, Abmeldung
17.1 § 17 Absatz 1
17.1.1 Beziehen einer Wohnung
17.1.2 Meldepflicht
17.1.3 Identitätsnachweis
17.1.3.1 Ungewisse Datenlage
17.1.4 Freiwillige Anmeldung
17.1.5 Beruflich Reisende
17.1.6 Anmeldung nach Abmeldung "nach unbekannt"
17.1.6.1 Wohnung wurde nicht aufgegeben
17.1.6.2 Wohnung wurde tatsächlich aufgegeben
17.1.6.2.1 Zuständigkeitswechsel ohne zeitliche Lücke
17.1.6.2.2 Zuständigkeitswechsel mit zeitlicher Lücke
17.1.6.2.3 Kein Zuständigkeitswechsel mit zeitlicher Lücke
17.1.6.2.4 Kein Zuständigkeitswechsel und keine zeitliche Lücke
17.1.7 Anmeldung und Ermittlung von Amts wegen
17.1.8 Wiederzuzug nach Wegzug ins Ausland ohne Abmeldung
17.1.8.1 Rückmeldung der Zuzugsmeldebehörde über den Wiederzuzug aus dem Ausland
17.1.8.1.1 Betroffene Person ist aktuell gemeldet
17.1.8.1.2 Betroffene Person ist nach unbekannt abgemeldet
17.1.8.1.3 Zuzugsmeldebehörde erhält im Rahmen der Auswertung der Rückmeldung ein Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal oder eine Identifikationsnummer
17.1.9 Personen in einer Aufnahmeeinrichtung
17.2 § 17 Absatz 2
17.2.1 Abmeldung
17.2.2 Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit
17.2.3 Abmeldung "nach unbekannt"
17.3 § 17 Absatz 3
18 Zu § 18 Meldebescheinigung
18a Zu § 18a Meldedatensatz zum Abruf
19 Zu § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
19.0 Vorbemerkung
19.1 § 19 Absatz 1
19.1.1 Wohnungsgeberbestätigung bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer
19.3 § 19 Absatz 3
19.4 § 19 Absatz 4
19.5 § 19 Absatz 5
20 Zu § 20 Begriff der Wohnung
21 Zu § 21 Mehrere Wohnungen
21.1 § 21 Absatz 1
21.2 § 21 Absatz 2
21.2.1 Vorwiegende Benutzung einer Wohnung
21.4 § 21 Absatz 4
22 Zu § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
22.1 § 22 Absatz 1: Hauptwohnung von Ehegatten und Lebenspartnern
22.1.1 Gemeinsam genutzte Wohnung
22.1.2 Fehlende gemeinsame Wohnung von Ehegatten oder Lebenspartnern
22.2 § 22 Absatz 2 und 3: Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners
22.3 § 22 Absatz 3: Hilfskriterium des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen
23 Zu § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
23.0 Allgemeine Meldepflicht
23.0.1 Bestätigung des Wohnungsgebers
23.0.1.1 Fehlende Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung
23.0.2 Meldeschein
23.0.2.1 Hinweispflichten auf dem Meldeschein
23.0.2.1.1 Hinweis aufgrund von Landesdatenschutzgesetzen
23.0.2.2 Hinweise auf dem Meldeschein oder in anderer Form
23.3 § 23 Absatz 3
23.3.1 Vorausgefüllter Meldeschein
23a Zu § 23a Elektronische Anmeldung
24 Zu § 24 Datenerhebung, Meldebestätigung
26 Zu § 26 Befreiung von der Meldepflicht
27 Zu § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
27.4 § 27 Absatz 4
30 Zu § 30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
30.2 § 30 Absatz 2
30.3 § 30 Absatz 3
33 Zu § 33 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
33.1 Geltung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
33.2 Regelmäßige Datenübermittlungen nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens
34 Zu § 34 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen
34.0 Begriff der anderen öffentlichen Stelle
34.1 § 34 Absatz 1
34.1.1 Beantwortung des Ersuchens um Datenübermittlung
34.1.1.1 Übermittlung der Daten
34.1.1.2 Ablehnung der Datenübermittlung
34.1.1.3 Erteilung einer neutralen Antwort
34.2 § 34 Absatz 2
34a Zu § 34a Personensuche und freie Suche im automatisierten Abruf
34a.0 Grundsätzliches
34a.0.1 Geltung von Verordnungen
34a.0.2 Ablauf des automatisierten Abrufs
34a.1 § 34a Absatz 1
34a.5 § 34a Absatz 5
35 Zu § 35 Datenübermittlungen an ausländische Stellen
35.0 Grundsätzliches
35.1 Anwendungsbereich des Europäischen Rechts
35.2 Begriff der "geltenden Gesetze"
35.3 Zentrale Anlaufstelle (Behörde)
36 Zu § 36 Regelmäßige Datenübermittlungen
36.0 Allgemeines
36.2 Widerspruch gemäß § 36 Absatz 2
37 Zu § 37 Datenweitergabe
37.0 Grundsätzliches
37.2 § 37 Absatz 2
38 Zu § 38 Auswahldaten für automatisierte Abrufe und für Datenübermittlungen über Personengruppen
38.5 § 38 Absatz 5
39 Zu § 39 Verfahren des automatisierten Abrufs
39.3 § 39 Absatz 3
39a Zu § 39a Datenbestätigung für öffentliche Stellen
40 Zu § 40 Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf
40.1 § 40 Absatz 1
40.3 § 40 Absatz 3
42 Zu § 42 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
44 Zu § 44 Einfache Melderegisterauskunft
44.0 Grundsätzliches
44.0.1 Identifizierung der anfragenden Person oder Stelle
44.0.2 Aufbewahrung und Löschung
44.0.3 Melderegisterauskunft an Drittländer
44.1 § 44 Absatz 1
44.1.1 Vorliegen eines gewerblichen Zwecks
44.1.2 Vorliegen einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerks
44.1.3 Beantwortung der Anfrage auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
44.1.3.1 Erteilung der Auskunft
44.1.3.2 Ablehnung der Auskunft
44.1.3.3 Erteilung einer neutralen Antwort
44.1.3.3.1 Manuelles Verfahren im Nachgang zum automatisierten Verfahren
44.2 § 44 Absatz 2
44.3 § 44 Absatz 3
45 Zu § 45 Erweiterte Melderegisterauskunft
46 Zu § 46 Gruppenauskunft
47 Zu § 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
49 Zu § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft
49.0 Grundsätzliches
49.0.1 Identifizierung der anfragenden Person oder Stelle
49.0.2 Maske einer Melderegisterauskunft im automatisierten Verfahren
49.2 § 49 Absatz 2
49.2.0 Grundsatz der Verschlüsselung
49.2.1 Automatisierter Abruf bei Vorliegen einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerks
49.2.1.1 Auskunftssperre
49.2.1.2 Bedingter Sperrvermerk
49.2.1.3 Beantwortung der Melderegisterauskunft mit neutraler Antwort
49.3 § 49 Absatz 3
49.4 § 49 Absatz 4
49.6 § 49 Absatz 6
49.7 § 49 Absatz 7
49a Zu § 49a Datenbestätigung
50 Zu § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
50.1 § 50 Absatz 1
50.5 § 50 Absatz 5
50.5.1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
50.5.2 Widerspruch eines Ehegatten oder Lebenspartners gegen die Übermittlung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläen
50.5.3 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
51 Zu § 51 Auskunftssperren
51.0 Allgemeine Hinweise
51.0.1 Schutzweck der Auskunftssperre
51.0.2 Hinweis auf weitere Möglichkeiten der Sperrung von Daten
51.0.3 Beantwortung von Anfragen bei Vorliegen einer Auskunftssperre
51.0.3.1 Erteilung der Auskunft trotz Auskunftssperre
51.0.3.2 Neutrale Antwort bei Vorliegen einer Auskunftssperre
51.0.3.3 Wortlaut der neutralen Antwort bei Vorliegen einer Auskunftssperre
51.0.3.4 Rechtsnatur der Auskunft
51.1 § 51 Absatz 1
51.1.1 Zuständige Behörde
51.1.2 Entscheidung der Meldebehörde
51.2 § 51 Absatz 2
51.3 § 51 Absatz 3
51.4 § 51 Absatz 4
52 Zu § 52 Bedingter Sperrvermerk
52.0 Grundsätzliches
52.0.1 Zuständige Behörde
52.0.2 Abgrenzung des bedingten Sperrvermerks von der Auskunftssperre
52.0.3 Prüfpflicht der Meldebehörde
52.0.4 Rechtsnatur der Auskunft
52.2 § 52 Absatz 2
52.2.1 Anhörung der betroffenen Person
52.2.2 Entscheidung der Meldebehörde
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Verfahrenshinweise zur Umsetzung der unstrukturierten Namensdarstellung im Meldewesen ab 1. November 2015
Vorbemerkung
Der Ablauf im Detail
Anlage 2 Auskunftserteilung bei Anfragen nach Artikel 15 DSGVO (§§ 10, 11 BMG)
Anlage 3 Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes - BMG)
Anlage 4 Hinweise zur Bestimmung der Hauptwohnung nach § 21 Absatz 2 Bundesmeldegesetzes (BMG)
§ 21 Mehrere Wohnungen
§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung
§ 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Anlage 5 Hinweispflichten auf dem Meldeschein
1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
2 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
3 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
4 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
5 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
6 Belehrung zu § 202a des Strafgesetzbuches gemäß § 23 Absatz 4 BMG
7 Hinweis aufgrund von Landesdatenschutzgesetzen
8 Hinweis auf weitere Möglichkeiten der Sperrung von Daten
Anlage 6 Optionale Hinweise
1 Rechte der betroffenen Person
2 Beantragung von Auskunftssperren (§ 51 Absatz 1 BMG)
3 Einrichtung bedingter Sperrvermerke (§ 52 BMG)
Anlage 7 Datenübermittlungen an Behörden gemäß § 34 BMG
Nichtautomatisierte Datenübermittlung im Einzelfall (§ 34 Abs. 2 Satz 5 BMG)
Anlage 8 Automatisierter Abruf von Meldedaten durch Behörden gemäß §§ 34a, 38 BMG
Anlage 9 Ablauf der Bearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (MRA) nach § 44 BMG (ohne Gebührenforderung)
Anlage 10 Ablauf der Bearbeitung beim automatisierten Abruf nach § 49 Absatz 2 BMG einer einfachen Melderegisterauskunft (MRA) nach § 44 BMG (ohne Gebührenforderung)
Anlage 11 Die Maske einer Melderegisterauskunft im automatisierten Verfahren
Anlage 12 Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) im Wege des automatisierten Abrufs nach § 49 BMG im Falle einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG
Anlage 13 Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) im Wege des automatisierten Abrufs nach § 49 BMG im Falle einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 3 BMG
Anlage 14 Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) im Wege des automatisierten Abrufs nach § 49 BMG im Falle eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 BMG
Anlage 15 Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 BMG im Falle einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 3 BMG
Anlage 16 Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 BMG im Falle eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 BMG