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PStG-VwV-ÄndVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Vom 3. Juni 2014
(BAnz. AT vom 12.06.2014 B1)
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
I.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2010 (BAnz. Nr. 57a vom 15. April 2010) wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu Nummer a 4.2 wird die Nummer "a 4.3 Zeichensatz" eingefügt.
b) Nach der Angabe zu Nummer a 8 werden die Nummern "a 9 Kostenfreiheit", "a 9.1 Kostenfreiheit nach Bundes- oder Landesrecht" und "a 9.2 Kostenfreiheit nach internationalen Übereinkommen" eingefügt.
2. Die Inhaltsübersicht Besonderer Teil wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben "3.1 Haupteintrag ( § 16 PStV)" und "3.2 Suchverzeichnis ( § 26 PStV)" werden gestrichen.
b) Die Angabe zu Nummer 16.5 wird wie folgt gefasst:
"16.5 Folgebeurkundung über Änderung der Geschlechtszugehörigkeit".
c) Die Angaben zu den bisherigen Nummern 16.5 bis 16.7 werden zu Angaben zu den Nummern 16.6 bis 16.8.
d) Die Angabe zu Nummer 21.3 wird wie folgt gefasst:
"21.3 Geburtsname".
e) Die Angabe zu Nummer 22 wird wie folgt gefasst:
"22 Zu § 22 PStG Fehlende Angaben".
f) Nach der Angabe zu Nummer 22 werden die Angaben "22.1 Fehlende Vornamen" und "22.2 Fehlende Geschlechtsangabe" eingefügt.
g) Die Angabe zu Nummer 27 wird wie folgt gefasst:
"Zu § 27 PStG Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung".
h) Die Angabe zu Nummer 27.8 wird wie folgt gefasst:
"27.8 Folgebeurkundung über nachträgliche Angabe oder Änderung der Geschlechtszugehörigkeit".
i) Die Angabe zu Nummer 31.3 wird wie folgt gefasst:
"31.3 Sterbeort und letzter Wohnsitz".
j) Die Angabe zu Nummer 31.5 wird wie folgt gefasst:
"31.5 Familienstand des Verstorbenen".
k) Nach der Angabe zu Nummer 31.5 wird die Angabe "31.6 Besonderheiten bei der Beurkundung ( § 40 PStV)" eingefügt.
l) Die bisherige Angabe zu Nummer 31.6 wird die Angabe zu Nummer 31.7.
m) Nach der Angabe zu Nummer 36.3 wird die Angabe "36.4 Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland" eingefügt.
n) Die Angabe "38 Zu § 38 PStG Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern ( § 43 PStV)" wird gestrichen.
o) Die Angabe zu Nummer 43.3 wird wie folgt gefasst:
"43.3 Angleichungserklärung bei der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft".
p) Nach der Angabe zu Nummer 47.2 wird die Angabe "47.3 Fehlerhafte Registrierungsdaten" eingefügt.
q) Die Angabe zu der bisherigen Nummer 47.3 wird zur Angabe zu Nummer 47.4.
r) Die Angabe zu Nummer 53 wird wie folgt gefasst:
"53 Zu § 53 PStG Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde".
s) Die Angabe "66.3 Zuständigkeit" wird gestrichen.
t) Nach der Angabe zu Nummer 66.2 wird die Angabe "67 Zu § 67 PStG Einrichtung zentraler Register" eingefügt.
u) Nach der Angabe zu Nummer 68.3 wird die Angabe "68.4 Mitteilungen an Ausländerbehörden" eingefügt.
v) Die bisherigen Angaben zu den Nummern 68.4 bis 68.6 werden zu Angaben zu den Nummern 68.5 bis 68.7.
w) In der Angabe zu Kapitel 10 werden die Wörter "Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren" durch das Wort "Bußgeldvorschriften" ersetzt.
x) Die Angaben "72 Zu § 72 PStG Erhebung von Gebühren und Auslagen", "72.1 Gebührenfreiheit nach Bundes- oder Landesrecht" und "72.2 Gebührenfreiheit nach internationalen Übereinkommen" werden gestrichen.
y) Die Angabe zu Nummer 77 wird wie folgt geändert:
aa) Der Angabe zu Nummer 77 wird der KIammerzusatz "( § 67 PStV)" angefügt.
bb) Die Angaben "77.1 Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag ( § 67 PStV)" und "77.2 Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ( § 49 PStV)" werden gestrichen.
3. In den Nummern a 1.1.2, a 3.1.1, a 5.2.3, a 5.3.14, a 7.2.5, a 7.3, 19.2.3, 27.6.1, 27.7.2, 34.7, 39.5.1, 44.6, 44.8, 48.2, 55.3.1, 55.4, 65.5, 65.6, 68.5.6 werden jeweils die Wörter "der Deutschen Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (www.ciecdeutschland.de)" durch die Angabe "www.personenstandsrecht.de" ersetzt.
4. Der Nummer a 1.3.1 wird folgender Satz angefügt:
"Der sich aus dem Geburtenregister ergebende Familienname eines Kindes wird als Geburtsname bezeichnet."
5. Nach Nummer a 4.2 wird folgende Nummer a 4.3 eingefügt:
"a 4.3 Zeichensatz
Für die elektronische Führung der Personenstandsregister und die Datenübermittlung ist ausschließlich der Standard "Lateinische Zeichen in Unicode" zu verwenden. Dieser legt die Teilmenge der Lateinischen Zeichen des Unicode-Standards in Form des Datentyps String.Latin abschließend fest. Der Standard in der jeweils gültigen Version kann auf der Internetseite www.xoev.de abgerufen werden."
6. In Nummer a 6.2.2 Nummer 1 wird die Angabe "Nummer 2201/2003" durch die Angabe "Nummer 2201/2003)" ersetzt.
(Stand: 23.07.2018)
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