(LfVerpackG §§ 33, 34)
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1 Vorbemerkung
2 Fragen zu den Verpflichteten
Tabelle 1: Beispiele für Letztvertreiber, welche von der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33 und 34 VerpackG betroffen sein können (nicht abschließende Liste)
3 Welche Verpackungen sind betroffen?
4 Spezialfälle
4.1 Verkaufsautomaten
4.2 Lieferdienste
4.3 Vorverpackte Speisen und Getränke
4.4 Rechtlich selbstständige Verkaufsstellen
4.5 Hotels/ Restaurants
4.6 Dienstleister zur Personenbeförderung
5 Fragen zur Umsetzung
5.1 Was ist im Sinne von § 33 Abs. 1 S. 2 und § 34 Abs. 1 S. 3 VerpackG "nachteilig"? Ist z.B. die Erhebung eines Pfandes zulässig?
5.2 Wann ist die "Informationspflicht" erfüllt?
5.3 Rücknahmepflichten