Regelwerk, Abfall, LAGA

Vollzugshinw. zur GewAbfVO
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Einleitung

Zu § 2 Nr. 1 und 2 Abgrenzung der von der Verordnung erfassten gewerblichen Siedlungsabfällen zu den Abfällen aus privaten Haushaltungen

Zu § 2 Nr. 3 Abgrenzung der Vorbehandlungsanlage von einer geeigneten Anlage zur Aufbereitung nach § 8 Abs. 6

Zu § 3

Zu § 3 Abs. 1 Zum Verständnis der Getrennthaltungspflicht

Zu § 3 Abs. 2

I. Zu den Voraussetzungen der Wahlfreiheit zwischen der Getrennthaltung nach Absatz 1 und der gemeinsamen Erfassung nach Absatz 2 im Unterschied zur Ausnahme von der Getrennthaltungspflicht nach Absatz 3 und 5

II. Zum Verständnis des Sortiergebots "in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit"

III. Zur fehlenden Befugnis des Abfallbesitzers, an der Anfallstelle getrennt gehaltene Abfallfraktionen zu einem späteren Zeitpunkt miteinander zu vermischen

IV. Zur Darlegung der Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 2

Zu § 3 Abs. 3 Zum Verständnis der Tatbestandsmerkmale "technische Unmöglichkeit/wirtschaftliche Unzumutbarkeit"

Zu § 3 Abs. 4 Ausnahme von der Getrennthaltungspflicht bei vergleichbar hochwertiger Verwertung

Zu § 3 Abs. 5 Anwendungsbereich des Absatzes 5

Zu § 3 Abs. 6 Zur Überlassungspflicht von nicht nach den Vorgaben der Verordnung verwertbaren Abfällen

Zu § 3 Abs. 7 Zum Begriff der "geringen Menge"

Zu § 4

I. Anwendungsbereich

II. Vermeidung von Fehlwürfen

III. Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Fehlwürfen

IV. Zu den Rechtsfolgen, wenn ein Abfallerzeuger einem Gemisch andere als nach Absatz 1 zulässige Fraktionen zugeführt hat

Zu § 5 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen

I. Getrennthaltung von Abfällen innerhalb der Vorbehandlungsanlage (Zu Absatz 1 Satz 1 und 2)

II. Verwertungsquote (Zu Absatz 1 Satz 3 und 4 und Absatz 5)

III. Besondere Anforderungen an die Vorbehandlung von Abfällen nach § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 (Zu Absatz 1 Satz 5)

IV. Unterschreiten der Verwertungsquote (Zu Absatz 4 Satz 1 und 2)

Zu § 6 Anwendungsbereich, Vermeidung von Fehlwürfen, organisatorische Maßnahmen zu deren Minimierung und Rechtsfolgen

Zu § 7 Verhältnis der Vorschrift zu § 13 KrW-/AbfG und dem Satzungsrecht

Zu § 8 Bau- und Abbruchabfälle

Zu § 8 Abs. 1 Getrennthaltungspflicht

Zu § 8 Abs. 2 Gemeinsame Erfassung und Sortierung in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit

Zu § 8 Abs. 3 und 4 Ausnahmen von der Getrennthaltungspflicht und Vorbehandlung von Gemischen

Zu § 8 Abs. 5 Anwendungsbereich des Absatzes 5

Zu § 8 Abs. 6 Gemischt angefallene Bau- und Abbruchabfälle

Zu § 9 Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen

Zu § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 Feststellung der Abfallfraktionen

Zu § 9 Abs. 3 Abfallauslieferung

Zu § 9 Abs. 4 Bestätigung der Entsorgung

Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 Anforderungen an die Fremdkontrolle

Zu § 10 Betriebstagebuch

Zu § 11