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Änderungstext
Gesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften
- Niedersachsen -
Vom 23. März 2006
(GVBl. Nr. 10 vom 28.03.2006 S. 175)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes
Das Niedersächsische Abfallgesetz in der Fassung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 417), wird wie folgt geändert:
1. In § 17 Nr. 4 werden nach der Abkürzung "KrW-/AbfG" ein Komma und die Worte "der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. EU Nr. L 158 S. 7, Nr. L 229 S. 5)" eingefügt.
2. In § 21 wird der bisherige Absatz 4 neuer Absatz 2 und wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Worte " § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände" durch die Worte " § 60 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes anerkannten Vereine" ersetzt,
b) In Satz 3 Halbsatz 1 werden nach dem Wort "machen" das Komma und die Worte "die den Plan aufstellt" gestrichen.
3. In § 42 Abs. 1 werden nach dem Wort "Abfallverbringungsgesetzes" ein Komma und die Worte "des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" eingefügt.
4. Dem § 43 Abs. 1 wird der der Satz 5 angefügt.
5. In § 45 Abs. 1 und 2 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort "Abfallverbringungsgesetzes" ein Komma und die Worte "des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" eingefügt.
Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen
Abfallgesetzes und zur Anpassung anderer Regelungen an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Artikel 5 Abs. 2 und 3 und Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes und zur Anpassung anderer Regelungen an das Kreislaufwirtschafts- und. Abfallgesetz vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 539) werden aufgehoben.
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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