Regelwerk, Abfall, Landesregelungen

RL Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch
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1. Vorbemerkung und Veranlassung

2. Geltungsbereich

3. Begriffsbestimmungen

4. Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch

4.1 Allgemeines
4.2 Verwertungsmöglichkeiten und abfallwirtschaftliche Einstufung

4.2.1 Verwertung von Bodenmaterial
4.2.2 Verwertung von Bauschutt und Straßenaufbruch

5. Anforderungen an die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch

5.1 Verfüllbereiche

Abbildung 1 Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch

5.2 Betrachtung der vorhandenen geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Hintergrundsituation
5.3 Bodenschutzfachliche Anforderungen an die technische Ausführung zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht (dwB)

6. Ausführung, Überwachung und Dokumentation der Verfüllung

6.1 Untersuchungserfordernis
6.2 Untersuchungsumfang
6.3 Qualitätssicherung

6.3.1 Organisation des Verfüllbetriebes
6.3.2 Durchführung des Verfüllbetriebes
6.3.3 Eigenüberwachung des Abfallverwerters
6.3.4 Fremdüberwachung
6.3.5 Zusätzliche Überwachung und Dokumentation bei der Verwertung von Bauschutt und Straßenaufbruch

6.3.5.1 Allgemeines
6.3.5.2 Untersuchungsumfang für Bauschutt
6.3.5.3 Untersuchungsumfang für Straßenaufbruch

7. Dokumentation und Durchführung von Probenahme, Probenvorbehandlung und Analytik

8. Anforderungen an die Antragsunterlagen

9. Quellenverzeichnis

Anhang I
Grenzwerte für die Verwertung

Tabelle 1: Durchwurzelbare Bodenschicht

Tabellen 2 Mittlerer Verfüllbereich

Tabellen 3 Unterer Verfüllbereich sowie Mittlerer Verfüllbereich (Wasserschutzgebiete Zone III und IIIA)

Anhang II
Umfang und Häufigkeit durchzuführender Untersuchungen

Tabelle 4: Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen im Feststoff für Recyclingbaustoffe

Tabelle 5: Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen im Eluat für Recyclingbaustoffe

Anhang III