Regelwerk, Abfall

Abfallortsgesetz
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Abfallhierarchie

§ 2 Aufgaben der Anstalt, "Die Bremer Stadtreinigung", Anstalt öffentlichen Rechts, und zuständige Behörde

§ 2a (aufgehoben)

§ 3 Anschluss und Benutzung

§ 3a Maßnahmen nach § 19 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 4 Einsammeln und Befördern

§ 4a Fahruntüchtige Fahrräder im öffentlichen Straßenraum

§ 5 Ausgeschlossene Abfälle

§ 6 Getrennte Abfallerfassung

Abschnitt 2
Behandlung einzelner Abfallarten

§ 7 Bioabfälle

§ 8 Wertstoffe

§ 8a Elektro- und Elektronikaltgeräte

§ 8b Altbatterien

§ 8c Verkaufsverpackungen

§ 9 Schadstoffhaltige Abfälle

§ 10 Bau- und Abbruchabfälle

§ 11 Sperrmüll

§ 12 Restabfälle

§ 13 Vorbehandlung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen

§ 14 Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Abschnitt 3
Nutzung der Abfallbehälter

§ 15 Zugelassene Abfallbehälter

§ 16 Behandlung der Abfallbehälter

§ 17 Bereitstellung der Abfallbehälter

§ 18 Behälterstandplätze, Zuwegungen und Reinigung

§ 19 Unterflurbehälter

§ 20 Häufigkeit und Zeit der Abfuhr

§ 21 Abfallbehälter auf Straßen und in öffentlichen Anlagen

Abschnitt 4
Annahmestellen und Abfallentsorgungsanlagen

§ 22 Annahmestellen und Abfallentsorgungsanlagen

Abschnitt 5
Nebenbestimmungen

§ 23 Auskunftspflicht

§ 24 Anfallzeitpunkt und Eigentumsübergang

§ 25 Benutzungsgebühren

§ 26 Datenerhebung und -verarbeitung

§ 27 Erprobung neuer Techniken und Organisationsformen

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

§ 29 (aufgehoben)

Anlage 1 Liste der zugelassenen Abfallbehälter

Anlage 2 Mindestbehältervolumen für Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen

Anlage 3