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Bekanntmachung des Abfallbewirtschaftungsplans für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen
- Stand 2022 -
- Bremen -
Vom 23. August 2022
(Brem.ABl. Nr. 154 vom 23.08.2022 S. 734)
Gemäß § 5 des Bremischen Schiffsabfall-Entsorgungsgesetzes ( BremSAEG) vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1584), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2022 (Brem.GBl. S. 374), hat das Hansestadt Bremische Hafenamt den folgenden Abfallbewirtschaftungsplan für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen aufgestellt. Dieser aktualisierte Plan ersetzt den Abfallbewirtschaftungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2018 (Brem.ABl. S. 109), zuletzt geändert am 24. April 2020 (Brem.ABl. S.310).
1. Zuständige Behörden
1.1. | Hafenbehörde Bremerhaven Hansestadt Bremisches Hafenamt Steubenstraße 7a 27568 Bremerhaven |
Tel: 0471 - 596 13404 Fax: 0471 - 496 13404 e-mail: Raimond.Claussen@hbh.bremen.de |
1.2. | Hafenbehörde Bremen Hansestadt Bremisches Hafenamt Überseetor 20 28217 Bremen |
Tel: 0421 - 361 8438 Fax: 0421 - 496 8438 e-mail: Nadja.Koeppen@hbh.bremen.de |
1.3. | Abfallbehörde Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau An der Reeperbahn 2 28217 Bremen |
Tel: 0421 - 361 9434 Fax:0421 - 496 9434 e-mail: Ramona.Hein@umwelt.bremen.de |
2. Beschreibung des Hafens und der Verkehre
2.1. Öffentliche Häfen der Freien Hansestadt Bremen
Die öffentlichen Häfen befinden sich als Sondervermögen im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen und sind geografisch untergliedert in die Häfen in Bremerhaven (Hafengruppe Bremerhaven) und die Häfen in Bremen (Hafengruppe Bremen).
2.2. Hafengruppe Bremerhaven (BRV)
Die Hafengruppe Bremerhaven verfügt über Liegeplätze direkt an der Seeschifffahrtsstraße Weser sowie in Hafenbecken, die über drei Seeschleusen zugänglich sind. Angaben zum Schiffsverkehr in den verschiedenen Hafenteilen sind in Anlage 1 enthalten.
2.3. Hafengruppe Bremen (BRE)
Die Hafengruppe Bremen verfügt über Liegeplätze direkt an der Seeschifffahrtsstraße Weser sowie in Hafenbecken, die teilweise direkt, teilweise über eine Schleuse zugänglich sind. Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße befinden sich Liegeplätze an der Binnenwasserstraße Weser im Bereich vordere Neustadt und Tiefer sowie im Hemelinger Hafen, die überwiegend von Binnenschiffen und nur in Ausnahmefällen von kleinen Seeschiffen angelaufen werden. Angaben zum Schiffsverkehr in den verschiedenen Hafenteilen sind in Anlage 2 enthalten.
3. Schiffsabfälle und Ladungsrückstände, Arten und Mengen (Abfallschlüssel siehe Anlage 5)
3.1. Schiffsabfälle
Aufgrund der Auswertung der Meldungen, die nach § 55 Absatz 2 der Bremischen Hafenordnung und nach § 6 Absatz 1 des BremSAEG abzugeben sind, und aufgrund des seit dem 1. Januar 2021 weiter verbesserten Entsorgungsangebots ist damit zu rechnen, dass in den Bremischen Häfen Abfälle in folgenden Mengen von Seeschiffen abgegeben werden:
Rückstandsöle: (Ölschlamm, Bilgenöle) |
50.000 m3/Jahr |
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: (Lebensmittelabfälle, Kunststoff und sonstige hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, wie Papier, Pappe, Glas, Dosen u.ä.) | 7.000 m3/Jahr |
Gefährliche Abfälle, die regelmäßig im Schiffsbetrieb anfallen: (Aufsaug-/Filtermaterialien mit schädlichen Verunreinigungen, Verpackungsabfälle mit schädlichen Anhaftungen, Reste von Farben und Lösungsmitteln, Batterien und Leuchtstoffröhren) | 1.000 m3/Jahr |
3.2. Ladungsrückstände
In den Bremischen Häfen werden die beim Entladen von Massengut anfallenden Ladungsreste vom Ladungsempfänger angenommen; bei diesen Restmengen handelt es sich nicht um Abfälle.
An flüssigem Massengut werden Erdölprodukte, einzelne Chemikalien der Kategorie Y und Melasse entladen. Waschwasser aus der Reinigung von Ladetanks für Erdölprodukte wird in den Bremischen Häfen nur in Ausnahmefällen abgegeben, da die Tanks in der Regel nur bei Produktwechsel und vor Werftaufenthalten gereinigt werden. Die Mengen betragen nicht mehr als 100 m3 im Jahr. Die bisher umgeschlagenen Chemikalien erforderten keine Vorwäsche der Ladetanks im Entladehafen.
In Einzelfällen fallen Ladungsrückstände von festen Massengütern an, wenn die Laderäume nicht im Löschhafen besenrein entleert, sondern während der Reise zu einem Bremischen Hafen gereinigt wurden. Wenn die letzte Ladung umweltgefährdende Eigenschaften hatte, darf das Waschwasser nicht ins Meer eingeleitet werden. In diesen Fällen könnte eine Entsorgung fester Ladungsrückstände und des Waschwassers in den Bremischen Häfen erforderlich werden. Dies ereignet sich selten, die zur Entsorgung anfallenden Mengen betragen für feste Ladungsrückstände nicht mehr als 50 m3 und für Waschwasser nicht mehr als 300 m3 im Jahr.
(Stand: 22.09.2023)
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