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Tabelle 2: Herkunftsbereiche oder Abfallspezifika der Abfälle mit schädlichen Verunreinigungen sowie Schwellenwerte zur Abstufung


-1- -2- -3-
Abfallschlüssel/ Abfallbezeichnung Herkunftsbereiche und Abfallspezifika, bei denen für Abfälle mit Anhaftungen oder Eindringungen der Tatbestand der schädlichen Verunreinigung als erfüllt gilt Nicht besonders überwachungsbedürftiger Abfall, wenn der Abfallbesitzer die Einhaltung der genannten Parameter nachweist
Mindestprüfrahmen 1 Schadstoff-
Parameter
Feststoff 2
mg/kg TM 3
Eluat 2
mg/l 3
17 01 99D1

Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Baustoffe auf Gips- oder Asbestbasis mit schädlichen Verunreinigungen

Abfälle der genannten Baustoffe aus Rückbau, Abriss oder Entsiegelung von baulichen Anlagen, in oder auf denen mit wassergefährdenden Stoffen mit einer Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 4 und höher umgegangen wurde, wie: Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminations-
ursache ergeben
Schadstoff- Parameter Feststoff 2
mg/kg TM 3
Eluat 2
mg/l 3
pH-Wert 5   7,0-12
Leitfähigkeit µS/cm   3000
Schwermet. (SM)
- Blei (Pb) 1.000 0,1
- Cadmium (Cd) 10 0,005
- Chromges (Cr) 600 0,1
- Kupfer (Cu) 600 0,2
- Nickel (Ni) 600 0,1
- Quecksilber (Hg) 10 0,002
- Zink (Zn) 1.500 0,4
Chlorid (Cl-) - 150
Sulfat (SO42-) - 600
PAK nach EPA 75 -
MKW 1.000 6 -
EOX 10 -
Σ BTEX 5 -
Σ LHKW 5 -
Dioxine/ Furane
(ng/l- Teq/kg)
10.000
• Industrieanlagen
- Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe oder Zubereitungen eingesetzt und produziert werden oder anfallen SM, MKW, BTEX, EOX
- Stahlwerke, Metallverarbeitungs-, Galvanikanlagen, Werkzeugmaschinenbau Alle nebenst. Schadstoffe
- Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Lacken und Farben SM, BTEX, LHKW. EOX
- Kokereien, Gaswerke, Brikettfabriken SM, PAK, BTEX
- Anlagen der Textilreinigung LHKW, BTEX
- Anlagen von Gerbereien und der Lederverarbeitung LHKW, BTEX
• Anlagen des Kraftfahrzeuggewerbes
- Werkstätten zur Reparatur und Vulkanisierung SM, MKW, BTEX,
- Batterieauffüllstationen pH, Leitf., Pb, SO42-
- Tankstellen, Waschgruben MKW, BTEX, LHKW, EOX
- Tanklager MKW, PAK, BTEX
• Gewerbliche Feuerungsanlagen
- Rauchzüge, Kamine, Essen Dioxine/Furane, PAK
• Anlagen auf militärischen Liegenschaften
- Technikbereiche (Werkstätten, Tanklager, Tankstellen) SM, MKW, BTEX, PAK
• Anlagen der Eisenbahn
- Bahnbetriebswerke SM, MKW, BTEX
- Gleisanlagen, Verladerampen SM, MKW, PAK
- Öllager, Waschstraßen SM, BTEX, PAK, EOX
• Landwirtschaftliche Betriebe
- Lager für Düngemittel, Pestizide, Silageplätze SM, EOX,
- Güllebehältnisse, Tierställe EOX
-. Reparaturwerkstätten SM, MKW, BTEX
17 05 99D1

Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Boden- Behandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen

Abfälle der genannten Baustoffe aus Rückbau, Abriss oder Entsiegelung von baulichen Anlagen, in oder auf denen mit wassergefährdenden Stoffen mit einer Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 4 und höher umgegangen wurde, wie: Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminationsursache ergeben
Schadstoff-
Parameter
Feststoff 2
mg/kg TM 3
Eluat 2
mg/l 3
pH-Wert 5   5,5-12,0
Leitfähigkeit (µS/cm)   1.500
Schwermetalle (SM)
- Arsen (As) 150 0,06
- Blei (Pb) 1.000 0,2
- Cadmium (Cd) 10 0,01
- Chromges (Cr) 600 0,15
- Kupfer (Cu) 600 0,3
- Nickel (Ni) 600 0,2
- Quecksilber (Hg) 10 0,002
- Thallium (Tl) 10 0,005
- Zink (Zn) 1.500 0,6
- Cyanideges(CN) 100 0,1
Chlorid (Cl-) - 30
Sulfat (SO42-) - 150
PAK nach EPA 20 -
MKW 1.000 -
EOX 15 -
Σ LHKW 5 -
Σ BTEX 5 -
• Industrieanlagen
- Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe oder Zubereitungen eingesetzt und produziert werden oder anfallen SM, MKW, BTEX, EOX
- Stahlwerke, Metallverarbeitungs-, Galvanikanlagen, Werkzeugmaschinenbau Alle nebenst. Schadstoffe
- Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Lacken und Farben SM, LHKW, BTEX
- Kokereien, Gaswerke, Brikettfabriken PAK, BTEX
- Anlagen der Textilreinigung LHKW, BTEX
- Anlagen von Gerbereien und der Lederverarbeitung LHKW, BTEX
• Anlagen des Kraftfahrzeuggewerbes
- Werkstätten zur Reparatur und Vulkanisierung SM, MKW, BTEX,
- Batterieauffüllstationen pH, Leitf., Pb, SO42-
- Tankstellen, Waschgruben MKW, BTEX
- Tanklager MKW, PAK, BTEX
• Anlagen auf militärischen Liegenschaften
- Technikbereiche (Werkstätten, Tanklager, Tankstellen) MKW, BTEX, PAK
• Anlagen der Eisenbahn
- Bahnbetriebswerke SM, MKW, BTEX
- Gleisanlagen, Verladerampen SM, MKW, PAK
- Öllager, Waschstraßen MKW, BTEX, PAK
• Landwirtschaftliche Betriebe
- Lager für Düngemittel, Pestizide, Silageplätze EOX SM
- Güllebehältnisse, Tierställe EOX
- Reparaturwerkstätten SM, MKW, BTEX
Abfälle aus Bodenwaschanlagen, Schadstoffkonzentrat aus chem.- physik. Bodenbehandlung soweit bekannt, relevante Schadstoffe, ansonsten alle nebenstehenden Schadstoffe
• Havarien durch wassergefährdende Stoffe
• Altlastensanierung
1702 99D1

Holz, Glas und Kunststoffe mit schädlichen Verunreinigungen

Mit Holzschutzmitteln behandelte Holzabfälle, die Wirkstoffe mit Quecksilber-, Blei-, Cadmium-, Arsen-, Chrom-Kupfer-Verbindungen, Pentachlorphenol oder Pentachlorphenolverbindungen oder Teeröle enthalten, oder die mit anderen wassergefährdenden Stoffen mit einer Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 4 und höher verunreinigt sind, d.h. alle verunreinigten Holzabfälle, die bei der Entsorgung nach Art, Beschaffenheit und Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend sein können, wie: Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminationsursache ergeben
Schadstoff-
Parameter
Feststoff 2
mg/kg TM 3
Eluat 2
mg/l 3
Schwermetalle (SM)
-Arsen 2 -
- Blei 30 -
- Cadmium 2 -
- Chrom 30 -
- Kupfer 20 -
- Quecksilber 0,4 -
Chlor (Cl) 800 -
Fluor (F) 100 -
Pentachlor-
phenol (PCP)
3 -
Teeröle (BP 7) 0,5 -
Holz • Kabeltrommeln aus Vollholz (Altbestand, d.h. vor 1989) As, Cu, Cr, Hg, PCP, BP 7
• Kühltürme aus Holz oder Holzeinbauten As, Cu, Cr, Cl, F, PCP, BP 7
• Holz aus dem Baubereich  
- Konstruktionshölzer für tragende Teile As, Pb, Cd, Cr, Cu, Cl, F, PCP, BP 7
- Fensterstöcke, Fenster und Außentüren As, Pb, Cd, Cr, Cu, PCP
- Bauholz aus dem Außenbereich SM, Cl, F, PCP, BP 7
- Mischsortimente Bau- und Abbruch u. a. mit Anhaft. v. Dachpappe As, Pb, Cd, Cr, Cu, Cl, F, PCP, BP 7
- Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägnierte Pfähle, Lärm-/ Sichtschutzwände) SM, PCP, BP 7
• Munitionskisten As, Pb, Cd, Cr, Cu, Cl, F, PCP, BP 7
- Bahnschwellen BP 7
• Eisenbahn
- Einbauten in Lokschuppen BP 7
• Energieversorgung/Fernmeldewesen Alle nebenstehenden Schadstoffe
Hg, SM, Cl, F, PCP
- Leitungsmaste
• Industrieholzfußböden SM, Cl, F, PCP
Abfälle aus den unten genannten Bereichen, die mit wassergefährdenden Stoffen mit einer Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 4 und höher verunreinigt wurden. Mindestprüfrahmen richtet sich nach d. hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontamination ergeben  
Glas • Chemische Industrie/Labors
Schadstoff- Parameter Fest-
stoff 2
mg/kg TM 3
Eluat 2
mg/l 3
pH-Wert 5 - 5 - 12,5
Leitfähigkeit
(µS/cm)
- 3.000
Arsen 150 0,06
Blei 1.000 0,2
Cadmium 10 -
Chromges 600 0,15
Kupfer 600 0,3
Nickel 600 0,2
Quecksilber 10 0,002
Thallium 10 0,005
Zink 1.500 0,6
Chlorid - 150
Sulfat - 600
Chlor 800 -
Fluor 100 -
Σ PAK 75 -
MKW 1.000 -
EOX 15 -
Phenolindex - 0,1
Σ BTEX 5 -
Σ LHKW 5 -
Σ PCB 50 -
Pentachlor-
phenol
3 -
Dioxine/ Furane (ng/l- Teq/kg) 10.000 -
- Industriegläser SM, AOX, MKW, PI 8
- Rohrleitungen, Apparate, Behälter, Fittings und Tanks SM, AOX, MKW, PI 8
- Abgas- und Abwasserreinigungsanlagen SM, AOX, Dioxine / Furane
• Beschichtete Gläser
- Bildröhren Pb, Cd, Zn, Ba
- Displays Pb, Cd, Zn, Ba
Kunststoff • Isolationsgranulat aus der Kabelaufbereitung (PCB, Kabel vor 1990) PCB
• Konstruktionswerkstoffe auf PVC-Basis (z.B. Kunststofffensterrahmen) PCB
• Chem. Industrie, z.B. Apparate, Behälter, Fittings und Tanks, Rohrleitung. SM, AOX
15 02 99D1

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit schädlichen Verunreinigungen

• Aktivkohle, Aktiverden, Kieselsäure- und Quarzabfälle SM, BTEX, LHKW, MKW, EOX
• Verbrauchte Ölfilter SM, MKW, BTEX
• Zellstofffilter/-tücher MKW, BTEX, LHKW
• Verbrauchte Ölbinder MKW, BTEX, PCB
• Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel MKW, LHKW, BTEX
• Polierwolle und - filz SM, LHKW, BTEX, MKW
• Industriekehricht SM, MKW
• Sägemehl und -späne SM, MKW, BTEX, LHKW
• Lösemittelhaltige Betriebsmittel MKW, BTEX, LHKW, EOX
• Schutzkleidung aus Rückbau und Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminationsursache ergeben
• Einwegschutzanzüge aus Havarien
15 01 9901

Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen

• Kunststoff-, Gewerbe- und Metallverpackungen als Behältnisse von Gefahrstoffen und/oder Stoffen der Chemikalienverbotsverordnung, die nicht tropf- und rückstandsfrei entleert und gereinigt wurden Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminationsursache ergeben • Inhaltsstoffe im Sinne § 3 Abs. 6 der Verpackungsverordnung und der Gefahrstoffverordnung
17 06 9901

anderes Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen

• Mineralfaserabfälle, Kunststoffschäume, Hartschaum und Fugenvergussmassen aus dem Baubereich mit schädlichen Verunreinigungen durch Kontakt oder als konstruktionsbedingte Bestandteile Der Mindestprüfrahmen richtet sich nach den hauptsächlichen Schadstoffen, die sich aus der Kontaminationsursache ergeben • Inhalts- und Kontaktstoffe der Gefahrstoff- und/oder Chemikalienverbotsverordnung
• für künstliche Mineralfasern (KMF) wenn Kanzerogenitätsindex (KI) > 30

Tabelle 3: Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle

H-Kriterien 9 Beschreibung
H 1 "explosiv" Stoffe und Zubereitungen, die unter Einwirkung einer Flamme explodieren können oder empfindlicher auf Stöße oder Reibung reagieren als Dinitrobenzol
H2 "brandfördernd" Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit anderen, insbesondere brennbaren Stoffen eine stark exotherme Reaktion auslösen
H3-a "leicht entzündbar" - Stoffe und Zubereitungen in flüssiger Form mit einem Flammpunkt von weniger als 21 °C (einschließlich hochentzündbarer Flüssigkeiten) oder
- Stoffe und Zubereitungen, die sich an der Luft bei normaler Temperatur und ohne Energiezufuhr erwärmen und schließlich entzünden oder
- feste Stoffe und Zubereitungen, die sich unter Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und nach Entfernung der Zündquelle weiterbrennen oder
- unter Normaldruck an der Luft entzündbare gasförmige Stoffe und Zubereitungen oder
- Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft gefährliche Mengen leicht brennbarer Gase abscheiden
H3-B "entzündbar" flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem Flammpunkt von mindestens 21 °C und höchstens 55 °C
H4 "reizend" nicht ätzende Stoffe und Zubereitungen, die bei unmittelbarer, länger dauernder oder wiederholter Berührung mit der Haut oder den Schleimhäuten eine Entzündungsreaktion hervorrufen können
H5 "gesundheitsschädlich" Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung Gefahren von beschränkter Tragweite hervorrufen können
H6 "giftig" Stoffe und Zubereitungen (einschließlich der hochgiftigen Stoffe und Zubereitungen), die bei Einatmung, Einnahme und Hautdurchdringung schwere, akute oder chronische Gefahren oder sogar den Tod verursachen können
H7 "krebserzeugend" Stoffe und Zubereitungen' die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung Krebs erzeugen oder dessen Häufigkeit erhöhen können
H8 "ätzend" Stoffe oder Zubereitungen, die bei Berührung mit lebenden Geweben zerstörend auf diese einwirken können
H9 "infektiös" Stoffe, die lebensfähige Mikroorganismen oder ihre Toxine enthalten und die im Menschen oder sonstigen Lebewesen erwiesenermaßen oder vermutlich eine Krankheit hervorrufen
H 10 "teratogen" Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung nichterbliche angeborene Missbildungen hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen können
H 11 "mutagen" Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung Erbschäden hervorrufen oder ihre Häufigkeit erhöhen können
H 12 Stoffe und Zubereitungen, die bei der Berührung mit Wasser, Luft oder einer Säure ein giftiges oder sehr giftiges Gas abscheiden
H 13 Stoffe und Zubereitungen, die nach Beseitigung auf irgendeine Art die Entstehung eines anderen Stoffes bewirken können, z.B. ein Auslaugungsprodukt, das eine der oben genannten Eigenschaften aufweist
H 14 "ökotoxisch" Stoffe und Zubereitungen, die unmittelbare oder mittelbare Gefahren für einen oder mehrere Umweltbereiche darstellen können

________

1) Mindestanforderung der Schadstoffprüfung bei diesem Herkunftsbezug

2) ermittelt unter Anwendung der entsprechenden DIN- bzw. ISO-Prüfmethoden

3) verwendete Maßeinheit, wenn nicht in der Tabelle anders angegeben

4) Katalog wassergefährdender Stoffe, Umweltbundesamt LTwS-Nr. 12, Bd. 1 - 4, Mai 1996, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt G 3191 a S. 325

5) Niedrigere pH-Werte stellen allein kein Zuordnungskriterium zu dieser Abfallart dar. Bei Überschreitungen ist die Ursache zu prüfen.

6) Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Zuordnungskriterium zu dieser Abfallart dar.

7) BP Benzo-a-pyren

8) PI Phenolindex

9) gemäß Richtlinie 91/689/EWG

ENDE

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