Nachweisrecht 2007
- Inhalt =>
I. Vorbemerkung
II. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
1. Zu § 3 Abs. 8 KrW-/AbfG - Begriff der "gefährlichen Abfälle"
2. Zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a KrW-/AbfG - Ausnahme von der Überlassungspflicht bei freiwilliger Rücknahme von Abfällen
3. Zu § 19 KrW-/AbfG - Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallwirtschaftsbilanzen
4. Zu § 25 Abs. 2 bis Abs. 6 KrW-/AbfG - Freiwillige Rücknahme
4.1 Die neue Regelung über die freiwillige Rücknahme
4.2 Anzeigepflicht bei der freiwilligen Rücknahme von Abfällen
4.3 Befreiung von Nachweispflichten bei der freiwilligen Rücknahme gefährlicher Abfälle
4.3.1 Wirkungen eines Befreiungsbescheids
4.3.2 Verfahren zur Erteilung eines Befreiungsbescheids
4.3.3 Auflage der online-Mengenmeldungen
4.4 Feststellungsbescheid nach § 25 Abs. 6 KrW-/AbfG
5. Zu § 40 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG - Auskunftspflichten der gewerbsmäßigen Einsammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen im Rahmen der allgemeinen Überwachung
6. Zu § 42 KrW-/AbfG - Registerpflichten
6.1 Ablösung der Nachweisbücher durch die Register
6.2 Kreis der Registerpflichtigen
6.3 Vorlage des Registers auf behördliche Anordnung
6.4 Aufbewahrungsfristen
6.5 Keine Registerpflichten für private Haushaltungen
7. Zu § 43 KrW-/AbfG - Nachweispflichten
7.1 Regelungsstruktur
7.2 Kreis der Nachweispflichtigen
7.3 Ausnahmen von der Nachweispflicht
7.4 Keine Nachweispflichten für private Haushaltungen
8. Zu § 44 KrW-/AbfG - Anordnungen im Einzelfall
8.1 Fakultative Nachweis- und Registerführung auf behördliche Anordnung
8.2 Verpflichtung zur Führung von Sondernachweisen
9. Zu § 61 KrW-/AbfG - Bußgeldvorschriften
9.1 Regelungsstruktur
9.2 Verstöße gegen die Registerführungspflichten
9.3 Verstöße gegen die Nachweispflichten
10. Wegfall bisher unmittelbar geltender Bestimmungen des KrW-/AbfG
III. Nachweisverordnung
1. Zu § 3 NachwV - Entsorgungsnachweis
1.1 Sog. "Dreipoligkeit" des Nachweisverfahrens
1.2 Wegfall der bisherigen Option eines Entsorgungsnachweises als "Bündelnachweis" für mehrere Abfallarten eines Abfallerzeugers
1.3 Entsorgung von Altölen und Althölzern unterschiedlicher Sammelkategorien
1.4 Entbehrlichkeit der Deklarationsanalyse
1.5 Spezielle Bevollmächtigungsoption im Hinblick auf die Abgabe der verantwortlichen Erklärung
1.6 Die Vertretungsmöglichkeiten im Nachweisrecht allgemein
2. Zu § 4 NachwV - Eingangsbestätigung
3. Zu § 5 NachwV - Bestätigung des Entsorgungsnachweises
3.1 Nachweisrechtliche Neuerung im Hinblick auf Zwischenlager
3.2 Nebenbestimmung bei im Zwischenlager endenden Entsorgungsnachweis
3.3 Keine Zwischenlagerung bei zeitweiliger Lagerung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle
3.4 Wechsel des Transportmittels
3.5 Fristberechnung
3.6 Keine Befristung der Entsorgungsnachweise auf den 01.04.2010
4. Zu § 6 NachwV - Verfahrensweise nach behördlicher Bestätigung oder Bestätigungsfiktion
4.1 Zuleitungspflicht des Abfallerzeugers
4.2 Pflicht zur Mitführung des Entsorgungsfachbetriebezertifikats durch den entsprechend zertifizierten Einsammler oder Beförderer
5. Zu § 7 NachwV - privilegiertes Verfahren
5.1 Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage
5.2 Struktur des privilegierten Verfahrens
5.3 Privilegierte Entsorger
5.4 Entsorgungsfachbetriebe
5.5 Behördlich freigestellte Abfallentsorger
5.6 EMAS-Betriebe
5.7 Geltungsdauer der Nachweiserklärungen
5.8 Pflicht zur Mitführung der Nachweiserklärungen beim Abfalltransport
5.9 Mitteilungspflichten des privilegierten Abfallentsorgers
5.10 Privilegiertes Verfahren bei Zwischenlagerung
6. Zu § 8 NachwV - Anordnung, Widerruf
6.1 Anordnung der Einholung der Behördenbestätigung im Einzelfall
6.2 Umfassende Entprivilegierung
7. Zu § 9 und 13 NachwV - Sammelentsorgungsnachweis und Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung
7.1 Regelungsstruktur des § 9 NachwV
7.2 Standortbezug der Mengenbeschränkung
7.3 Sammelentsorgung im privilegierten Verfahren
7.4 Landesgrenzen überschreitende Sammelentsorgung
7.5 Unübertragbarkeit des Sammelentsorgungsnachweises
7.6 Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung nach § 13 NachwV
8. Zu § 23 - Kreis der Registerpflichtigen
8.1 Registerpflichtige
8.2 Anordnung von Registerführungspflichten im Einzelfall
9. Zu § 24 NachwV - Führung der Register
9.1 Regelungsstruktur
9.2 Registerführung durch Kleinmengenerzeuger
9.3 Registerpflichten des Abfallentsorgers bei nicht nachweispflichtigen Abfällen
9.3.1 Das Input-Register des Entsorgers bei nicht nachweispflichtigen Abfällen
9.3.2 Das Output-Register des Entsorgers bei nicht nachweispflichtigen Abfällen
9.3.3 Das Input-Register bei der Entsorgung nicht gefährlicher mineralischer Abfälle im Rahmen von Baumaßnahmen
9.4 Registerpflichten des Abfallerzeugers bei nicht nachweispflichtigen Abfällen
9.5 Registerpflichten des Abfallbeförderers bei nicht nachweispflichtigen Abfällen
9.6 Registerpflichtigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf Elektroaltgeräte
10. Zu § 25 NachwV - Dauer der Registrierung
11. Zu § 26 NachwV - Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten und Anordnung zusätzlicher Registerangaben
11.1 Die Befreiungsoption
11.2 Tatbestandliche Grenzen des Befreiungsermessens
11.3 Europarechtliche Grenzen des Befreiungsermessens
11.4 Anordnung zusätzlicher Registerangaben
12. Zu § 28 NachwV - Vergabe von Kennnummern
12.1 Neue Kennnummern
12.2 Allgemeines zur Kennnummernvergabe
12.3 Freistellungsnummern
12.4 Einholung der Nachweisnummern
12.5 Erzeuger- und Entsorgernummer
12.6 Verwendung von Kennnummern durch Registerpflichtige
13. Zu § 29 NachwV - Ordnungswidrigkeiten
13.1 Struktur der nachweisrechtlichen Bußgeldvorschriften
13.2 Ordnungswidrigkeiten nach § 29
13.3 Verstöße gegen Vorschriften über das elektronische Nachweisverfahren
14. Zu § 30 - Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise
14.1 Fortgeltung von vor dem 01.02.2007 bestätigten (Sammel-) Entsorgungsnachweisen
14.2 Fortgeltung von vor dem 01.02.2007 im privilegierten Nachweisverfahren erbrachten Entsorgungsnachweisen
14.3 Fortgeltung von vor dem 01.02.2007 erwirkten Freistellungen von der Bestätigungspflicht
15. Zu § 31 Abs. 6 - Übergangsbestimmung hinsichtlich der zu verwendenden Formblätter
15.1 Der Inhalt der Übergangsbestimmung
15.2 Ergänzung der weiter zu verwendenden alten Formblätter in Hinblick auf die neuen nachweisrechtlichen Anforderungen
IV. Verhältnis des novellierten Nachweisrechts zu anderen Regelungen
1. Zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
1.1 Die Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 4 ElekroG
1.2 Zwischenlager
3. Zur Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
1.3 Einrichtungen zur Sammlung
1.4 Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen
2. Zur Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und zur Bioabfallverordnung (BioAbfV)
3. Zur Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
4. Zur Batterieverordnung (BattV)