I. Allgemeines
1. Die Grundsatznorm des § 6 KrWG
2. Die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, §§ 7 und 8 KrWG
3. Die Geltung der Abfallhierarchie des KrWG im BImSchG
4. Behördliche Vollzugsinstrumente
II. Anwendung der Abfallhierarchie im Einzelfall
1. Grundsatz: Genereller Vorrang der allgemeinen Hierarchievorgabe
2. Ausnahme: Optimierung der Abfallverwertungsmaßnahmen im Einzelfall
3. Vergleich der Verwertungsoptionen als Grundlage der Optimierung:
4. Wertende Abwägung der in den Vergleich einbezogenen Verwertungsoptionen
III. Die Hochwertigkeit der Verwertung
IV. Grenzen der Hierarchie - Technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit
1. Technische Möglichkeit