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FAQ zur ErsatzbaustoffV
Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung
Vom 7. Februar 2023
(Quelle: LAGa - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)
Erarbeitet von einem adhoc-Ausschuss unter Vorsitz des Landes Brandenburg
Hinweis für Hersteller
Hinweis für Verwender
Hinweis zum Dokument
§ 1 Anwendungsbereich
Nach welcher Verordnung erfolgt die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen? ( § 1) |
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1 | Die ErsatzbaustoffV regelt umweltfachliche 1 Anforderungen an die Verwendung sowie den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken ( § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ErsatzbaustoffV 2). Bei der Verwendung sowie dem Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind ergänzend bautechnische Anforderungen zu berücksichtigen (z.B. FGSV-Regelwerke). Technische Bauwerke im Sinne der ErsatzbaustoffV sind mit dem Boden verbundene Anlagen oder Einrichtungen, die in einer der in den Anlagen 2 oder 3 dieser Verordnung aufgelisteten Einbauweisen errichtet werden. |
2 |
(Stand: 05.02.2024)
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