EAG-BehandV
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, Bauteilen, Gemischen und Stoffen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Behandlungsanforderungen
§ 3 Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung
§ 4 Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen
Unterabschnitt 2
Selektive Behandlungsanforderungen
§ 5 Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen
§ 6 Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten
§ 7 Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen
§ 8 Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen
§ 9 Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren
§ 10 Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
§ 11 Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern
Abschnitt 3
Eigenüberwachung, Inkrafttreten
§ 12 Eigenüberwachung
§ 13 Inkrafttreten