Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 19. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/13426 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts - Drucksachen 016/12786, 016/13306 und 16/12275 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:

"Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

"Artikel 15b
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

3. Artikel 23 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 280/09 (PDF)