Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens "Initiative innovative Arzneimittel" KOM (2007) 241 endg.; Ratsdok. 9686/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 18. Mai 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 15. Mai 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 16. Mai 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 350/03 (PDF) = AE-Nr. 031675, AE-Nr. 032417,
Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990 und
Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags zum gemeinsamen Unternehmen

Initiative Innovative Arzneimittel Mit den im Siebten Forschungsrahmenprogramm1 erstmals eingeführten gemeinsamen Technologieinitiativen wurden auf europäischer Ebene neue Wege für die Gründung öffentlichprivater Forschungspartnerschaften beschritten. Die gemeinsamen Technologieinitiativen verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, die Forschungsanstrengungen zu koordinieren, um so dazu beizutragen, den Europäischen Forschungsraum zu verwirklichen und die Wettbewerbsziele Europas zu erreichen.

Die gemeinsamen Technologieinitiativen gehen in erster Linie aus den Arbeiten der europäischen Technologieplattformen hervor. In einigen wenigen Fällen sind europäische Technologieplattformen von ihrer Größenordnung und ihrem Umfang her so ehrgeizig, dass sie wichtige Elemente ihrer strategischen Forschungspläne nur umsetzen können, wenn sie erhebliche öffentliche und private Investitionen sowie umfangreiche Forschungsressourcen mobilisieren können. Die gemeinsamen Technologieinitiativen gelten als effizienter Weg, den Bedürfnissen dieser kleinen Zahl von Technologieplattformen in Europa gerecht zu werden.

Im Spezifischen Programm "Zusammenarbeit"2 werden sechs Bereiche genannt, in denen gemeinsame Technologieinitiativen besonders gut eingesetzt werden könnten:

Wasserstoff und Brennstoffzellen, Luftfahrttechnik und Luftverkehr, innovative Arzneimittel, eingebettete Computersysteme, Nanoelektronik, und die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

Vor diesem Hintergrund soll das gemeinsame Unternehmen für innovative Arzneimittel gegründet werden, das als Rechtsperson für die Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel verantwortlich zeichnet. Diese Initiative wird die Position Europas in der Arzneimittelforschung stärken. Sie wird den europäischen Arzneimittelsektor neu beleben, die Attraktivität Europas für Forschungsinvestitionen erhöhen und langfristig den europäischen Bürgern einen schnelleren Zugang zu besseren Arzneimitteln verschaffen.

Die Entwicklung von Arzneimitteln ist langwierig und kostspielig. Statt wie früher in der Arzneimittelforschung weltweit führend zu sein, hinkt Europa jetzt sowohl bei den öffentlichen als auch den privaten Forschungsinvestitionen hinterher. Mit der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel soll diese Situation durch eine einzigartige Zusammenarbeit im Arzneimittelsektor verbessert werden.

Erstmals werden konkurrierende Arzneimittelunternehmen in der Forschung zusammenarbeiten um den Arzneimittelentwicklungsprozess zu optimieren.

Wesentliches Element wird die Einbindung von Hochschulen und klinischen Zentren, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Patientenorganisationen und öffentlichen Stellen (einschließlich Zulassungsbehörden) sein, damit die Ergebnisse schneller umgesetzt werden können. Angesichts der Größenordnung und der Komplexität der Herausforderungen, die sich hier stellen, sind die herkömmlichen Instrumente der europäischen Verbundforschung ungeeignet, die Forschungsanstrengungen so zu koordinieren, wie dies notwendig wäre.

In dem gemeinsamen Unternehmen, das von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Dachverband der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA -European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) als öffentlichprivate Partnerschaft zu gründen ist, werden die Kompetenzen und Ressourcen aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor gebündelt. Das gemeinsame Unternehmen Initiative Innovative Arzneimittel wird auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag per Verordnung des Rates als Gemeinschaftseinrichtung gegründet. Die Einrichtung wird mit Haushaltsmitteln von insgesamt EUR 2 Mrd. ausgestattet. Eine Milliarde steuert die Europäische Kommission aus dem RP7 bei. Die zweite Milliarde wird von EFPIA und den forschenden Arzneimittelherstellern aufgebracht, die Vollmitglieder von EFPIA sind.

Das gemeinsame Unternehmen Initiative Innovative Arzneimittel wird Forschungsarbeiten fördern, die in den Mitgliedstaaten und in den mit dem RP7 assoziierten Ländern auf der Grundlage von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden. Der Gemeinschaftsbeitrag wird ausschließlich dazu verwendet, Hochschulen und klinische Zentren, KMU,

Patientenorganisationen und Behörden (auch Gesetzgeber) zu unterstützen. Die im EFPIA zusammengeschlossenen Unternehmen werden die Kosten ihres Anteils der Forschungszusammenarbeit tragen, dessen Wert dem des Gemeinschaftsbeitrags entspricht.

Allgemeiner Kontext

Die Arzneimittelunternehmen sind ein wichtiger Faktor der wissensgestützten Wirtschaft. Da es sich hier um einen forschungsintensiven Sektor handelt, ist sein Beitrag zum europäischen Investitionsklima und zur europäischen Wirtschaft signifikant. Mit einem Investitionsvolumen von etwa 15 % seines Umsatzes für Forschung und Entwicklung bietet dieser Sektor in Europa hoch qualifizierte Arbeitsplätze (612.000 Beschäftigte 2004, davon 103.000 in der Forschung), qualitativ hochwertige Produkte, die für die Gesundheit und das Wohlergehen der europäischen Bürger elementar sind, und wirkt sich auch auf andere Wirtschaftssektoren positiv aus.

Die Bedeutung des Arzneimittelsektors für die Wirtschaft wird häufig nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten für das öffentliche Gesundheitssystem diskutiert. Dabei bieten innovative Arzneimittelprodukte erhebliche wirtschaftliche Vorteile, wie:

Ansatzpunkt der Initiative

Innovative Arzneimittel ist der relative Rückgang der pharmazeutischen Forschung in Europa, dem sie schwerpunktmäßig mit folgenden Maßnahmen entgegenwirken will:

Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, gilt es neue Wege bei der Art der Zusammenarbeit zu beschreiten. Bislang arbeiten Pharmaunternehmen auf einer 1:1-Basis mit Partnern wie Hochschulen und KMU zusammen, um neue Arzneimittel zu entwickeln. Jetzt kommt es darauf an, Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die von allen Unternehmen, die aktiv in der Arzneimittelentwicklung tätig sind, genutzt werden können. Heute investieren die Unternehmen nur wenig in derartige Forschungsarbeiten und eine Zusammenarbeit zwischen diesen stark konkurrierenden Unternehmen ist selten. Auch verfügen die Unternehmen nicht über alle notwendigen Kompetenzen, um derartig komplexe Forschungstätigkeiten allein durchzuführen. Aus diesem Grund bedarf es eines neuen Konzepts auf europäischer Ebene, bei dem Hochschulen und klinische Zentren, KMU, Patientenorganisationen und Behörden (auch Gesetzgeber) mit den Unternehmen zusammenarbeiten. EFPIA, eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation, die europäische forschende Arzneimittelhersteller vertritt, war führend bei der Schaffung der Europäischen Technologieplattform für innovative Arzneimittel. Nach Anhörung eines breiten Spektrums von interessierten Kreisen entwickelte die europäische Technologieplattform für innovative Arzneimittel einen strategischen Forschungsplan, in dem die vorstehend genannten Herausforderungen im Einzelnen dargelegt sind und Wege zur ihrer Bewältigung aufgezeigt werden. Die Europäische Kommission brachte Vertreter aus den Mitgliedstaaten und den mit dem RP7 assoziierten Ländern zusammen. Diese Gruppe hat sich regelmäßig getroffen und die europäische Technologieplattform konstruktiv mit Kommentaren, Ideen und nationalen Erfahrungen auf diesem Gebiet unterstützt.

Angesichts der Größenordnung und Komplexität der sich für die Forschung stellenden Herausforderungen ist die gemeinsame Technologieinitiative der am besten geeignete Weg, die Forschung zu koordinieren. Daher nahm die Kommission die Umsetzung der strategischen Forschungsagenda für innovative Arzneimittel in Form einer gemeinsamen Technologieinitiative in ihren Vorschlag für das RP7 auf, was im Zuge des Mitentscheidungsverfahrens durch den Rat und das Europäische Parlament bestätigt wurde.

Die vorgeschlagene Verwaltungsstruktur für die gemeinsame Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EFPIA entwickelt wurde, verdeutlicht den öffentlichprivaten Charakter der Initiative. Als Gründer werden die Kommission und EFPIA die Verantwortung und die Kosten für die Umsetzung dieser Initiative zu gleichen Teilen tragen für die Umsetzung der Initiative wird ein gemeinsames Unternehmen gegründet (Verwaltungsrat, Geschäftsstelle und Wissenschaftlicher Beirat) sowie 2 zusätzliche Gruppen (die Gruppe der Mitgliedstaaten und das Forum der interessierten Kreise).

Dem gemeinsamen Unternehmen obliegt die Umsetzung der in der Forschungsagenda dargelegten Forschungstätigkeiten. Die Geschäftsstelle mit ihrem unabhängigen Personal wird u. a. für die täglichen Geschäfte, auch für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und deren Bewertung und die Finanzhilfevereinbarungen zuständig sein. Der Verwaltungsrat, in dem die Gründungsmitglieder vertreten sind, trägt die Gesamtverantwortung für die Tätigkeit des gemeinsamen Unternehmens und entscheidet nach Anhörung des Wissenschaftlichen Beirats über die jährliche Umsetzung der Forschungstätigkeiten.

Außerdem ist er für die Kommunikation und die Abstimmung zwischen der Initiative und den Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zuständig (über die Gruppe der Mitgliedstaaten). Jährlich findet ein Treffen der interessierten Kreise statt, auf dem diese ihre Ansichten über die laufenden oder geplanten Forschungstätigkeiten äußern können.

Die Forschungstätigkeiten werden im Rahmen von Verbundprojekten zwischen öffentlichen und privaten Organisationen durchgeführt, die aufgrund von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Gutachterprüfungen ausgewählt wurden. An diesen Projekten kann sich jede Rechtsperson beteiligen, vorausgesetzt die Forschungsarbeiten finden in einem Mitgliedstaat oder in einem mit dem RP7 assoziierten Land statt.

Die Forschungstätigkeiten werden über Beiträge finanziert: EFPIAMitgliedsunternehmen leisten diese in Form von Sachmitteln (Personal, Ausrüstung, Verbrauchsgüter usw.) zur Verfügung gestellt, während mit dem Kommissionsbeitrag an das gemeinsame Unternehmen Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen, KMU, Patientenorganisationen usw. finanziell unterstützt werden. Gewinnorientierte Organisationen, bei denen es sich nicht um KMU handelt, müssen die Kosten ihrer Beteiligung an den Forschungstätigkeiten selbst tragen und erhalten keine finanzielle Unterstützung durch das gemeinsame Unternehmen.

Die Beziehungen zwischen den ausgewählten Konsortien und dem gemeinsamen Unternehmen werden durch Finanzhilfevereinbarungen geregelt. In diesen Vereinbarungen ist, basierend auf den Grundsätzen der Geschäftsordnung des gemeinsamen Unternehmens, festgehalten, wie die Forschungsaktivitäten umgesetzt werden welche finanziellen Vereinbarungen getroffen wurden und welche Regelungen für die Rechte an geistigem Eigentum gelten.

Hinsichtlich der Rechte an geistigem Eigentum gelten für das gemeinsame Unternehmen Regelungen, die für alle Teilnehmer von Vorteil sind:

Arzneimittelunternehmen möchten Zugang zu neuen Verfahren und Ergebnissen erhalten KMU möchten ihre neue Techniken durch die Anwender testen lassen (d. h. die Arzneimittelunternehmen), Hochschulen streben eine Validierung und Anerkennung ihrer Forschungsergebnisse an, Kliniker erwarten einen schnellen Zugang zu Ergebnissen und Daten, Patienten erwarten wirksamere Arzneimittel mit weniger Nebenwirkungen usw. Die mit dem gemeinsamen Unternehmen neu geschaffene Partnerschaft bietet den rechtlichen und operativen Rahmen für eine Situation, aus der alle Seiten Nutzen ziehen können. Ziel ist die optimale Nutzung von Forschungsergebnissen und Daten sowie eine schnelle Umsetzung in industrielle klinische und regulatorische Praxis.

Die Neubelebung der Forschung im Arzneimittelsektor dürfte Europa zu einem attraktiven und dynamischen Raum für private Investitionen machen.

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Bislang bestehen auf europäischer Ebene auf diesem Gebiet keine Rechtsvorschriften.

Das über das RP6 geförderte integrierte Projekt InnoMed (an dem 43 Partner, darunter 18 große Arzneimittelunternehmen beteiligt sind) zeigt jedoch die Bereitschaft der Industrie, untereinander und mit anderen interessierten Kreisen zusammenzuarbeiten.

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Die vorgeschlagene Verordnung steht im Einklang mit der Forschungspolitik der Gemeinschaft. Sie steht auch im Einklang mit der erneuerten Lissabonner Strategie3 und den Zielen der EU, bis 2010 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren wobei entsprechend einem 2002 gefassten Beschluss des Europäischen Rates in Barcelona zwei Drittel aus dem Privatsektor beigesteuert werden sollen.

Darüber hinaus genügt der Vorschlag den Zielen des letzten G10-Prozesses4 zum öffentlichen Gesundheitswesen und der EU-Politik zu Arzneimitteln, den laufenden politischen Überlegungen des EU-Forums zu Arzneimitteln und dem jüngsten Aho-Bericht "Schaffung eines innovativen Europas"5.

Die vorgeschlagene Initiative ist Teil einer Strategie mit der die Gemeinschaft das ehrgeizige Ziel verfolgt, die Innovationslücke zu überwinden, wozu u. a. auch ein Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts gehört.

2. Konsultationen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Bei den interessierten Kreisen (Arzneimittelunternehmen, Hochschulen und klinische Zentren, KMU, Patientenorganisationen und Behörden (auch Gesetzgeber)) wurde eine breit angelegte Anhörung durchgeführt. Das wichtigste Forum für die Diskussionen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten war die Kontaktgruppe zu den Mitgliedstaaten. Auch die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) leistete mit der Anhörung ihrer wissenschaftlichen Ausschüsse ihren Beitrag. Darüber hinaus gingen nach der Veröffentlichung des Entwurfs der strategischen Forschungsagenda im Internet und zu den Präsentationen auf europäischer und internationaler Ebene Kommentare ein.

Folgenabschätzung

Der Verordnungsvorschlag war Gegenstand einer Folgenabschätzung der Kommission, die dem Vorschlag beigefügt ist.

3. Rechtsgrundlagen des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Gegenstand dieses Vorschlags ist die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens Initiative Innovative Arzneimittel auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel.

Das gemeinsame Unternehmen gilt als Gemeinschaftseinrichtung, die für einen Zeitraum gegründet wird, der am 31. Dezember 2017 endet. Sitz des Unternehmens ist Brüssel, Belgien.

Gegründet wird das Unternehmen von der Europäischen Gemeinschaft, vertreten durch die Europäische Kommission, und dem Europäischen Dachverband der Arzneimittelunternehmen und -verbände, EFPIA. Die Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens werden von seinen Gründern gemeinsam finanziert. Die Europäische Gemeinschaft und EFPIA werden zu gleichen Teilen die laufenden Kosten des gemeinsamen Unternehmens tragen. Die Kosten der Forschungstätigkeiten werden ebenso gemeinsam getragen, wobei die EFPIA-Mitgliedsunternehmen ihre Beiträge in Form von Personal, Ausrüstung, Verbrauchsgütern usw. leisten, sowie durch einen Beitrag in gleicher Höhe der Europäischen Gemeinschaft.

Dem gemeinsamen Unternehmen Initiative Innovative Arzneimittel können auch neue Mitglieder beitreten, sofern diese die zur Erreichung der Ziele notwendigen Mittel beisteuern können.

Die Europäische Kommission wird im Verwaltungsrat vertreten sein. Jede Entscheidung des Verwaltungsrats bedarf der Zustimmung der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 171 EG-Vertrag.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag bezieht sich auf ein Gebiet, das nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft liegt, weshalb hier der Grundsatz der Subsidiarität gilt.

Das dem Vorschlag zugrundeliegende politische Ziel lässt sich aus den folgenden Gründen nur durch eine Maßnahme der Gemeinschaft erreichen:

Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht über das für die Erreichung ihrer Ziele erforderliche Maß hinaus.

Wahl des Instruments

Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die öffentlichen und privaten Investitionen in die Forschung angekurbelt werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Arzneimittelsektors zu steigern. Die Option eines gemeinsamen Unternehmens bietet die Möglichkeit, dass Gemeinschaftsmittel eine Hebelwirkung auf private Ressourcen entfalten, wie dies mit den herkömmlichen Instrumenten des Rahmenprogramms nicht machbar wäre, d. h. jeder Euro aus Gemeinschaftsmitteln erzielt Forschungsinvestitionen im Wert von mindestens 2 Euro.

Vermehrte Investitionen in die Forschung bewirken einen Investitionsanstieg in anderen Industriezweigen. Darüber hinaus stehen mehr öffentliche Mittel für nicht auf Gewinn ausgerichtete Forschungseinrichtungen zur Verfügung, so dass die Gesamtinvestitionen in die Forschung höher ausfallen dürften als mit der herkömmlichen EU-Förderform der Verbundforschung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Das Gesamtbudget des gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative für innovative Arzneimittel beläuft sich auf EUR 2 Milliarden.

Der Höchstbeitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf EUR 1 Milliarde aus den für das Thema "Gesundheit" des Spezifischen Programms "Zusammenarbeit" des RP7 eingestellten Haushaltsmitteln.

Die laufenden Kosten des gemeinsamen Unternehmens werden zu gleichen Teilen vom EFPIA und der Europäischen Gemeinschaft finanziert. Die laufenden Kosten werden 4 % des Gesamtbudgets für den Zeitraum, der am 31.12.2017 endet, nicht übersteigen.

Die Forschungsaktivitäten werden über einen Finanzbeitrag der Europäischen Gemeinschaft und über Sachbeiträge der forschenden Arzneimittelhersteller, die Vollmitglied des EFPIA sind, (etwa mit Personal, Ausrüstung, Verbrauchsgüter) unterstützt die mindestens der Höhe des Finanzbeitrags der Gemeinschaft entsprechen.

5. Weitere Informationen

Übergangszeit

Um die Gründung des gemeinsamen Unternehmens Initiative Innovative Arzneimittel zu erleichtern, sollten die Gründungsmitglieder, die EG und der EFPIA, alle Maßnahmen ergreifen, die im Vorfeld der Einrichtung der für die Tätigkeit des Unternehmens zuständigen Gremien notwendig sind.

Überprüfung

Die Europäische Kommission wird über die Fortschritte des gemeinsamen Unternehmens jährlich einen Bericht vorlegen.

Die Entlastung für den Haushaltsvollzug hinsichtlich der Haushaltsmittel des gemeinsamen Unternehmens wird auf Empfehlung des Rates vom Europäischen Parlament gemäß einem von der allgemeinen Entlastung eigenständigen Verfahren erteilt unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die in der Natur der gemeinsamen Technologieinitiativen als öffentlichprivate Partnerschaften liegen und insbesondere vom Beitrag des privaten Sektors herrühren.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens "Initiative Innovative Arzneimittel" (Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 171 und 172, auf Vorschlag der Kommission6, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments7, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses8, in Erwägung nachstehender Gründe:

Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus -

Hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzregelung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Geistiges Eigentum

Artikel 17
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 18
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 19
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens für innovative Arzneimittel

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Verwaltungsrat

Artikel 6
Geschäftsstelle

Artikel 7
Wissenschaftlicher Beirat

Artikel 8
Finanzierungsquellen

Artikel 9
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 10
Geschäftsjahr

Artikel 11
Finanzordnung

Artikel 12
Finanzbericht

Artikel 13
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Personal

Artikel 15
Haftung und Versicherung

Artikel 16
Interessenkonflikte

Artikel 17
Forschungstätigkeiten, Finanzhilfevereinbarungen und Projektvereinbarungen

Artikel 18
Dienstleistungs- und Lieferverträge

Artikel 19
Liquidation

Artikel 20
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 21
Änderung der Satzung

Artikel 22
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 23
Anwendbares Recht

Finanzbogen

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