908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (§ 14 Absatz 2 Satz 5 WRMG)
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist § 14 Absatz 2 Satz 5 wie folgt zu fassen:
"Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."
Begründung:
Klargestellt werden soll mit dieser Vorschrift die Zuständigkeit der Landesbehörden im Gegensatz zur Zuständigkeit des Bundes. Weitergehende Regelungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, etwa welche Landesbehörde zuständig sein soll, betreffen jedoch die Verwaltungshoheit der Länder. Mit der hier vorgeschlagenen Formulierung verbliebe diese bei den Ländern. Den Ländern bliebe damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, bei welcher Behörde die Zuständigkeit liegen soll, etwa auch die Ansiedelung der Zuständigkeit für Überwachung und Vollstreckung auf unterschiedlichen Ebenen.
B
- 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.