Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln
(Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 1 7/1 1 894 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) - Drucksache 1 7/1 0485 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 01.02.13
Erster Durchgang: Drucksache. 313/12 (PDF)

Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 8 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Buch 2 Abschnitt 8 Titel 5 Untertitel 2 Kapitel 1 folgende Angabe eingefügt:

"Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen".

2. Nach § 536 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient."

3. Dem § 551 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig."

4. § 554 wird aufgehoben

5. Nach § 555 wird folgendes Kapitel 1a eingefügt:

"Kapitel 1a
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

§ 555a Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

§ 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die

6. Nach § 556b wird folgender § 556c eingefügt:

" § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

7. § 558 wird wie folgt geändert:

8. § 559 wird wie folgt gefasst:

" § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

9. § 559a wird wie folgt geändert:

10. § 559b wird wie folgt geändert:

11. Nach § 569 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

12. § 577a wird wie folgt geändert:

13. § 578 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Dem Artikel 229 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... geändert worden ist, wird folgender § ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] angefügt:

" § ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung]
Übergangsvorschriften zum Mietrechtsänderungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung dieses Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

In § 22 Absatz 2 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... geändert worden ist, wird die Angabe " § 559 Abs. 1" durch die Wörter " § 555b Nummer 1 bis 5" ersetzt.

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 283 folgende Angabe eingefügt:

" § 283a Sicherungsanordnung".

2. In der Inhaltübersicht wird nach der Angabe zu § 885 folgende Angabe eingefügt:

" § 885a Beschränkter Vollstreckungsauftrag".

3. Dem § 272 wird folgender Absatz 4 angefügt:

(4) Räumungssachen sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen."

4. Nach § 283 wird folgender § 283a eingefügt:

" § 283a Sicherungsanordnung

5. In § 760 Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter:

" ; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien" eingefügt.

6. § 885 wird wie folgt geändert:

7. Nach § 885 wird folgender § 885a eingefügt:

" § 885a Beschränkter Vollstreckungsauftrag

8. § 940a wird wie folgt gefasst:

" § 940a Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 22 Absatz 8 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

In den Nummern 1211, 1222, 1223 und 1232 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort "Urteile" die Wörter ", eine Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung" eingefügt.

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Das Gerichtsvollzieherkostengesetz vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Satz 2 wird die Angabe "713" durch die Angabe "714" ersetzt.

2. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

In § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden nach dem Wort "Sachverständigen," die Wörter "die Entscheidung über einen Antrag betreffend eine Sicherungsanordnung," eingefügt.

Artikel 9
Inkrafttreten