Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12417 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises - Drucksache 18/11279 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 787/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 2
Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 15. Mai 2018

In § 5 Absatz 2 Nummer 9 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird das Wort "Hauptwohnung" durch das Wort "Wohnung" ersetzt.`

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 4 wird aufgehoben.

5. Artikel 5 wird Artikel 4.

6. Die Artikel 6 und 7 werden die Artikel 5 und 6 und wie folgt gefasst:

"Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Passgesetzes in der vom * [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes] an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 6
Inkrafttreten