Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel "Vorfahrt für KMU in Europa - Der "Small Business Act" für Europa" (KOM (2008) 0394) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)2102),
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 30. November 2006 zu dem Thema "Jetzt aufs Tempo drücken - Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen"1 und vom 19. Januar 2006 zur Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen2,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2715. Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 13. März 2006 über eine KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung und der Schlussfolgerungen der 2891. Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 1. und 2. Dezember 2008,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2009,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Januar 2009,
- - in Kenntnis der 2008 im Rahmen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen getroffenen Auswahl bewährter Verfahren,
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 25. Juni 2008 über den Europäischen Verhaltenskodex für einen leichteren Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen (SEK(2008)2193),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2007 mit dem Titel "Klein, sauber und wettbewerbsfähig - Ein Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften"(KOM (2007) 0379),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (KOM (2008) 0397),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 mit dem Titel "Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte" (KOM (2008) 0465),
- - in Kenntnis der Stellungnahmen der hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten vom 10. Juli 2008 über die Verringerung der Verwaltungslasten im vorrangigen Bereich Gesellschaftsrecht sowie vom 22. Oktober 2008 zur Reform der Regeln für die Rechnungsstellung und die elektronische Rechnungsstellung in der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0074/2009),
A. in der Erwägung, dass die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union, die ca. 99 % der Unternehmen ausmachen und über 100 Millionen Arbeitsplätze stellen, wesentlich zum Wirtschaftswachstum, zum sozialen Zusammenhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, maßgeblich Innovationen anstoßen und von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung und Ausweitung der Beschäftigung sind,
B. in der Erwägung, dass die KMU in den Mittelpunkt aller Politikbereiche der Gemeinschaft gerückt werden müssen, damit sie sich weiter entwickeln und an die Anforderungen der Globalisierung anpassen, sich am Wissensdreieck beteiligen und auf die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Energie einstellen können,
C. in der Erwägung, dass es trotz früherer Initiativen der Europäischen Union seit 2000 im Unternehmensumfeld für die KMU wenige oder kaum spürbare Verbesserungen gegeben hat,
D. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der KMU Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und Genossenschaften sind, die die natürliche Entwicklungsgrundlage für die Unternehmenskultur bilden und daher eine wichtige Rolle bei der Verstärkung der sozialen Eingliederung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit spielen,
E. in der Erwägung, dass die KMU nicht ausreichend dabei unterstützt werden, sich gegen unlautere Geschäftspraktiken zur Wehr zu setzen, wie sie etwa von Adressbuchfirmen mit irreführenden Werbepraktiken eingesetzt werden, die grenzüberschreitend operieren,
F. in der Erwägung, das die KMU in Europa trotz ihrer Unterschiede oft mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind, wenn es gilt, bei den im Vergleich zu größeren Unternehmen verhältnismäßig höheren Kosten für die Verwaltung oder die Einhaltung von Vorschriften, beim Zugang zu Finanzierungen und Märkten sowie bei Bereichen wie Innovation und Umwelt ihr Potenzial vollständig auszuschöpfen,
G. in der Erwägung, dass sich hauptsächlich die Wahrnehmung der Rolle der Unternehmer und die Risikobereitschaft ändern müssen, damit ein KMU-freundliches Umfeld entstehen kann: Unternehmerische Initiative und die damit verbundene Risikobereitschaft sollten von den politischen Entscheidungsträgern und den Medien begrüßt und von den Behörden unterstützt werden,
H. in der Erwägung, dass die KMU bei der Aufnahme ihrer internationalen Tätigkeit häufig mit spezifischen Problemen konfrontiert sind, wobei es ihnen u. a. an internationaler Erfahrung oder an erfahrenen Mitarbeitern fehlt, oder der internationale Rechtsrahmen sehr komplex ist und organisatorische Änderungen bzw. eine andere Unternehmenskultur notwendig sind,
I. in der Erwägung, dass das Parlament es immer wieder bedauert hat, dass die Europäische Charta für Kleinunternehmen aufgrund ihrer fehlenden Rechtswirksamkeit und Rechtsverbindlichkeit de facto nicht umgesetzt werden konnte und dass daher den zehn Empfehlungen der Charta zum größten Teil nicht Folge geleistet wurde; ferner in der Erwägung, dass das Parlament in seiner obengenannten Entschließung vom 19. Januar 2006 den Rat daher ersucht hatte, sich mit dieser Frage zu befassen,
Allgemeines
- 1. unterstützt mit Nachdruck die obengenannte Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008, deren ehrgeizige politische Agenda darin zum Ausdruck kommt, dass das Wachstum der KMU mithilfe der 10 Leitprinzipien gefördert und das Konzept der "Vorfahrt für KMU" auf allen politischen Entscheidungsebenen fest etabliert werden soll;
- 2. bedauert jedoch die Tatsache, dass der "Small Business Act" (SBA) kein rechtsverbindliches Instrument ist; ist der Auffassung, dass das wirklich Neue am "Small Business Act" das Bestreben ist, den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" in den Mittelpunkt der Gemeinschaftspolitiken zu stellen; fordert den Rat und die Kommission auf, sich den Bemühungen des Parlaments anzuschließen, diesen Grundsatz in einer Form, die noch festzulegen ist, zur verbindlichen Regel zu erheben, damit er auf alle künftigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft angewandt wird;
- 3. hält es für unbedingt notwendig, die 10 Leitprinzipien auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene umzusetzen; fordert den Rat und die Kommission aus diesem Grund auf, sich auf der politischen Ebene nachdrücklich für deren ordnungsgemäße Umsetzung einzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, bei der Festlegung der Prioritäten und der - insbesondere auf der einzelstaatlichen Ebene - drängenden Umsetzung des vom Rat Wettbewerbsfähigkeit am 1. Dezember 2008 angenommenen Aktionsplans "Small Business Act" alle einschlägigen Interessengruppen einzubeziehen, um dafür zu sorgen, dass die Beteiligten sich diese Leitprinzipien wirklich zu Eigen machen;
- 4. fordert die Kommission auf, die Außenwirkung und Wahrnehmung der KMU-bezogenen politischen Maßnahmen durch die Bündelung der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente und -fonds für KMU in einer gesonderten Haushaltslinie des Haushaltsplans der Union weiter zu verbessern;
- 5. ist fest davon überzeugt, dass die Einführung eines Mechanismus zur nachfassenden Überwachung der ordnungsgemäßen und raschen Umsetzung bereits eingeleiteter politischer Initiativen von entscheidender Bedeutung ist; fordert daher den Rat auf, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu ergreifenden Maßnahmen in den Lissabon-Prozess zu integrieren und das Parlament alljährlich über die erzielten Fortschritte zu informieren;
- 6. fordert die Kommission auf, ein Kontrollsystem einzurichten, mit dem die Kommission und die Mitgliedstaaten die Fortschritte bei der Umsetzung der 10 Leitprinzipien überwachen können; fordert die Kommission auf, einheitliche Kriterien für die Bemessung der dabei erzielten Fortschritte auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer jährlichen Berichte über ihre Nationalen Reformprogramme auch ihren ersten Bericht über die bislang erzielten Fortschritte vorzulegen;
- 7. unterstreicht, dass handwerkliche Betriebe, Familienbetriebe sowie Kleinst- und Einzelunternehmen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene besonders berücksichtigt werden müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ordnungspolitische, verwaltungstechnische und steuerliche Maßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens zu ergreifen, die speziell auf die KMU abzielen; fordert darüber hinaus die Anerkennung der Besonderheiten, die für Angehörige freier Berufe kennzeichnend sind, und hält es für notwendig, freiberuflich Tätige genau wie KMU zu behandeln, sofern dies den für diese Berufe geltenden Rechtsvorschriften nicht zuwiderläuft; hebt die besondere Bedeutung hervor, die KMU-Vereinigungen für Händler, Handwerksbetriebe und andere Berufe haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam auf die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen für diese Branchen und der rechtlichen Grundlage für deren Berufs- und Industrieverbände hinzuarbeiten;
- 8. ist der Ansicht, dass in den Vorschlägen der Kommission versäumt wurde, eine klare Strategie zur Verbesserung der Rechtsstellung und der Rechte von selbständig Tätigen vorzusehen, insbesondere wenn deren Stellung mit der von fest Angestellten vergleichbar ist; fordert die Kommission auf, Personen, die selbständig erwerbstätig sind und deren Auftraggeber ein marktbeherrschender Großunternehmer ist, das Recht auf einvernehmliche Festlegung von Standardtarifen, auf Bildung von Vereinigungen und auf Aushandlung von Tarifverträgen zu gewährleisten, sofern dies nicht zur Schwächung von weniger leistungsfähigen potenziellen Kunden oder zu Wettbewerbsverzerrungen führt;
- 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte Fördermaßnahmen und individuelle Unterstützung wie Information, Beratung und Zugangsmöglichkeiten für Risikokapital bei Existenzgründungen im KMU-Bereich zu gewährleisten;
- 10. hält die Entwicklung eines sozialen und wirtschaftlichen Modells für notwendig, das geeignet ist, als Sicherheitsnetz für kleine und mittelständische Betriebe in der Kreativbranche, wo häufig instabile Arbeitsbedingungen anzutreffen sind, zu fungieren;
- 11. stellt mit Bedauern fest, dass Frauen aufgrund von Faktoren wie Informationslücken, fehlende Kontakte und mangelnde Vernetzungsmöglichkeiten, geschlechtsbedingte Diskriminierung und geschlechtsspezifische Stereotypisierung, kaum vorhandene und unflexible Kinderbetreuungseinrichtungen, Schwierigkeiten in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie aufgrund der unterschiedlichen Herangehensweisen von Männern und Frauen in geschäftlichen Dingen Schwierigkeiten haben, ein Unternehmen zu gründen oder erfolgreich zu führen;
- 12. befürwortet die vorgeschlagene Einrichtung eines Netzes von Botschafterinnen für das Unternehmertum, von Mentoring-Programmen, durch die Frauen dazu ermutigt werden sollen, ein eigenes Unternehmen zu gründen, und die Förderung des Interesses für eine unternehmerische Tätigkeit bei Hochschulabsolventinnen; weist jedoch darauf hin, dass in vielen Unternehmen noch immer eine geschlechtsspezifische Segregation herrscht, was ein sehr ernstes Problem darstellt und auch noch lange darstellen wird, da die Europäische Union qualifizierte Arbeitskräfte und Unternehmer verliert und infolgedessen auch finanzielle Einbußen erleidet, solange Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden; ist daher der Ansicht, dass noch mehr finanzielle Mittel in Projekte zur Förderung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen investiert werden müssen;
- 13. betont, dass unternehmerisches Handeln von Frauen dazu beiträgt, den Arbeitsmarkt für Frauen attraktiv zu machen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Status zu verbessern; bedauert jedoch, dass die Kluft zwischen Männern und Frauen - vor bei den Bezügen - trotz des offenkundigen Interesses für die Frauen fortbesteht und dass der prozentuale Anteil von Unternehmerinnen in der Europäischen Union nach wie vor gering ist, was zum Teil auch darauf zurückzuführen ist, dass der wesentliche Anteil, den Frauen an der Führung von kleinen und mittleren Familienbetrieben (KMU) haben, nicht anerkannt (beispielsweise nicht bezahlt) wird;
- 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, der Bedeutung der Kultur- und Kreativbranche als Triebkraft der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Europäischen Union - mit einem Anteil von 2,6 % am BIP und 2,5 % der EU-Erwerbstätigen - Rechnung zu tragen; betont, dass KMU für die Belebung der IKT- und der Kreativbranche eine wichtige Rolle spielen;
- 15. betont, dass die Kreativbranche von KMU dominiert wird und für die Sicherung von nachhaltiger regionaler Beschäftigung besonders wichtig ist;
- 16. begrüßt das Vorhaben der Kommission, eine Richtlinie über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive, auf lokaler Ebene hauptsächlich von KMU erbrachte Leistungen auf den Weg zu bringen; betont jedoch, dass dies weder zur Verzerrung des Wettbewerbs noch zu Unklarheiten in Bezug auf die Art der Leistungen führen darf, für die diese Regelung gilt;
- 17. betont, dass KMU die Möglichkeit offenstehen muss, umweltverträgliche Produkte von kleinen lokalen Anbietern zu kaufen und somit ihre Klimabilanz und ihre Effizienz zu verbessern;
- 18. begrüßt, dass die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen sowie die Maßnahmen, die das Statut für eine Europäische Privatgesellschaft und ermäßigte Mehrwertsteuersätze betreffen, zügig angenommen wurden;
- 19. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Mehrwertsteuersätze für lokal erbrachte Leistungen zu senken; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur Lockerung der Vorschriften für staatliche Beihilfen zu ergreifen, um Anreize dafür zu schaffen, dass Möglichkeiten des öffentlichen Beschaffungswesen lokalen Unternehmen, insbesondere lokalen KMU, offenstehen;
- 20. unterstützt den Gedanken, die gegenwärtige Freistellung von Filmproduktionen von den für staatliche Beihilfen geltenden Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft bis 2012 zu verlängern; und ist der Ansicht, dass KMU der Kreativbranche auf diese Weise maßgeblich unterstützt werden können;
- 21. unterstützt die in der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)1 festgeschriebenen neuen Regelungen für staatliche Beihilfen, die es ermöglichen, KMU unter bestimmten Bedingungen von den Mitteilungsvorschriften auszunehmen;
- 22. stellt fest, dass trotz der in der Europäischen Charta für Kleinunternehmen enthaltenen klaren Verpflichtung die Stimme der KMU im sozialen Dialog oft ungehört bleibt; fordert, dass dieses Manko durch entsprechende Vorschläge im Zusammenhang mit dem SBA formal behoben wird;
- 23. ist der Auffassung, dass im Rahmen des SBA größerer Nachdruck auf das Thema Arbeitsrecht gelegt werden muss, insbesondere mit Blick auf die sogenannte "Flexicurity", die es insbesondere KMU ermöglicht, schneller auf Marktveränderungen zu reagieren und dadurch einen höheren Beschäftigungsgrad und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben auch im internationalen Maßstab zu gewährleisten, ohne den notwendigen sozialen Schutz dabei zu vernachlässigen; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz2;
- 24. betont ferner die Bedeutung des Arbeitsrechts, insbesondere im Hinblick darauf, wie seine Anwendung auf KMU - beispielsweise durch verbesserte Beratung oder Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen - optimiert werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der von ihnen verfolgten Strategien im Zusammenhang mit Flexicurity, einschließlich aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, den KMU besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da KMU einerseits aufgrund ihrer geringen Mitarbeiterzahl Raum für mehr interne und externe Flexibilität haben, andererseits aber mehr Sicherheit für sich und ihre Beschäftigten brauchen; hält es für wesentlich, dass das Arbeitsrecht als eine der tragenden Säulen der Flexicurity eine zuverlässige Rechtsgrundlage für KMU bietet, da sich diese Unternehmen oft keine eigene Rechts- oder Personalabteilung leisten können; weist darauf hin, dass Eurostat-Daten zufolge 91,5 % der europäischen Unternehmen 2003 weniger als 10 Beschäftigte hatten;
- 25. ist der Auffassung, dass Maßnahmen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ergriffen werden müssen, da diese unbestreitbar eine unfaire Konkurrenz zu den KMU mit hoher Arbeitsintensität darstellt;
- 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Integration der von Vertretern unterrepräsentierter ethnischer Minderheiten geführten KMU in den normalen Wirtschaftsablauf zu verbessern, indem sie Programme ausarbeiten, die darauf abzielen, Unternehmen, die von Angehörigen unterrepräsentierter Minderheiten geführt werden und mit größeren Unternehmen um Aufträge konkurrieren, gleiche Chancen zu verschaffen;
- 27. misst dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft als neue ergänzende Rechtsform große Bedeutung bei, sofern dieses auf KMU ausgerichtet ist, die grenzüberschreitend tätig zu werden beabsichtigen, und von Großunternehmen nicht dazu missbraucht werden kann, in den Mitgliedstaaten jene Rechtsvorschriften zu unterlaufen und zu umgehen, anhand derer sich Corporate Governance herausbilden soll, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt;
- 28. fordert die Behörden - ausgehend von dem Grundsatz, dass Zugang zu Informationen die Voraussetzung für die Beschaffung von Informationen ist, sowie in Anbetracht der Bedeutung des Internets als Informationsmedium - auf, die Websites der Institutionen soweit wie möglich zu vereinfachen, damit die Nutzer die angebotenen Fördersysteme mühelos erkennen und verstehen können;
Förderung von FuE und Innovation
- 29. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Innovationen für KMU wichtig sind, und dass sie Schwierigkeiten haben, das Forschungspotenzial zu nutzen; vertritt die Ansicht, dass die nationalen Akademien der Wissenschaften und Forschungsinstitute aktiv an der Förderung von Innovation und beim Abbau der Hindernisse mitwirken könnten, mit denen KMU im Bereich Forschung konfrontiert sind; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt nicht nur auf High-Tech-Innovationen liegen sollte, sondern Low-Tech- und Mid-Tech-Innovationen ebenso Beachtung finden sollten wie informelle Innovation; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Innovations- und Technologieinstitut die Förderung von FuE und Innovationen für KMU maßgeblich beeinflussen könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, in verstärktem Maße darauf hinzuarbeiten, die Hindernisse beim Zugang der KMU zur Forschung abzubauen; ist überzeugt, dass die unterschiedlichen Forschungsprogramme und technologischen Programme der Gemeinschaft so angelegt sein müssen, dass eine grenzüberschreitende Teilnahme von KMU möglich ist;
- 30. unterstützt die Initiative der Kommission, die Zugangsmöglichkeiten zum 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)1 zu verbessern;
- 31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Umfeld für die Innovationstätigkeit von KMU durch geeignetere Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung von Möglichkeiten, um EU-weit einen besseren Schutz der Rechte am geistigen Eigentums und eine wirksamere Bekämpfung von Nachahmungen zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass ausgewogene Vorschriften über das Recht des geistigen Eigentums Schutz bieten können, ohne den Austausch von Informationen und Ideen zu beeinträchtigen; betont, dass KMU dabei unterstützt werden müssen, den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums in Anspruch zu nehmen, diese Rechte mithilfe der einschlägigen Behörden geltend zu machen und dank dieser Rechte Investoren anzuziehen;
- 32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von ihren Handelspartnern eine strengere Anwendung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) zu verlangen und alles daran zu setzen, um bilaterale Abkommen bzw. regionale oder multilaterale Übereinkommen zur Bekämpfung der Nachahmung und Produktpiraterie wie etwa das ACTA-Übereinkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement") zu schließen;
- 33. ist der Auffassung, dass das Gesamtpotenzial des elektronischen Geschäftsverkehrs für KMU noch nicht vollständig ausgeschöpft ist und dass noch viel zu tun ist, bis ein auf die elektronische Kommunikation gestützter EU-Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen geschaffen ist, auf dem KMU eine führende Rolle bei der weiteren Marktintegration in Europa spielen könnten;
- 34. ist der Auffassung, dass die Einbindung von KMU in Cluster unterstützt werden muss, um Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu steigern; fordert die Kommission daher auf, insbesondere durch den Austausch von bewährten Verfahren und Schulungsprogrammen zur Verbesserung des Clustermanagements beizutragen, damit Instrumente zur Bewertung der Leistungsfähigkeit von Clustern entwickelt und verbreitet werden, die Zusammenarbeit zwischen Clustern gefördert wird und die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme von Clustern an EU-Programmen weiter vereinfacht werden;
- 35. fordert die Berücksichtigung von Kooperationen von KMU (Verbundgruppen) im SBA, da bei Verbundgruppen nachweislich weniger Insolvenzgefahr besteht als bei Einzelunternehmen;
- 36. ist fest davon überzeugt, dass Patente eine wichtige Rolle bei der Innovation und der Wirtschaftsleistung spielen, da sie die erforderliche Sicherheit für Investitionen, Eigenkapital und Kredite bieten und es innovationsfreudigen Unternehmen ermöglichen, die Erträge aus innovativen Investitionen zu nutzen; ist daher der Ansicht, dass man sich unverzüglich auf ein Gemeinschaftspatent einigen sollte, das einen kostengünstigen, wirksamen, flexiblen und hochwertigen Rechtsschutz gewährleistet und auf die Erfordernisse der KMU zugeschnitten ist, sowie auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für die Beilegung von Streitigkeiten in Patentfragen;
- 37. betont, dass auf ein innovatives vorkommerzielles öffentliches Beschaffungswesen hingearbeitet werden muss, da es einen zusätzlichen Nutzen für die Vergabebehörden, die Bürger und die beteiligten Unternehmen bewirkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Entscheidungen im öffentlichen Beschaffungswesen den Anteil innovativer Vorhaben und die Beteiligung von innovativen KMU zu erhöhen; fordert die Kommission auf, in diesem Bereich verstärkt darauf hinzuwirken, dass bewährte Verfahren, beispielsweise in Bezug auf Ausschreibungskriterien und -verfahren sowie Lösungen zur Risikoteilung oder zur gemeinsamen Nutzung von Erkenntnissen Verbreitung finden;
- 38. ist der Auffassung, dass auf den internationalen Beschaffungsmärkten, auf denen neue Technologien den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen, neue Formen beispielsweise von kombinatorischen Auktionen für KMU-Konsortien und Angebote für Veröffentlichung und Werbung im Internet nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit für beträchtliche Zuwächse im Bereich der öffentlichen Aufträge sorgen und dadurch den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr fördern;
- 39. weist darauf hin, dass ausreichend technisches und qualifiziertes Personal benötigt wird; ist daher der Ansicht, dass mehr Investitionen im Bildungsbereich erforderlich sind und dass die Kontakte zwischen Bildungseinrichtungen und KMU ausgebaut werden sollten, sodass die Förderung von selbständiger Tätigkeit, unternehmerischer Initiative und der Sensibilisierung der Wirtschaft Teil der nationalen Rahmenlehrpläne wird; setzt sich für die verstärkte Ausweitung von Programmen ein, die wie "Erasmus für junge Unternehmer" oder "Erasmus für Auszubildende" zur Förderung der individuellen Mobilität beitragen, vor allem, wenn sie auch Frauen einbeziehen; unterstützt die geplante Ausweitung des Programms Leonardo da Vinci und die Schaffung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET); fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Anbietern im Bildungsbereich Programme für die berufliche und die betriebliche (Weiter)bildung am Arbeitsplatz und für das lebenslange Lernen ins Leben zu rufen, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind und vom Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf innovative Ausbildung und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen,
- 40. betont die Bedeutung der Förderung von Jungunternehmern und Unternehmerinnen u. a. durch die Einführung von Betreuungs- und Mentoring-Programmen; weist darauf hin, dass immer mehr Frauen und Jungunternehmer in KMU - allerdings nach wie vor hauptsächlich in Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen) - arbeiten, dass sie jedoch weiterhin unter den Stereotypen und Vorurteilen zu leiden haben, die vor allem bei Familienunternehmen im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen oder der Unternehmensnachfolge entstehen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, geeignete Maßnahmen und Regelungen einzuführen und insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen Diagnose-, Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote zu erarbeiten;
- 41. weist darauf hin, dass das 7. Rahmenprogramm Finanzmechanismen für die Risikoteilung umfasst, die entwickelt wurden, um bei Großprojekten den Zugang zu Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu erleichtern; fordert die Kommission auf einzuschätzen, wie KMU auf diesen Mechanismus zurückgreifen, und bei Bedarf anschließend entsprechende Vorschläge zu erarbeiten;
- 42. begrüßt, dass ein gemeinsames europäisches Netzwerk eingerichtet wird, in das die gegenwärtig von den EG-Beratungsstellen für Unternehmen (Euro Info Centres) und den Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (Innovation Relay Centres) angebotenen Dienstleistungen einbezogen werden, um die KMU bei all ihren Bemühungen um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch eine breite Palette an Dienstleistungen zu unterstützen;
- 43. fordert die Kommission auf, eine Auswertung der Beteiligung der KMU am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation1 vorzunehmen und gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten;
Finanzmittel und Zugang zu Finanzierungen
- 44. weist darauf hin, dass es sich bei den Finanzierungsmitteln, die KMU in Europa zur Verfügung stehen, größtenteils um von ihnen selbst erwirtschaftete Mittel handelt oder um Kredite und Darlehen von Finanzinstituten; vermerkt, dass KMU als Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial gelten, was ihnen den Zugang zu Finanzierungen erschwert; fordert die Finanzinstitute, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam sicherzustellen, dass KMU Zugang zu Finanzierungen bekommen und sie ihr Vermögen durch Reinvestition der Gewinne in das eigene Unternehmen konsolidieren können; vertritt die Auffassung, dass KMU vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht zur Entrichtung von Abgaben verpflichtet werden sollten, damit sie in der Lage sind, zunächst eigene Mittel und Ressourcen aufzubauen; weist in diesem Zusammenhang auf die zurzeit angespannte Lage der Finanzwirtschaft und die Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen hin;
- 45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vermehrt Maßnahmen zur verstärkten und gezielten Bereitstellung von Informationen über vorhandene EU-Fördermittel und staatliche Beihilfen für KMU zu treffen, den Zugang zu diesen beiden Finanzierungsquellen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass sie verständlicher gestaltet werden;
- 46. fordert die Mitgliedstaaten auf, bessere Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass KMU in qualifizierte Ausbildung investieren können, unter anderem durch direkte Steuerentlastungen und Zahlungsausgleichsregelungen zwischen den Steuerbehörden und der Europäischen Union;
- 47. stellt fest, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten für Unternehmensübertragungen, insbesondere die Übertragung von Familienbetrieben, eher abschreckende Wirkung haben können, wodurch das Risiko einer Auflösung oder Schließung des Unternehmens steigt; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eingehend zu überprüfen, um insbesondere bei Krankheit des Eigentümers oder im Falle seines Eintritts in den Ruhestand die Bedingungen für Unternehmensübertragungen zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass dadurch - insbesondere im Falle von Familienunternehmen - die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen, Arbeitsplätze zu erhalten und Gewinne zu reinvestieren;
- 48. äußert seine Zufriedenheit angesichts der jüngsten Angleichung der Kohäsionspolitik an die Lissabon-Strategie; ist der Ansicht, dass durch eine stärkere Ausrichtung der Regionalfonds auf Unternehmens-, Forschungs- und Innovationstätigkeit auf lokaler Ebene beträchtliche Mittel zur Erhöhung des unternehmerischen Potenzials freigesetzt werden könnten;
- 49. weist nachdrücklich darauf hin, dass dynamische Finanzmärkte die Grundvoraussetzung für die Finanzierung von KMU bilden, und betont, dass die europäischen Risikokapitalmärkte entsprechend geöffnet werden müssen, um bei Risikokapital, Mezzanine-Finanzierungen und Mikrokrediten mehr Liquidität und bessere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass KMU unter normalen Umständen Kredite beanspruchen können sollten, die von Akteuren der Kapitalmärkte angeboten werden, die die Erfolgschancen der KMU besser bewerten und deren Finanzbedarf effizienter decken können;
- 50. unterstützt den Beschluss des Rates und der Europäischen Investitionsbank, eine Reihe von Reformen zur Ausweitung des Angebots an Finanzprodukten für KMU durch die EIB-Gruppe zu erlassen und das Angebot der EIB-Globaldarlehen an ihre Finanzpartner - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht - wesentlich auszubauen;
- 51. betont, dass der begrenzte Zugang von KMU zu Finanzierungen ein wesentliches Hindernis für die Gründung und das Wachstum von KMU darstellt; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der EIB, die für Bürgschaften und andere Finanzinstrumente für KMU vorgesehenen Mittel der EIB wesentlich - um weitere 30 Mrd. EUR - aufzustocken; fordert die EIB auf, neue Finanzinstrumente und konkrete neue Lösungen zu entwickeln, um die Hürden in Form von Sicherheiten für die Kreditbeschaffung zu bewältigen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise auf, Banken darin zu bestärken, KMU zu annehmbaren Bedingungen Kredite zu gewähren;
- 52. begrüßt die vor kurzem eingeleitete "Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa" (Jasmine), von der neben Unternehmensgründungen insbesondere Jungunternehmer und Unternehmerinnen profitieren werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit den Verbänden der KMU und Kreditinstituten vorausschauend Informationen über die Beantragung und Gewährung von Mikrokrediten und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bereitzustellen;
- 53. unterstreicht die wichtige Rolle der EIB und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, insbesondere in Anbetracht der gegenwärtigen Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf den Kreditmarkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eingehend zu untersuchen, wie die gegenwärtigen Regeln im Bankwesen und andere finanzwirtschaftliche Regelungen, einschließlich der Transparenz der Bonitätseinstufungen, verbessert werden könnten, um den KMU den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern; fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und der EIB geeignete Rahmenbedingungen für die Entstehung eines gesamteuropäischen Risikokapitalmarkts zu schaffen;
- 54. weist darauf hin, dass das Scheitern von KMU in jedem vierten Fall auf Zahlungsverzug, zumeist von Seiten der Behörden, zurückzuführen ist; unterstreicht, dass KMU unverhältnismäßig stark von der gegenwärtigen Kreditkrise betroffen sind, da größere Kunden kleinere Zulieferer unter Druck setzen, ihnen längere Zahlungsfristen einräumen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr1 zu überarbeiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei öffentlichen Behörden auf eine bessere Zahlungsmoral hinzuwirken; fordert mit Nachdruck, dass auf Gemeinschaftsebene einheitliche Zahlungsfristen eingeführt werden, die bei Zahlungen an KMU unter Umständen kürzer zu bemessen wären, sowie Geldbußen bei Überschreitung dieser Fristen;
- 55. begrüßt die im SBA vorgeschlagenen Maßnahmen für eine verbesserte Kapitalvergabe an KMU; spricht sich im Zuge der Finanzkrise insbesondere für einen Ausbau bzw. die Fortführung bewährter staatlicher Förderprogramme für KMU und deren Ausreichung durch Finanzintermediäre aus;
- 56. verweist auf das enorme Potenzial, das das EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Bezug auf die Korrektur von Marktversäumnissen bei der Finanzierung von KMU, die Förderung von Ökoinnovationen und die Unterstützung des Unternehmertums in sich birgt;
Verbesserung des Marktzugangs
- 57. weist darauf hin, dass Normung zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit führen kann, indem der Zugang zu den Märkten vereinfacht und Interoperabilität ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, den Zugang von KMU zu Normen und ihre Beteiligung am Normungsprozess zu verbessern; bestärkt die Kommission darin, sich auch weiterhin auf internationaler Ebene für die gemeinschaftlichen Normen einzusetzen;
- 58. betont, dass das Enterprise Europe Network, die für die Projektverwaltung zuständigen nationalen Behörden, die Industrie- und Handelskammern sowie die öffentlichen Behörden bei der Förderung der Möglichkeiten, die die europäischen Programme für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der EU-Strukturfonds, einschließlich 1 ABl. L 200 vom 8.8.2000, S. 35. der Gemeinschaftsinitiative "Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen" (Jeremie) auf lokaler Ebene bieten, weitestgehend einbezogen werden müssen;
- 59. stellt fest, dass auf das öffentliche Beschaffungswesen ca. 17 % des BIP der Europäischen Union entfallen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang der KMU zum öffentlichen Beschaffungswesen und ihre diesbezügliche Beteiligung zu verbessern, indem die im vorstehend genannten europäischen Verhaltenskodex für einen leichteren Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen vorgesehenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, unter anderem durch:
- - verstärkte Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe,
- - Anpassung der Auftragsgröße,
- - Abbau bürokratischer und finanzieller Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen,
- - relevante und sachdienliche Auswahlkriterien im Rahmen der betreffenden Ausschreibungen,
- - verbesserten Zugriff für KMU auf Informationen über öffentliche Ausschreibungen,
- - Harmonisierung der erforderlichen Unterlagen;
- 60. fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, folgende Schritte zu unternehmen:
- - Verpflichtung der Auftraggeber, eine Nichtaufteilung der Verträge entsprechend zu begründen,
- - Ausweitung der Möglichkeit, bei allen Vergabeverfahren als Konsortium in Erscheinung zu treten,
- - Einführung der allgemeinen Verpflichtung, dass bei allen öffentlichen Aufträgen Vorauszahlungen geleistet werden;
- 61. stellt fest, dass Bedarf an Systemberatungsdiensten besteht, in deren Rahmen die alltägliche Arbeit der KMU mit dem Ziel, die Investitionen der KMU zu optimieren, über die gesamte Dauer ihres Bestehens unterstützt wird;
- 62. ist der Ansicht, dass moderne Anwendungen für die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs ("eBusiness"), die auf der Verwendung kompatibler elektronischer Signaturen und Authentifizierungszertifikate beruhen, entscheidend zur Durchsetzungsfähigkeit von KMU im Wettbewerb beitragen und von der Kommission und den Mitgliedstaaten entsprechend gefördert werden sollten;
- 63. betont die Bedeutung des Binnenmarkts für KMU, und stellt fest, dass die Förderung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt ein vorrangiges Ziel sein sollte;
- 64. ist sich bewusst, dass KMU bezüglich der vollen Ausschöpfung der Vorteile des Binnenmarkts immer noch bestimmten Einschränkungen unterliegen; stellt fest, dass die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Binnenmarkts folglich verbessert werden sollten, um grenzüberschreitende Tätigkeiten von KMU zu erleichtern; weist außerdem darauf hin, dass ein klarer ordnungspolitischer Rahmen stärkere Anreize zur Beteiligung der KMU am Handel im Binnenmarkt schaffen würde; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame Anlaufstellen und Internet-Portale einrichten sollten;
- 65. betont, dass ein besseres Informationsangebot zu den Themen Marktzugang und Exportmöglichkeiten auf dem Binnenmarkt sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene grundlegend ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Beratungsangebote, insbesondere das SOLVIT-Netz zur Problemlösung, auszubauen;
- 66. unterstützt die Forderungen nach der Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen durch die Mitgliedstaaten, um KMU im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken, etwa von Adressbuchfirmen mit irreführenden Werbepraktiken, zu unterstützen und KMU zur Aufnahme grenzübergreifender Geschäftsbeziehungen zu ermutigen; betont die wichtige Rolle der Kommission bei der Koordinierung solcher Beratungsdienste und der Zusammenarbeit mit diesen Diensten, um für einen angemessenen und wirksamen Umgang mit grenzübergreifenden Beschwerden zu sorgen; verlangt jedoch, dass die Kommission - sollten sich diese "weichen" Maßnahmen als unwirksam erweisen - bereit ist, die betreffenden Rechtsvorschriften zu ändern, um KMU, die bei entsprechenden Transaktionen in der schwächeren Position sind, mit Maßnahmen zu schützen, die denen des Verbraucherschutzes ähneln;
- 67. weist darauf hin, dass lediglich 8 % aller KMU grenzübergreifend tätig sind, wodurch ihr Wachstumspotenzial eingeschränkt ist; vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt gestärkt werden muss; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung administrativer Anforderungen, welche die innergemeinschaftlichen Aktivitäten betreffen, zusammenarbeiten sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Dienstleistungsrichtlinie1 rasch umzusetzen und durchzuführen, wobei den Interessen der KMU in besonderem Maße Rechnung zu tragen ist; tritt für die rasche Annahme des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft ein;
- 68. befürwortet die Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen; fordert die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange, damit Unternehmer ihren Verpflichtungen im Herkunftsland des Unternehmens nachkommen können;
- 69. fordert die Kommission auf, die Rahmenbedingungen für den Zugang der KMU zu Auslandsmärkten fortlaufend zu verbessern und die Bereitstellung von Informationen zu unterstützen; befürwortet die Gründung von Unterstützungseinrichtungen für europäische Unternehmen in China und Indien und allen aufstrebenden Märkten in enger Zusammenarbeit mit dort bereits tätigen nationalen Unterstützungseinrichtungen für Unternehmen; weist darauf hin, dass die geringe Beteiligung der KMU an grenzüberschreitenden Tätigkeiten unter anderem auf mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende multikulturelle Kompetenzen zurückgeführt werden kann und daher verstärkte Maßnahmen erforderlich sind, um diese Herausforderungen zu meistern; erinnert jedoch daran, dass die KMU auch einen besseren Zugang zu Informationen und eine qualifizierte Beratung in ihren Heimatländern benötigen;
- 70. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es bei den Handelsverhandlungen Fortschritte geben muss, damit ordnungspolitische Handelsschranken, von denen KMU unverhältnismäßig stark betroffen sind, weiter abgebaut werden;
- 71. fordert die Kommission auf, die Aufnahme einer Bestimmung für die Gleichbehandlung der KMU in die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen; fordert die Kommission auf, den Problemen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, mit denen die KMU im Zusammenhang mit Zollformalitäten konfrontiert sind, namentlich durch Ermöglichung der Anpassung ihrer Informatiksysteme an die von den nationalen Zollverwaltungen benutzten Systeme zu möglichst geringen Kosten und durch Vereinfachung der Modalitäten für den Zugang zum Status eines Wirtschaftsbeteiligten;
Bürokratieabbau
- 72. ist der Ansicht, dass die zwingende Notwendigkeit besteht, den bürokratischen Aufwand, wo immer möglich, um mindestens 25 % zu verringern und eine moderne Verwaltung zu schaffen, die den Bedürfnissen der KMU angepasst ist; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass bei KMU, insbesondere bei Jungunternehmern und Unternehmerinnen, das Wissen über IKT gefördert und der Einsatz digitaler Technologien verbessert werden muss, um es den Unternehmen zu ermöglichen, Zeit und Geld zu sparen, die anschließend für den weiteren Ausbau des Unternehmens eingesetzt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um bewährte Verfahren auszutauschen und zu fördern, Benchmarks zu setzen sowie Leitlinien und Normen für KMU-freundliche Verwaltungsverfahren zu erarbeiten und zu fördern; ist der Überzeugung, dass die Umsetzung der Vorschläge der Hochrangigen Gruppe der unabhängigen interessierten Kreise zur Verringerung der Bürokratielasten in den Bereichen Gesellschaftsrecht und elektronische Rechnungsstellung keinen Aufschub duldet, wenn der angestrebte Bürokratieabbau erreicht werden soll, ohne den Zugang der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten zu gefährden;
- 73. ist der Auffassung, dass für KMU und vor allem für Kleinstbetriebe Steuerformen anzuwenden sind, durch die der bürokratische Aufwand möglichst weitgehend reduziert wird, sodass die Aufnahme der Tätigkeit erleichtert wird und Innovationen und Investitionen während des gesamten Bestehens des KMU gefördert werden;
- 74. betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die Auswirkungen zukünftiger Legislativinitiativen auf die KMU zu bewerten; fordert daher, dass eine systematische und gezielte Abschätzung der Folgen für KMU, ein sogenannter "KMU-Test", verbindlich vorgeschrieben wird, und dass die Ergebnisse dieses KMU-Tests einer unabhängigen Bewertung unterzogen werden, die den gesetzgebenden Organen der Europäischen Union zur Verfügung gestellt wird; ist der Auffassung, dass den Auswirkungen auf Klein- und Kleinstunternehmen, auch dem Verwaltungsaufwand, besondere Beachtung geschenkt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle neuen Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften, die Unternehmen betreffen, einschließlich Vorschläge zur Vereinfachung geltender Vorschriften und die Rücknahme von Gesetzgebungsvorschlägen, dem KMU-Test zu unterziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der einzelstaatlichen Ebene ähnliche KMU-Tests einzuführen;
- 75. vertritt die Auffassung, dass etwaige neue Rechtsvorschriften, beispielsweise zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen und in den Bereichen Urheberrecht, Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht (wie die Vorschriften über die Erleichterung der Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit Rechtsstreiten wegen wettbewerbswidrigem Verhalten oder die aus der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen abgeleiteten Vorschriften), KMU nicht benachteiligen, sondern die Bereitstellung von Dienstleistungen durch KMU im Binnenmarkt begünstigen sollten;
- 76. betont, dass KMU rechtzeitig und in geeigneter Weise in den politischen Gestaltungsprozess einbezogen werden müssen; vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass der von der Kommission vorgeschlagene Konsultationszeitraum auf mindestens 12 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Konsultation in allen Sprachen der Gemeinschaft zur Verfügung steht, ausgedehnt werden sollte; ist sich der wesentlichen und wertvollen Rolle bewusst, die Branchenverbände spielen, und fordert die Kommission daher auf, KMU und ihre Vertreterorganisationen unmittelbar in ihre beratenden Sachverständigenausschüsse und hochrangigen Gruppen einzubeziehen;
- 77. fordert die Kommission auf, eine Vereinfachung und Angleichung des Unternehmensrechts und insbesondere der im Binnenmarkt geltenden Rechnungslegungsvorschriften anzuregen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu senken und mehr Transparenz für alle Betroffenen zu schaffen; fordert die Kommission dringend dazu auf, den Einsatz neuer Technologien wie XBRL (eXtensible Business Reporting Language) mit Nachdruck zu fördern und einen Fahrplan für die Einführung der XBRL-Berichterstattung in der Europäischen Union vorzulegen, um deren Einsatz innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens verbindlich vorzuschreiben und die breite Anwendung dieses offenen Standards zu fördern und zu unterstützen;
- 78. befürwortet die Einführung einer "Statistik-Befreiung" für Kleinstunternehmen, durch die ihnen eine vorübergehende Freistellung von vorgeschriebenen statistischen Erhebungen gewährt wird, die umfassende Anwendung des "Einmaligkeitsgrundsatzes" im Hinblick auf die Informationen, die öffentlichen Behörden von Unternehmen bereitgestellt werden, sowie die Weiterentwicklung der elektronischen Behördendienste;
- 79. betont, dass einheitliche Termine für das Inkrafttreten neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, die KMU betreffen, eingeführt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Vereinigungen der KMU auf, die KMU in knapper und verständlicher Form über die sie betreffenden Änderungen von Rechtsvorschriften zu informieren;
- 80. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, auf nationaler Ebene nach dem Grundsatz "Eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange" zusammen mit den Organisationen der KMU und gestützt auf bestehende Strukturen wie das Enterprise Europe Network oder Anlaufstellen von "Europe Direct", spezielle - reale und virtuelle - Informations- und Kontaktstellen und Unterstützungsagenturen für KMU einzurichten, die Zugang zu verschiedenen Informationsquellen und Beratungsdiensten ermöglichen und deren Struktur am Lebenszyklus eines Unternehmens ausgerichtet ist;
- 81. stellt fest, dass es aufgrund der Vielfalt an Systemen, die sich in den einzelnen Mitgliedstaaten entstanden sind, schwierig ist, ein neues Unternehmen zu gründen; erachtet es daher als notwendig, ein einheitliches System für Unternehmensgründungen einzuführen, in dessen Rahmen der Vorgang schrittweise abgewickelt wird, sodass ein Unternehmen binnen 48 Stunden gegründet werden kann;
- 82. weist erneut darauf hin, dass die für Gemeinschaftsprogramme geltenden Finanzvorschriften - gerade bei KMU - nach wie vor oft einen unnötig hohen administrativen, zeitlichen und finanziellen Aufwand verursachen; fordert die Kommission auf, das Beobachtungsnetz der europäischen KMU neu zu beleben, Daten über die Teilnahme von KMU an den einzelnen Gemeinschaftsprogrammen sowie eine entsprechende Analyse ihres Nutzens zu veröffentlichen und anschließend Vorschläge zur verstärkten Einbindung der KMU bei diesen Programmen zu erarbeiten; fordert die Kommission auf, die Rolle und die Außenwirkung der jeweiligen KMU-Beauftragten in den unterschiedlichen Politikbereichen zu stärken; unterstützt zudem alle Initiativen, die wie das Programm "Unternehmenserfahrung" der Kommission - das EU-Beamten die Möglichkeit bietet, sich einen Einblick in den Alltag von KMU zu verschaffen - darauf abzielen, mehr Verständnis für die Situation von KMU im Rahmen der Politikgestaltung bei öffentlichen Behörden zu schaffen;
- 83. bedauert die bei Mitgliedstaaten zu beobachtende Praxis der übergenauen Umsetzung von Richtlinien in einzelstaatliches Recht ("Gold-Plating"), unter der vor allem KMU zu leiden haben, und fordert die Kommission auf zu untersuchen, welche weiteren Maßnahmen hier Abhilfe schaffen könnten; fordert nachfassende Folgenabschätzungen, um zu analysieren, wie Entscheidungen in den Mitgliedstaaten und vor Ort tatsächlich umgesetzt werden;
- 84. ist der Ansicht, dass eine gesonderte EU-Website für KMU mit Informationen und Bewerbungsformularen für EU-Projekte, nationalen Telefonnummern, Links zu Partnern, Handelsinformationen, Informationen zu Forschungsprojekten sowie Internetberatungsangeboten, Briefings und Informationen über neue Rechtsvorschriften eingerichtet werden muss;
- 85. fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten die Arbeiten zur Harmonisierung der Bewerbungsformulare, die Unternehmen bei Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren ausfüllen müssen, aufzunehmen;
- 86. begrüßt die Auslobung des Preises für die beste Idee zum Bürokratieabbau für öffentliche Behörden, durch die innovative Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene auf den Weg gebracht wurden;
- 87. fordert eine Auszahlungsfrist von 30 Tagen für die Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds für bereits genehmigte Projekte, mit der sichergestellt werden soll, dass die Projekte vorangebracht und fortgesetzt werden und Wirkung zeigen;
Nachhaltigkeit als Geschäftschance
- 88. stellt fest, dass die Bemühungen um die Verbesserung der Nachhaltigkeit zu einer wichtigen Quelle für (Öko-)Innovationen und zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft werden könnten; weist darauf hin, dass KMU oft nicht ausreichend über neue energieeffiziente und umweltverträgliche Lösungen informiert sind oder nicht über die zu deren Anschaffung erforderlichen finanziellen Mittel verfügen; fordert die Kommission daher auf, zu untersuchen, wie die Gemeinschaft KMU beim effizienteren Einsatz von Ressourcen und Energie unterstützen kann;
- 89. weist nachdrücklich darauf hin, dass der gesellschaftlichen Verantwortung kleiner Unternehmen große Bedeutung beigemessen wird, der die Unternehmen nur gerecht werden können, wenn entsprechende horizontale Vernetzungen und Dienste vorhanden sind; vertritt die Auffassung, dass es kontraproduktiv ist, auf die Zertifizierung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung zu verweisen, weil dadurch einerseits der Wert bestehender Zertifizierungen geschmälert wird und weil die EMAS-Zertifizierung ausschließlich auf den ökologischen Aspekt Bezug nimmt;
- 90. begrüßt die jüngsten Initiativen zur Unterstützung der KMU bei der Einhaltung der Umweltvorschriften, unter anderem dadurch, dass Agenturgebühren für KMU gesenkt, der Zugang der KMU zu Informationen über Umweltnormen sichergestellt oder spezielle Ausnahmen von den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gewährt werden;
- 91. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 316 E vom 22.12.2006, S. 378.
- 2 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 258.
- 1 ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3.
- 2 ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 174.
- 1 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 1 Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (ABl. L 310/15 (PDF) vom 9.11.2006, S. 15).
- 1 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).