Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. April 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 08. April 2009 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 14. April 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 768/02 = AE-Nr. 023156
1. Einleitung
Die moderne Aquakultur stellt eine wichtige Neuerung in der Produktion von Fisch und sonstigen aquatischen Nahrungsmitteln dar und ist mit einer weltweiten Zuwachsrate von durchschnittlich 6-8 % pro Jahr der am stärksten wachsende Sektor in der Nahrungsmittelproduktion. Angetrieben von den spektakulären Zuwachsraten in Asien und Südamerika ist die Weltaquakulturproduktion seit Beginn dieses Jahrtausends um ein Drittel auf eine Gesamtproduktion von fast 52 Millionen Tonnen im Jahr 2006 angestiegen. Bereits jetzt stammt rund die Hälfte aller Speisefische aus der Aquakultur, die noch über ein erhebliches Wachstumspotenzial verfügt1. Der Sektor ist daher ein Schlüssel zur Deckung der künftigen Nachfrage nach Fisch. Der Ausbau des Aquakultursektors ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, die Überfischung der Wildbestände zu reduzieren und schließlich ganz zu beseitigen, um eine nachhaltige Nutzung der Meere zu erreichen. Die Aquakultur eröffnet somit beachtliche Möglichkeiten, zugleich wachsen jedoch die Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produktion sowie die Produktqualität und -sicherheit. In bestimmten Küsten- und Binnengebieten der EU ist die Aquakultur ein wichtiger Wirtschaftszweig. Sie umfasst die Züchtung von Süß- und Salzwasserfischen sowie von Weich- und Krebstieren. Zu den verschiedenen Bewirtschaftungsformen gehören geschlossene oder offene Systeme, eine extensive oder intensive Haltung an Land, in Seen, in von Flüssen oder sogar Grundwasser gespeisten Teichen, in Küstennähe oder vor der Küste. Mehrere Politikbereiche der Gemeinschaft wirken auf diesen Sektor ein, zu dessen Entwicklung in Europa die Strukturmaßnahmen zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik in entscheidendem Maße beigetragen haben.
Von einer handwerklich und in kleinem Umfang betriebenen Tätigkeit hat sich die Aquakultur zur High-Tech-Industrie mit voll integrierten Unternehmen entwickelt. Im Jahr 2006 erzeugte die Aquakulturindustrie in den 27 EU-Ländern (EU-27) rund 1,3 Millionen Tonnen Fische, Weich- und Krebstiere im Wert von rund 3 Milliarden Euro und bot ungefähr 65 000 Menschen einen Arbeitsplatz. Die derzeitige Verbrauchsnachfrage in der EU beläuft sich auf rund 12 Millionen Tonnen.
Mit der 2002 angenommenen EU-Strategie für eine nachhaltige Aquakultur2 wurden Leitlinien für den weiteren Ausbau der Aquakultur vorgegeben. Sieben Jahre später sind beachtliche Fortschritte in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Qualität der Aquakulturproduktion in der EU zu verzeichnen3. Allerdings stagnierte die Gesamtproduktion im Aquakultursektor der EU im selben Zeitraum, während sie in anderen Teilen der Welt deutlich zunahm.
Vor dem Hintergrund der sich rasch wandelnden Technologien und nach wie vor bestehenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und die Stärken und Schwächen des Aquakultursektors der EU zu bestimmen. Ziel dieser Mitteilung ist, die Ursachen der Stagnation des EU-Aquakultursektors festzustellen und anzugehen, damit die EU weiterhin eine Schlüsselrolle in diesem strategischen Sektor spielen kann. Die Mitteilung stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Aquakulturstrategie von 2002 und die neuen Impulse für maritime Tätigkeiten, die von der integrierten Meerespolitik der EU ausgehen.
2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU
2.1. Herausforderungen und Aussichten
Die EU ist weltweit einer der größten Märkte für aquatische Nahrungsmittel und zunehmend auf Einfuhren angewiesen, um die steigende Nachfrage zu decken. Sie verfügt über einen dynamischen und innovativen Forschungs- und Technologiesektor, Hightech-Anlagen und hochentwickeltes Fischfutter, qualifizierte und geschulte Unternehmer und innovative Unternehmen sowie über einen soliden Rechtsrahmen für Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Der Aquakultursektor der EU sieht sich jedoch auch zahlreichen Herausforderungen gegenüber: dazu gehören räumliche Beschränkungen und begrenzter Zugang zu Lizenzen; Fragmentierung des Sektors; begrenzter Zugang zu Startkapital oder Darlehen in einem risikobeladenen Kontext (insbesondere angesichts der Schwankungen der Wirtschaftslage und der sich ständig verändernden Handelsströme); Wettbewerbsdruck durch Einfuhren; Mangel an geeigneten Arzneimitteln und Impfstoffen.
Darüber hinaus erschweren strikte EU-Vorschriften (insbesondere zum Umweltschutz) den Wettbewerb mit Erzeugern in Asien und Lateinamerika. Um die Herausforderungen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Lebensmittelsicherheit besser anzugehen, sollte die EU auf dem Weltmarkt investieren und ihre Technologien und ihr Knowhow vermarkten.
Die Aquakulturindustrie, die für Behörden und Investoren noch immer ein relativ unbekanntes Gebiet ist, ist mit den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft konfrontiert, in der Standortkonkurrenz herrscht und die sich zunehmend um die ökologische Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeiten sorgt.
2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie
Nach Prognosen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wird der Verbrauch an Fisch und Meeresfrüchten weltweit weiter steigen; diese Nachfrage kann nicht allein durch Wildfänge gedeckt werden. Selbst wenn die Wildbestände ihr MSY-Niveau (höchstmöglicher Dauerertrag) wieder erreichen würden, müsste doch auch auf die Aquakultur zurückgegriffen werden, um die stark expandierende Nachfrage zu befriedigen. Die EU muss diese Herausforderungen bewältigen und sich auf die steigende Nachfrage einstellen, um den Wünschen der Verbraucher nachzukommen.
Der EU-Aquakultursektor von morgen sollte in der nachhaltigen Entwicklung eine Spitzenstellung einnehmen. Es müssen daher geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit unsere Industrie in der "blauen Revolution" eine führende Rolle spielen kann, sowohl bei der eigentlichen Produktion aquatischer Nahrungsmittel und in den Bereichen Technologie und Innovation als auch bei der Ausarbeitung von Normen und Zertifizierungsverfahren auf EU und internationaler Ebene. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll diese Mitteilung dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Aquakulturindustrie zu schaffen, die auf dem Markt erfolgreich konkurrieren kann. Der Sektor sollte imstande sein, die gesamte Versorgungskette abzudecken, einschließlich hochwertiger und innovativer Produkte, die den Bedürfnissen der Verbraucher innerhalb und außerhalb der EU entsprechen, und der Herstellung von Qualitätsausrüstungen für Aquakulturunternehmen.
Die Produktion von Aquakulturerzeugnissen und Ausrüstungen für die Aquakultur muss sich auf die modernste Forschung und Technologie stützen. Es ist wichtig, dass die EU ihren Vorsprung in Forschung und Technologie behält, damit sie in diesem strategischen Bereich auch weiterhin die Spitzenstellung wahrt, und dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des Aquakultursektors verbessert, indem sie Anreize für die ständige Weiterentwicklung und Nutzung von innovativen Technologien und Bewirtschaftungstechniken bietet. Aufgabe der Spitzenforschung und -technologie ist es auch, zur ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakulturindustrie beizutragen. Auf diese Weise könnten eine Reihe von Aquakulturunternehmen der EU und die die entsprechende Technologie bereitstellenden Branchen außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen investieren.
Von den Marktbedingungen wird abhängen, in welcher Form der Sektor zur Versorgung mit gesunden und sicheren Aquakulturerzeugnissen beitragen und gleichzeitig die Abhängigkeit der EU von Einfuhren verringern wird. Die EU-Erzeuger sollten ihre Produkte auf dem Markt aufgrund ihrer Umweltleistung, des gewährleisteten hohen Gesundheitsstandards und der Rückverfolgbarkeit als hochwertige Erzeugnisse positionieren und die Märkte innerhalb und außerhalb der EU weiter ausbauen. Dabei können freiwillige Kennzeichnungs- und Zertifizierungsregelungen, die mit den WTO-Vorschriften vereinbar sind, das Verbrauchervertrauen stärken und die Marktstellung von Aquakulturerzeugnissen, die strikte Qualitätsstandards einhalten, verbessern.
Mit Hilfe modernster Forschung und Technologie muss die Aquakultur zu einer umweltverträglichen Industrie werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist notwendig; auch wollen die Verbraucher mehr und mehr sichergehen, dass die Aquakulturerzeugnisse unter Einhaltung hoher Umweltauflagen erzeugt und transportiert werden. Die Anwendung strenger Kriterien wird auch dazu beitragen, das Image des Aquakultursektors zu verbessern und ihm den Marktzugang zu erleichtern.
Eine Reihe wichtiger Probleme, die die Entwicklungsmöglichkeiten der europäischen Aquakultur beschränken, hängen direkt mit den Strategien und Maßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene zusammen. Damit diese Zukunftsvision für die Aquakultur Realität werden kann, müssen die Behörden einen geeigneten Regelungsrahmen schaffen und dazu beitragen, die Engpässe in den nationalen Rechtsvorschriften zu beseitigen. Dieser Regelungsrahmen muss vorhersehbar, kohärent und kostenwirksam sein, damit der Sektor sein Potenzial voll ausschöpfen kann.
Vision und Ziele der vorgeschlagenen Strategie lassen sich daher nur dann verwirklichen, wenn sie von allen voll unterstützt werden und die Behörden auf nationaler und regionaler Ebene sich für sie einsetzen und sie weitervermitteln.
3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU
Um diese Vision für die europäische Aquakultur in die Wirklichkeit umzusetzen, muss die EU die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und diversifizerten Aquakultursektors (einschließlich Ausrüstungs- und Technologieanbietern) fördern, der sich auf die modernste Forschung und Technologie stützt, die gesamte Versorgungskette abdeckt und der Verbrauchernachfrage auf nachhaltige Weise nachkommt. Die prioritären Erfordernisse für eine nachhaltige Entwicklung des Aquakultursektors werden auch im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und ihres künftigen Finanzierungsrahmens bewertet. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang insbesondere prüfen, welche spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen geschaffen werden können, die über den nationalen Rahmen hinausgehen.
3.1. Forschung und technologische Entwicklung
Die EU leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung im Bereich der Aquakultur. Im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms wurden für Aquakulturprojekte 98 Millionen Euro bereitgestellt, davon 32 Millionen Euro für KMU. Es ist unbedingt erforderlich, dass diese Unterstützung beibehalten und verstärkt wird.
Die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur muss sich auf einen leistungsstarken Forschungs- und Innovationssektor stützen können. Von einigen Branchenführern wurde unlängst eine Initiative zur Einrichtung einer Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP) ins Leben gerufen, die es der Branche ermöglichen soll, ihre weltweite Vormachtstellung zu behaupten, eine strategische Vision für den europäischen Aquakultursektor zu formulieren und Prioritäten für Forschung und technologische Entwicklung festzulegen. Technologische Innovationen im Zuchtbereich haben sich als wirksames Mittel erwiesen, um die Umweltauswirkungen der Aquakultur zu reduzieren.
Es ist wichtig, Spitzenleistungen in Forschung und technologischer Entwicklung weiterhin zu unterstützen, private Initiativen in diesem Bereich zu fördern und die Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern. Die öffentlich finanzierte Forschung kann eine stimulierende Wirkung auf die private FuE ausüben und sollte sich auf vorrangige Projekte konzentrieren, insbesondere diejenigen, die von KMU nicht allein finanziert werden können oder die mit hohen Investitionsrisiken einhergehen. In diesem Zusammenhang sollten auch Synergiepotenziale mit anderen maritimen Aktivitäten (z.B. Offshore-Aquakultur) erschlossen werden.
Die Kommission
- - wird ihre Anstrengungen zugunsten der FuE auf dem Gebiet der Aquakultur fortsetzen und ausreichende Gemeinschaftsmittel für Aquakulturprojekte bereitstellen, um die Wissensgrundlagen für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur zu erweitern. Die Kommission wird sich auch um einen wirksameren Einsatz der bestehenden Instrumente auf europäischer Ebene bemühen. Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten und die Aquakulturbranche aufgefordert, im Rahmen des Europäischen Forschungsraums verstärkt in die Aquakulturforschung zu investieren;
- - wird die Optimierung und Entwicklung entscheidender Elemente der Forschungsinfrastruktur fördern, Netzwerke ausbauen und ihre Integration in umfassendere wissenschaftliche Netzwerke fördern, um weltweite Herausforderungen wie die Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der neuen Meerespolitik und ihrer strategische Forschungsagenda4 anzugehen;
- - fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der extensiven und traditionellen Formen der Aquakultur anzuerkennen und die Möglichkeiten für den Ausbau der Produktion an bestehenden Standorten zu prüfen.
Darüber hinaus kann eine angemessene Versicherung, die die Risiken im Zusammenhang mit den Beständen und/oder der Technologie abdeckt, eine wichtige Rolle bei der Förderung der Entwicklung des Sektors spielen, insbesondere im Falle von innovativen Projekten, bei denen Verluste erhebliche Auswirkungen haben können. Die Kommission wird daher die Auswirkungen der Projekte analysieren und prüfen, ob es angebracht ist, die Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor zu ändern.
3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte
Der zunehmende Wettbewerb um den verfügbaren Raum stellt eine wesentliche Herausforderung für die Weiterentwicklung, ja sogar die Erhaltung sämtlicher Formen der Aquakultur in Küstengewässern sowie für die Süßwasserfischzucht dar.
Die Standortwahl ist eine äußerst wichtige Entscheidung, bei der die Raumplanung eine wesentliche Rolle spielt, indem sie Orientierungshilfen und zuverlässige Daten für die Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben bereit stellt. Sie bietet Investoren Sicherheit, vermeidet Konflikte und ermittelt Synergien zwischen Wirtschaftstätigkeit und dem jeweiligen Umfeld mit dem obersten Ziel, eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.
Die Kommission
- - wird ihre Initiativen zur Förderung einer maritimen Raumordnung und eines integrierten Küstenzonenmanagements im Rahmen der neuen Meerespolitik der EU5 fortführen;
- - fordert alle Mitgliedstaaten auf, marine Raumplanungssysteme einzuführen, die die strategische Bedeutung der Aquakultur voll anerkennen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission im Rahmen der Vorbereitung der kommenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik prüfen, wie sich eine stärkere Verbindung zwischen den Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft herstellen lässt, und sich mit der Frage des Zugangs zu Standorten für die maritime Wirtschaft, einschließlich Aquakultur, befassen;
- - fordert die Mitgliedstaaten auf dafür zu sorgen, dass bei der terrestrischen Raumplanung den Bedürfnissen und Werten der Süßwasser-Aquakulturen umfassend Rechnung getragen wird.
3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann
Der Aquakultursektor der EU sollte imstande sein, auf die Verbrauchernachfrage zu reagieren, sich problemlos an veränderte Markterfordernisse anzupassen und mit den anderen Akteuren der Vermarktungskette gleichgestellt zu interagieren6. Die Kommission wird die Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse 2009 überprüfen und
- - im Rahmen der anstehenden Reform der Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse die Bedürfnisse des Aquakultursektors insbesondere in Bezug auf Erzeugerorganisationen, brancheninterne Beziehungen, Verbraucherinformation und Vermarktungsinstrumente wie die Kennzeichnung von aquatischen Nahrungsmitteln bewerten und berücksichtigen;
- - die mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und Interessenträgern begonnenen Arbeiten zur Ausarbeitung und Förderung von Normen (insbesondere im Bereich der ökologischen Aquakultur und von Regelungen für die Vergabe von Umweltzeichen) fortführen;
- - die internationale Zusammenarbeit u. a. mit der FAO in Fragen der Kennzeichnung und Zertifizierung fortsetzen.
3.4. Internationale Dimension
Ein innovativer Sektor bietet auch den damit verknüpften Sektoren (z.B. Ausrüstung, Fischfuttererzeugung, Tiergesundheitsbranche) die Möglichkeit, ihr Knowhow zu erweitern und in andere Teile der Welt zu exportieren.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission
- - prüfen, inwieweit im Rahmen der Außenhandelsaspekte der Gemeinsamen Fischereipolitik die Grundlagen für die Förderung der Aquakulturentwicklung in Drittländern und die Erweiterung der Absatzmöglichkeiten für Aquakulturunternehmen der EU geschaffen werden können;
- - im Rahmen ihres neuen Aktionsplans zur Tiergesundheit eine gemeinschaftliche Exportstrategie ausarbeiten, um die Position der Gemeinschaft bei der Aushandlung von veterinärhygienischen Ausfuhrbedingungen zu stärken;
- - sich auf internationaler Ebene weiter für die notwendige nachhaltige Entwicklung der Aquakultur einsetzen, um die Umweltbilanz bestehender Praktiken zu verbessern und eine weltweite Annäherung der Ausgangsbedingungen für diesen Sektor zu erreichen.
4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur
Die Gemeinschaft wird darauf achten, dass die Entwicklung des Aquakultursektors mit der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der natürlichen Umwelt vereinbar ist. Ebenso werden die in der EU hergestellten oder in die EU importierten aquatischen Nahrungsmittel hohen Schutzanforderungen in Bezug auf Verbrauchergesundheit und -sicherheit unterliegen.
Die Gemeinschaft sollte auch weiter ein hohes Schutzniveau hinsichtlich der Gesundheit und des Wohlergehens von gezüchteten Wassertieren anstreben.
4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt
4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur
Die EU engagiert sich in hohem Maße für den Umweltschutz, und die entsprechenden Gemeinschaftsvorschriften basieren auf dem Vorsorgeprinzip. Techniken für die Reinigung der Gewässer durch die Beseitigung von Abfällen und Kontaminanten stehen bereits zur Verfügung, und in den kommenden Jahren ist mit der weiteren Entwicklung neuer Technologien zur Reduzierung der Abwässer zu rechnen. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Einhaltung der Vorschriften des EU-Wasserrechts, wodurch die für die Erzeugung von hochwertigen und sicheren Lebensmitteln erforderliche Wasserqualität gewährleistet werden soll.
Die Kommission wird
- - in ihren Strategien und Maßnahmen weiter den Akzent auf die Bedeutung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur legen;
- - die Entwicklung der Lage in Bezug auf das Entweichen von Tieren weiter beobachten und gegebenenfalls prüfen, welchen zusätzlichen Nutzen etwaige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene haben könnten.
4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur
Um die Gesundheit der Wassertiere sicherstellen und die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse gewährleisten zu können, werden in der Aquakultur sehr hohe Ansprüche an die Wasserqualität gestellt.
Die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRR)7 erstellten ersten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete sollten mindestens das derzeitige Schutzniveau der Muschelzuchtgebiete, das zurzeit in der Richtlinie der Gemeinschaft über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer8 vorgesehen ist, wahren. Die Kommission ist auch der Meinung, dass bei der ersten Revision dieser Pläne, die 2015 vorgesehen ist, mindestens dasselbe Schutzniveau gewahrt werden sollte und dass neu für die Muschelzucht ausgewiesene Gebiete als Schutzgebiete im Sinne der WRR eingestuft werden sollten. Es ist also keine Rede davon, unterschiedliche Regelungen für alte und neue Muschelzuchtgebiete anzuwenden.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission
- - darauf achten, dass die Mitgliedstaaten in ihren im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie erstellten ersten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete ein angemessenes Schutzniveau für Muschelgewässer vorsehen;
- - die Unterrichtung des Sektors und der zuständigen nationalen Behörden verbessern, um die ordnungsgemäße Umsetzung der WRR und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie9 in Bezug auf Aquakulturtätigkeiten sicherzustellen; hierzu gehört u. a. die Ausarbeitung von Leitlinien für die Anwendung der WRR in Muschelzuchtgebieten;
- - prüfen, ob die Wasserschutzrechtsvorschriften der EU mit Blick auf die Aufhebung der EU-Richtlinie über die Qualitätsforderungen an Muschelgewässer ergänzt werden müssen.
4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor
Optimale Haltungsbedingungen, gute Gesundheit und auf die physiologischen Bedürfnisse der Zuchttiere abgestimmtes Futter sind wesentliche Voraussetzungen für optimales Wachstum und optimale Produktionsleistung. Außerdem wirkt sich die artgerechte Haltung von Zuchtfischen positiv auf das Ansehen der Aquakulturwirtschaft aus.
4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit
Die EU-Gesundheitsvorschriften für Wassertiere und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten wurden 2006 überarbeitet. Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie 2006/88/EG sicherstellen und dafür sorgen, dass den gesundheitlichen Bedürfnissen von Wassertieren im Rahmen der neuen Tiergesundheitsstrategie und dem Aktionsplan zu ihrer Umsetzung10 Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang wird die Kommission
- - die Liste der wichtigen Wassertierkrankheiten11 bis 2011 überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten;
- - im Jahr 2009 die Bestimmungen über die auf Ebene der Mitgliedstaaten für bestimmte Krankheiten zusätzlich verlangten Garantien überprüfen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen keine ungerechtfertigten Handelshemmnisse schaffen, wobei gleichzeitig ein hohes Tierschutzniveau gewahrt werden soll;
- - die zurzeit für die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Gesundheit von Wassertieren zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente überprüfen (insbesondere was die Förderung von Biosicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben und Ausbildungsmaßnahmen anbelangt). Diese Bewertung wird im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und ihres künftigen Finanzierungsrahmens erfolgen.
4.2.2. Tierschutz
Der Tierschutz ist ein gemeinsames Anliegen der Verbraucher, politischen Entscheidungsträger und Erzeuger. Er hat nicht nur eine ethische Bedeutung, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Verbraucher.
Die wissenschaftlichen Kenntnisse über die artgerechte Haltung von Fischen sind längst nicht so umfangreich wie die über Landnutztiere. Im Einklang mit dem Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren12 wird die Kommission daher
- - Rat über die artgerechte Haltung von Fischen einholen und in internationalen Foren (insbesondere dem Internationalen Tierseuchenamt) für ein artbezogenes Vorgehen plädieren;
- - in den kommenden zwei Jahren eine Bewertung über die artgerechte Haltung von Fischen in der Aquakultur lancieren, um über etwaige legislative und nichtlegislative Maßnahmen zu entscheiden. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, die "Tiertransportverordnung"13 zu überprüfen, die derzeit für alle Wirbeltiere gilt, sich aber nicht für Wassertiere eignet;
- - Initiativen der Industrie zum Schutz von Zuchtfischen unterstützen.
4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln
Fischkrankheiten sind ein Problem sowohl für die Tiergesundheit als auch für den Tierschutz.
Es ist daher äußerst wichtig, dass eine kontrollierte und umsichtige Verwendung von Tierarzneimitteln bei Zuchttieren erlaubt wird. Die begrenzte Verfügbarkeit von zugelassenen Tierarzneimitteln für die Bekämpfung von Gesundheitsrisiken bleibt jedoch immer noch eines der Hauptprobleme für den Aquakultursektor.
Die Kommission wird
- - die Mitgliedstaaten und Interessenträger dazu anhalten, den Empfehlungen nachzukommen, die die Arbeitsgruppe über die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln (Availability Task Force) in ihrem Bericht von 2007 formuliert hat14, und sich an der in dem Bericht empfohlenen regelmäßigen Prüfung der Lage beteiligen;
- - zu einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den verschiedenen Akteuren, die für die Fischgesundheit zuständig sind, insbesondere durch die Einberufung von Treffen zwischen Sachverständigen und Interessenträgern beitragen.
4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter
Problematisch für die Entwicklung der Aquakultur ist weiterhin die Verfügbarkeit von erschwinglichem und leicht zugänglichem Fischfutter. Der europäische Markt verlangt in erster Linie nach Fleisch fressenden Aquakulturarten, für deren Futter immer noch überwiegend Fischmehl und Fischöl benötigt werden. Die Abhängigkeit des Sektors von Fischmehl und Fischöl als Hauptbestandteilen des Fischfutters könnte Zweifel an der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit des Sektors aufkommen lassen. Einerseits kann die Erzeugung von Fischmehl/Fischöl kaum mit der steigenden Nachfrage Schritt halten, was zu einem Preisanstieg für diese Produkte führt. Andererseits kann durch die Verwendung von Fischmehl/Fischöl, das aus der industriellen Fischerei stammt, die Nachhaltigkeit des Sektors in Frage gestellt werden, was wiederum seinem Image schadet. Gleichzeitig sind bei der Suche nach geeigneten Alternativen verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die vom Verbraucherschutz bis zum Wohlergehen der Tiere reichen. Bei der Festlegung von Gemeinschaftsvorschriften und Normen für Fischfutter muss sorgfältig zwischen den Vorteilen eines hohen Verbraucherschutzes und den Einschränkungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors abgewogen werden.
Im Rahmen ihrer Politik zur Gewährleistung eines sehr hohen Verbraucherschutzniveaus wird die Kommission zur Förderung der EU-Aquakultur beitragen, indem sie die Rechtsvorschriften für Futtermittel verbessert.
Hierzu wird sie
- - sich um eine bessere Verfügbarkeit der notwendigen Zusatzstoffe für Fischfutter bemühen, insbesondere auf der Grundlage der im Mai 2008 angenommenen Leitlinien für "reibungslose" Zulassungsverfahren für Futtermittelzusatzstoffe;
- - die Annahme ihres Vorschlags für eine überarbeitete "Verordnung über tierische Nebenprodukte"15 vorantreiben, damit aus Wassertieren gewonnenes Futter an Wassertiere verfüttert werden darf, wobei jedoch verhindert werden soll, dass aus Fischen gewonnenes Futter an Fische derselben Art verfüttert wird.
4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel
Um ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden vorbeugende Maßnahmen treffen und Auflagen in Bezug auf die Lebensmittelqualität und -sicherheit vorschreiben; sie müssen auch für eine entsprechende Überwachung sorgen und gegebenenfalls Vermarktungsverbote verhängen. Dies setzt zum einen eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Ermittlung der Risiken und zum anderen gleiche Regeln für alle voraus. Die Kommission wird
- - weiterhin darauf achten, dass die Sicherheit aquatischer Nahrungsmittel für den Verbraucher gewährleistet ist, ungeachtet ob sie in der Gemeinschaft erzeugt oder aus Drittländern eingeführt werden;
- - die Rechtsinstrumente an die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit anpassen, um Risiken in diesem Bereich auf geeignete Weise zu begegnen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Situation in Bezug auf Biotoxine auf der Grundlage des Mitte 2009 erwarteten Berichts der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über marine Biotoxine überprüfen;
- - ihre Aktionen weiter auf wissenschaftliche Daten und das Vorsorgeprinzip stützen. Die Kommission wird darüber hinaus den gesundheitlichen Nutzen des Verzehrs aquatischer Nahrungsmittel bewerten und berücksichtigen.
5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors
Der europäische Aquakultursektor muss über einen verbesserten Regelungsrahmen für seine Verwaltung verfügen. Ebenso wichtig ist, dass das Image der Aquakultur verbessert und auf EU-Ebene für gemeinsame Regeln gesorgt wird, was sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur auswirken würde. Die Konsultation der Interessenträger ist wichtig, um den Bekanntheitsgrad der Aquakultur zu erhöhen, während den nationalen Behörden vorrangig die Aufgabe zukommt, die Entwicklung der Aquakultur in ihrem Hoheitsgebiet zu gestalten.
5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften
Eine bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften durch die Mitgliedstaaten dürfte gewährleisten, dass die Wirtschaftsakteure Entscheidungen, die die Entwicklung der Aquakultur betreffen, unter gleichen Bedingungen treffen.
Um die Erreichung dieses Ziels zu unterstützen, wird die Kommission
- - Leitlinien ausarbeiten und spezifische Workshops mit Interessenträgern und nationalen Behörden veranstalten, um zu einer besseren Kenntnis und Umsetzung ihrer wichtigsten umweltpolitischen Instrumente beizutragen. Vorrang werden dabei Leitlinien zur Aquakultur und zu Natura 2000 haben;
- - dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften über Tiergesundheit und Verbraucherschutz ordnungsgemäß umsetzen, und erforderlichenfalls zusätzliche Leitlinien hierzu ausarbeiten. Die Kommission wird weiter Kontrollen und Buchprüfungen vor Ort durchführen und sicherstellen, dass in Drittländern mindestens dieselben Gesundheitsschutzanforderungen einzuhalten sind, wie sie im Gemeinschaftsrecht festgelegt sind. Die Kommission wird besonders darauf achten, dass alle Mitgliedstaaten die Untersuchungen auf marine Biotoxine bei Weich- und Krebstieren ordnungsgemäß durchführen und die neue Richtlinie mit Gesundheitsvorschriften für Wassertiere und zur Bekämpfung von Wassertierkrankheiten anwenden.
5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands
Für die Förderung der Entwicklung des Sektors ist es wichtig, dass der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduziert wird.
Die Kommission
- - wird ihre Politik der Vereinfachung des Rechtsvorschriften und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands auf EU-Ebene fortführen;
- - fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Erleichterung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Reduzierung des durch nationale Vorschriften hervorgerufenen Verwaltungsaufwands zu treffen, insbesondere durch die Vereinfachung der Verfahren für die Lizenzvergabe für Aquakulturen.
5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit
Eine bessere Regelung und Verwaltung, auf die die Kommission besonderen Wert legt, lässt sich nur durch eine umfassende und angemessene Konsultation erreichen. Transparente Informationen der Branche und der öffentlichen Behörden tragen dazu bei, das Image des Sektors zu verbessern.
Die Kommission
- - wird prüfen, wie sich das Image des Aquakultursektors verbessern lässt und welche Möglichkeiten bestehen, um die Rolle der Vertreter des Aquakultursektors zu stärken;
- - wird ein Forum des Dialogs zwischen der Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur, der Kommission und den Leitern der nationalen Forschungsprogramme einrichten, um die Planung von Forschungsaktivitäten auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene zu erleichtern;
- - fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen des Aquakultursektors für eine proaktive Information der Öffentlichkeit insbesondere mithilfe der im Rahmen des Europäischen Fischereifonds gebotenen Möglichkeiten zu unterstützen.
5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors
Öffentliche Maßnahmen müssen sich auf zuverlässige Indikatoren stützen. Bis vor Kurzem erstreckten sich die amtlichen Statistiken der EU über die Aquakultur noch auf einen relativ begrenzten Bereich. In diesem Zusammenhang wird die Kommission
- - die Fortschritte und die Entwicklung dieses Sektors insbesondere mithilfe der neuen Statistikverordnung16 und der neuen Rahmenregelung für Datenerhebung verfolgen;
- - sich auf internationaler Ebene (insbesondere mit der FAO) aktiv an der weiteren Ausarbeitung weltweit anwendbarer einheitlicher Indikatoren für diesen expandierenden Sektor und der Erhebung entsprechender Daten beteiligen;
- - ihre Informationsbasis in Bezug auf Marktpreise erweitern. Die Kommission wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ein System zur Beobachtung der Preise von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entlang der gesamten Vermarktungskette zu schaffen.
6. Fazit
Die weltweiten Entwicklungen und die strategische Bedeutung der Aquakultur für die Ernährungssicherheit bieten diesem Sektor eine vielversprechende Zukunft.
Die Aquakultur in der EU hat sich zu einem modernen, dynamischen Sektor entwickelt, der sichere und hochwertige Qualitätserzeugnisse produziert, aber auch Mittel und Wege gefunden hat, um die ökologische Nachhaltigkeit sicherzustellen. Allerdings sieht sich dieser Sektor auch einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Die vorgeschlagene Strategie soll unter Berücksichtigung unserer Stärken und Schwächen das bestmögliche Wachstumspotenzial für den Aquakultursektor der EU erschließen.
Diese Mitteilung zielt darauf ab, Entscheidungsträger und öffentliche Einrichtungen für die Bedeutung der Aquakulturwirtschaft in der Europäischen Union zu sensibilisieren. Die vorgeschlagene Strategie soll auch die Vorreiterrolle der EU stärken und Interessenträgern und Behörden Orientierung bieten, damit Klarheit und Kohärenz bei den für eine nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur erforderlichen Maßnahmen gewährleistet sind. Wir müssen uns die an die EU-Aquakultur gestellten Herausforderungen zu Nutze machen.
Zur Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele müssen sich alle privaten und öffentlichen Akteure für die Zukunft des Sektors einsetzen.
Die Kommission fordert daher das Europäische Parlament, den Rat und alle Interessenträger auf, diese Strategie zugunsten der europäischen Aquakultur zu unterstützen; sie fordert ferner die Behörden und Interessenträger auf, auf Gemeinschafts-, nationaler und lokaler Ebene partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, um unter Wahrung der ökologischen Nachhaltigkeit und Einhaltung höchster Gesundheitsanforderungen das Entwicklungspotenzial der Aquakultur in der EU freizusetzen.
- 1 FAO: The state of world aquaculture 2008 (Zustand der Aquakulturen der Welt 2008) (Angaben ohne Wasserpflanzen).
- 2 Mitteilung der Kommission über eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur - KOM (2002) 511.
- 3 Im Jahr 2007 nahm die Kommission eine Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte vor und startete eine umfassende öffentliche Konsultation und Diskussionen mit Interessenträgern über die Chancen für die Entwicklung der Aquakultur in Europa: Siehe http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/governance/consultations/consultation_100507_de.htm und http://ec.europa.eu/fisheries/meetings_events/events/archives/events_2007/conference_151107_en.htm 4 Mitteilung der Kommission: "Eine Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung" - KOM (2008) 534.
- 5 KOM (2007) 575 und KOM (2008) 791: Fahrplan für die die maritime Raumordnung: Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze in der EU.
- 6 Das "Consensus"-Projekt ist ein positives Beispiel für einen verbesserten Dialog zwischen Partnern der Vermarktungskette.
- 7 Richtlinie 2000/60/EG.
- 8 Richtlinie 2006/113/EG.
- 9 Richtlinie 2008/56/EG.
- 10 KOM (2008) 545.
- 11 In diesem Rahmen hat die Kommission bereits die Frühlingsvirämie der Karpfen aus der Liste der unter die Richtlinie 2006/88/EG fallenden Krankheiten gestrichen.
- 12 KOM (2006) 13.
- 13 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.
- 14 http://www.hma.eu/203.html http://www.hma.eu/uploads/media/TF_Report_Availability_Vet_Medicines.pdf 15 KOM (2008) 345.
- 16 Verordnung (EG) Nr. 762/2008.