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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Statistikverordnung"


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Drucksache 157/20

... Um die Zielsetzung zu erreichen, ist es notwendig, ab dem 14. Dezember 2019 leerlaufende Verweise in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der Fleischuntersuchungs-Statistikverordnung auf Regelungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 45/1/20

... Vergabestatistikverordnung



Drucksache 583/1/19

... Vergabestatistikverordnung



Drucksache 399/19

... Buchstabe b)aa vollzieht eine Änderung der Statistikverordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

§ 39
Mitwirkung der Finanzverwaltung

§ 41
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Meldeoption des § 39

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 435/18

... wird auch die Anforderung aufgestellt Verwaltungsdaten als vorrangige Datenquelle zu verwenden. Zudem wird in der Europäischen Statistikverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 375/1/17

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/17




1. Zu § 2 Nummer 3 ProstStatV

2. Zu § 9 Absatz 2 ProstStatV


 
 
 


Drucksache 375/17 (Beschluss)

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -


 
 
 


Drucksache 375/17

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Umfang der Erhebungen

§ 2
Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit

§ 3
Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe

§ 4
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

§ 5
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum

§ 8
Auskunftspflicht

§ 9
Übermittlung, Löschung

§ 10
Regelung für das Jahr 2017

§ 11
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter

Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter

Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt

Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund

Länder und Kommunen

II.2. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 222/16 (Beschluss)

... Im Sinne der One in, one out-Regelung wurde dieser marginale Anstieg des Erfüllungsaufwands bereits im Rahmen des Entwurfs des o.g. Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes berücksichtigt und dort durch einen Teil der durch die Agrarstatistikverordnung realisierten Entlastungen kompensiert.



Drucksache 222/16

... Im Sinne der One in, one out - Regelung wurde dieser marginale Anstieg des Erfüllungsaufwands bereits im Rahmen des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes berücksichtigt und dort durch einen Teil der durch die Agrarstatistikverordnung realisierten Entlastungen kompensiert.



Drucksache 222/1/16

... Im Sinne der One in, one out-Regelung wurde dieser marginale Anstieg des Erfüllungsaufwands bereits im Rahmen des Entwurfs des o.g. Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes berücksichtigt und dort durch einen Teil der durch die Agrarstatistikverordnung realisierten Entlastungen kompensiert.



Drucksache 87/1/16

... festgelegt. In § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Entwurfes der Vergabestatistikverordnung wird von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und die Bagatellgrenze auf 25 000 Euro festgelegt. Die Begründung enthält keine Herleitung der Höhe der Bagatellgrenze.



Drucksache 758/16

... Eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 hat zum Ziel, die territorialen Typologien in die aktuelle NUTS-Verordnung aufzunehmen. Auf diese Weise kann in thematischen Statistikverordnungen und politischen Initiativen bei der Erfassung europäischer statistischer Daten und/oder bei der gezielten Betrachtung von Gebieten wie Städten, städtischen, ländlichen oder Küstengebieten und Regionen im Rahmen politischer Maßnahmen auf diese territorialen Typologien Bezug genommen werden. Diese Initiative deckt daher die bereits vorhandenen territorialen Typologien der NUTS-Ebene 3 (z.B. StadtLand-Typologie, Metropol-Regionen), die lokalen Verwaltungseinheiten (z.B. Verstädterungsgrad, Städte, Küstengebiete) und das 1 km2-Raster ab, das für die Berechnung anderer Typologien erforderlich ist, welche auf der Bevölkerungsverteilung und -dichte in den Rasterzellen basieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 4
Lokale Verwaltungseinheiten

Artikel 4a
Statistikraster

Artikel 4b
Territoriale Typologien auf EU-Ebene

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 7a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 550/16

... Die Änderungen beruhen teilweise auf EU-Recht, insbesondere der Energiestatistikverordnung



Drucksache 280/1/15

... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich der Aufwand der Datenerhebung bei einer Ausweitung des Geltungsbereichs der DCF auf die Süßwasseraquakultur im Vergleich zur derzeit bereits existierenden Datenerhebung erheblich erhöhen würde. Nach dem Kommissionsvorschlag unterfällt jeder Aquakulturbetrieb unabhängig von Größe bzw. Produktionsmenge der zusätzlichen Datenerhebung. Der Bundesrat sieht weiter die Gefahr, dass mit der vorgesehenen Einführung der neuen Rahmenregelung zusätzlich zu der bereits bestehenden EU-Aquakulturstatistikverordnung die Datenerhebung in unterschiedlichen Rechtsakten erfolgt.



Drucksache 429/15

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung -



Drucksache 528/15

... Im Hinblick auf die Konkretisierung der Härtefallregelung, deren Anwendung dazu führt, dass Anpflanzungen auf anderen Flächen als denen, die im Antrag bezeichnet worden sind, durchgeführt werden dürfen, führt zu Erfüllungsaufwand der betroffenen Antragsteller, der im Ergebnis äußerst geringfügig (ca. 232 €) ist. Härtefälle werden nur vereinzelt auftreten. Im Sinne der One in, one out - Regelung wird dieser marginale Anstieg des Erfüllungsaufwands durch einen Teil der durch die Agrarstatistikverordnung realisierten Entlastungen kompensiert.



Drucksache 429/15 (Beschluss)

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung -



Drucksache 280/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich der Aufwand der Datenerhebung bei einer Ausweitung des Geltungsbereichs der DCF auf die Süßwasseraquakultur im Vergleich zur derzeit bereits existierenden Datenerhebung erheblich erhöhen würde. Nach dem Kommissionsvorschlag unterfällt jeder Aquakulturbetrieb unabhängig von Größe bzw. Produktionsmenge der zusätzlichen Datenerhebung. Der Bundesrat sieht weiter die Gefahr, dass mit der vorgesehenen Einführung der neuen Rahmenregelung zusätzlich zu der bereits bestehenden EU-Aquakulturstatistikverordnung die Datenerhebung in unterschiedlichen Rechtsakten erfolgt.



Drucksache 429/1/15

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung -



Drucksache 438/12

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)



Drucksache 170/12

... Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden in der Pflegestatistik bisher nicht erfasst, wenn sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Die Pflegestatistik nach § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 4 der Pflege-Statistikverordnung erfasst nur Personen, die pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 sind (Personen mit Pflegestufe). Da alle Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz aber Anspruch auf Leistungen nach § 123 haben, sollen sie in der Pflegestatistik mit erfasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 668/12

... Die Erhebungen für die vierteljährliche Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich erfolgen seither auf der Rechtsgrundlage der EG-Konjunkturstatistikverordnung. Danach wird zwar die Zahl der Beschäftigten erhoben, eine Untergliederung nach Bundesländern ist jedoch ohne nationale rechtliche Regelung nicht möglich. Mit diesem Gesetz soll eine neue nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden, die bis auf geringfügige Änderungen den gleichen Inhalt wie das außer Kraft getretene DLKonjStatG hat und in der die nationale Erhebungspraxis festlegt wird.



Drucksache 438/12 (Beschluss)

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)



Drucksache 438/1/12

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)



Drucksache 268/11

Verordnung zur Entlastung der Unternehmen des Gastgewerbes von monatlichen Berichtspflichten nach dem Handelsstatistikgesetz (Gastgewerbestatistikverordnung)



Drucksache 268/11 (Beschluss)

Verordnung zur Entlastung der Unternehmen des Gastgewerbes von monatlichen Berichtspflichten nach dem Handelsstatistikgesetz (Gastgewerbestatistikverordnung)



Drucksache 281/10

... Die Statistikverordnung14 führt eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten ein, jährlich nur über um internationalen Schutz nachsuchende unbegleitete Minderjährige aufgeschlüsselte Daten zu übermitteln. Diese Beschränkung zieht Mängel in den harmonisierten vollständigen Statistiken über die gesamten unbegleiteten Minderjährigen nach sich, die im EU-Hoheitsgebiet eintreffen. Die Statistiken sollten deshalb alle unbegleiteten Minderjährigen einschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Daten

Rechtliche Bewertung und Umsetzung

Agenturen und Netze

Sammlung von Informationen

3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten

3.1. Prävention

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittländern

Bekämpfung des Menschenhandels

Visa und Information

3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten

5 Finanzierung

Beziehungen zu Drittstaaten

4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU

4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen

Gesetzgeberische Maßnahmen

Informationsaustausch und -analyse

5 Agenturen

4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen

5. Nachhaltige Lösungen

5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland

5 Finanzierung

Legislative Kontrolle

5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger

5 Finanzierung

Politische Entwicklung

5.3. Neuansiedlung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 338/09

... • die Fortschritte und die Entwicklung dieses Sektors insbesondere mithilfe der neuen Statistikverordnung16 und der neuen Rahmenregelung für Datenerhebung verfolgen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 599/08 (Beschluss)

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2009 -VerdStatV 2009)



Drucksache 599/08

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2009 - VerdStatV 2009)



Drucksache 694/08

... Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung



Drucksache 130/07

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung



Drucksache 68/07

... § 4 enthält genau die Erhebungsmerkmale, die sich aus der EG-Konjunkturstatistikverordnung ergeben. Die Entwicklung der Umsätze und Einnahmen sowie der Zahl der Beschäftigten ist für die Konjunkturbeobachtung und -analyse von grundlegender Bedeutung. Die Zahl der Beschäftigten wird sowohl summarisch als auch untergliedert nach Ländern erhoben, um das Informationsbedürfnis der Länder nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 BStatG zu berücksichtigen. Die Erhebung des Merkmals "



Drucksache 130/07 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung



Drucksache 869/1/06

... es ausschließlich mit der notwendigen Erfüllung der Berichtspflichten Deutschlands nach der EU-Abfallstatistikverordnung (vgl. BR-Drucksache 194/05, S. 36 ff.). Auch andere Ausweitungen von Berichtspflichten wurden mit der Umsetzung der EU-Abfallstatistikverordnung begründet.



Drucksache 289/06

Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung



Drucksache 289/06 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung



Drucksache 194/1/05

... Die neue Erhebung bei bis zu 20.000 Abfall erzeugenden Betrieben führt zu einer erheblichen Belastung für die betroffenen Unternehmen und zu einem erhöhten Aufwand der statistischen Landesämter und somit zu Mehrkosten für die Länder. Dem steht, abgesehen von der Erfüllung der Berichtspflichten Deutschlands nach der EU-Abfallstatistikverordnung, kein angemessener Nutzen gegenüber. Es wird auch bezweifelt, dass auf der Grundlage von 20.000 Betrieben repräsentative Landesergebnisse erstellt werden können. Das gilt in besonderem Maße für die kleineren und mittelgroßen Länder.



Drucksache 194/05

... Neben der Anpassung der nationalen Rechtsetzung an veränderte Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, z.B. an die neue Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abfallstatistik vom 25. November 2002 (ABl. EU (Nr.) L 332 S. 1) (im folgenden als EU-Abfallstatistikverordnung bezeichnet), gilt es, Datenanforderungen der amtlichen Statistik mit den Anforderungen im Rahmen von nationalen, europäischen und internationalen Berichtspflichten zu harmonisieren.



Drucksache 194/05 (Beschluss)

die Länder. Dem steht, abgesehen von der Erfüllung der Berichtspflichten Deutschlands nach der EU-Abfallstatistikverordnung, kein angemessener Nutzen gegenüber. Es wird auch bezweifelt, dass auf der Grundlage von 20.000 Betrieben repräsentative Landesergebnisse erstellt werden können. Das gilt in besonderem Maße für die kleineren und mittelgroßen Länder.



Drucksache 403/05

... Zur Erfüllung der Informationsanforderungen der EG-Konjunkturstatistikverordnung ist derzeit eine befristete Verordnung der Bundesregierung in Kraft, in der vierteljährliche Direktbefragungen bei bestimmten Dienstleistungsunternehmen für die Jahre 2003 bis 2005 als Bundesstatistik angeordnet sind.



Drucksache 936/05

... Auch auf die Erhebung der Merkmale Dauer der Lese, Mostausbeute, Säuregehalt und Erlöse für Mostverkäufe kann verzichtet werden. Die Erhebung der Merkmale Mostausbeute und Säuregehalt ist bereits durch die Erste Agrarstatistikverordnung vom 20. November 2002 ausgesetzt worden.



Drucksache 863/04 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung



Drucksache 863/1/04

Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 402/19 PDF-Dokument



Drucksache 410/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 410/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 508/18 PDF-Dokument



Drucksache 583/19 PDF-Dokument



Drucksache 605/15 PDF-Dokument



Drucksache 632/15 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 647/10 PDF-Dokument



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