- 838. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 9. November 2007:
Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 01. Oktober 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 21. September 2007 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 19. September 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 096/06 (PDF) = AE-Nr. 060347
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) - "Vorbeugung ist die beste Medizin"
Präambel
Im Dezember 2004 gab die Kommission eine externe Bewertung in Auftrag, bei der die Ergebnisse der EU-Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit und der Weg, den wir künftig einschlagen sollten, eingehend geprüft werden sollten. Eine Verkettung von Umständen zwang zur erneuten Bewertung unserer Vorgehensweise:
- - Die wichtigsten Elemente der bislang verfolgten Politik wurden weitgehend zwischen 1988 und 1995 festgelegt, als wir noch eine Gemeinschaft von zwölf Mitgliedstaaten waren.
- - Inzwischen stehen wir vor neuen Herausforderungen. Krankheiten, die noch vor zehn Jahren unbekannt waren - wie etwa SARS - sind plötzlich auf der Bildfläche erschienen und andere Krankheiten, wie etwa die Maul- und Klauenseuche, die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe, haben uns vor neue Probleme gestellt und uns daran erinnert, dass sie nach wie vor ernst zu nehmende Risiken darstellen.
- - Auch die Handelsbedingungen haben sich drastisch verändert: Das Volumen des Handels mit tierischen Erzeugnissen hat sich sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern enorm vergrößert.
- - Wissenschaft, Technologie und unser institutioneller Rahmen haben sich in hohem Maße weiterentwickelt.
Eine ehrgeizige EU-Tiergesundheitsstrategie (2007-2013)
Die Kommission legt nun ihren auf den Bewertungsberichten und der Konsultation der betroffenen Akteure basierenden Vorschlag für eine EU-Tiergesundheitsstrategie (2007-2013) vor. Dieser wird eine weitere Erörterung in den interinstitutionellen Foren der EU ermöglichen, wobei davon ausgegangen wird, dass Rat und Parlament ihre Standpunkte dazu bis Ende dieses Jahres festlegen.
Die Strategie umfasst ein auf 6 Jahre angelegtes ehrgeiziges Arbeitsprogramm mit dem Ziel klarer Ergebnisse:
- - Festlegung von Prioritäten für Maßnahmen der EU
- - ein moderner und ausreichender Rahmen für die Tiergesundheit
- - bessere Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge
- - Wissenschaft, Innovation und Forschung
Der Zeitplan für den Abschluss aller in dieser Strategie vorgesehenen spezifischen Maßnahmen wird von den Standpunkten des Rates und des Parlaments ebenso wie von unseren Kapazitäten an Humanressourcen abhängen.
1. Vision
Unsere Vision ist es, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, um die Prävention von mit der Tiergesundheit zusammenhängenden Problemen zu verbessern, bevor diese tatsächlich auftreten:"Vorbeugung ist die beste Medizin".
2. Zweck
Die Strategie dient als Orientierung für die Festlegung einer Vorgehensweise im Bereich Tiergesundheit, die auf einer eingehenden Konsultation der Stakeholder und einer festen Verpflichtung auf hohe Tiergesundheitsstandards beruht. Sie wird die Festlegung von Prioritäten erleichtern, die im Einklang stehen mit vereinbarten strategischen Zielen und der Überprüfung und Vereinbarung annehmbarer und ausreichender Standards.
3. Umfang der Strategie
Der Begriff "Tiergesundheit" bedeutet nicht nur das Freisein von Krankheit bei Tieren, sondern betrifft auch die entscheidende Beziehung zwischen der Gesundheit von Tieren und ihrem Wohlergehen. Er ist auch ein Pfeiler der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Strategie erstreckt sich auf die Gesundheit aller Tiere in der EU, die zur Nahrungsmittelerzeugung, für landwirtschaftliche Zwecke, zum Sport, als Gefährte [Begleiter] des Menschen, zur Unterhaltung und in Zoos gehalten werden, außerdem auf wildlebende Tiere und Tiere, die in der Forschung verwendet werden, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen. Ferner geht es um die Gesundheit von Tieren, die in die EU, aus der EU und innerhalb der EU verbracht werden.
Die Strategie ist an die gesamte EU gerichtet, d. h. an Tierhalter, die Veterinärberufe, die Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, an Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, die Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Bildungseinrichtungen, Verbraucher, Reisende, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Organe der EU.
Die Strategie baut auf dem in der EU geltenden Rechtsrahmen1 im Bereich Tiergesundheit sowie auf den Normen und Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (Internationales Tierseuchenamt - OIE) auf. Sie zielt darauf ab, Kohärenz mit anderen EU-Politiken und den internationalen Verpflichtungen der EU herzustellen. Sie wird die Ausarbeitung neuer Strategien oder Leitlinien begleiten und in der Gemeinschaft geltende Tiergesundheitsvorkehrungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Risikobewertungen und unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ethischer Erwägungen verbessern. Sie wird zur Erreichung eines hohen Niveaus an Umweltschutz beitragen, da bei der Ausarbeitung des strategischen Rahmens die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden.
4. Zielsetzungen
Mit der Strategie werden ehrgeizige Ziele zur Verbesserung der Tiergesundheit festgelegt, und zwar nicht nur für die EU-Organe und die Regierungen, sondern für alle Bürger.
Ziele der Strategie:
- - Ziel 1: Gewährleistung eines hohen Niveaus der öffentlichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die Minimierung der Inzidenz biologischer2 und chemischer Risiken beim Menschen;
- - Ziel 2: Förderung der Tiergesundheit durch Prävention/Verringerung der Inzidenz von Tierseuchen und damit Unterstützung der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft;
- - Ziel 3: Verbesserung von Wirtschaftswachstum/Kohäsion/Wettbewerbsfähigkeit durch die Sicherstellung des freien Verkehrs von Waren und angemessener Tierverbringungen3;
- - Ziel 4: Förderung des Tierschutzes4 und solcher landwirtschaftlicher Verfahren die Gefahren im Zusammenhang mit der Tiergesundheit verhindern und außerdem zur Unterstützung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung5 Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Minimum beschränken.
Einfache und zuverlässige Leistungsindikatoren werden dazu beitragen, die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Strategie zu messen, eine Orientierung für politische Maßnahmen zu geben, Prioritäten auszugestalten, Ressourcen gezielt einzusetzen und die Debatte auf das Thema zu lenken. Die Indikatoren werden in Absprache mit den Stakeholdern festgelegt und im Lauf der Zeit angesichts besserer Veterinär- und sonstiger Daten weiterentwickelt. Dazu werden "harte" Indikatoren über Tiergesundheit (z.B. Krankheitsprävalenz, Anzahl beseitigter Tiere) sowie "weichere" Indikatoren über das Vertrauen, die Erwartungen und Einstellungen der Unionsbürger zählen. Zu bedenken ist dabei, dass Ungewissheiten und unvorhersehbare Ereignisse die Erreichung der Leistungsindikatoren möglicherweise beeinträchtigen können.
5. Aktionsplan
Mit dem Aktionsplan wird angestrebt werden, die beachtliche Breite der Aktivitäten zu erläutern, die bereits laufen oder auf EU-Ebene mittels legislativer Vorschläge oder anderer Mechanismen durchgeführt werden sollen, damit in den nächsten sechs Jahren die verschiedenen Ziele der Strategie erreicht werden.
Der Aktionsplan zur Erreichung der strategischen Ziele (Abschnitt 4) wird sich auf vier Säulen bzw. Aktivitätsbereiche stützen:
- 1. Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen,
- 2. EU-Rahmen für Tiergesundheit,
- 3. Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge,
- 4. Wissenschaft, Innovation und Forschung.
Die gesamte Tätigkeit der Kommission wird auf zwei Grundsätzen beruhen: Partnerschaft und Kommunikation.
Partnerschaftliche Arbeit
Ein partnerschaftliches Konzept, das auf Vertrauen, Offenheit und dem Willen beruht, schwierige Entscheidungen zu treffen, ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg. Die Strategie kann nur dann tatsächliche Veränderungen herbeiführen, wenn alle, die mit Tiergesundheit zu tun haben, untereinander und mit allen betroffenen Bürgern zusammenarbeiten. Derzeit gibt es im Politikbereich Tiergesundheit der Gemeinschaft viele hervorragende Beispiele für praktizierte Partnerschaft. Wir müssen bestehende Kooperationen nutzen, neue Initiativen fördern und uns mehr auf nichtlegislative Alternativen für eine Regelung stützen. Einem "Beratungsausschuss für Tiergesundheit"6 werden Vertreter von Nichtregierungsorganisationen des gesamten Tiergesundheitsbereichs, Verbrauchern und Regierungen angehören. Der "Beratungsausschuss für Tiergesundheit" wird für strategische Orientierung sorgen, wenn es darum geht, welches Maß an Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch angemessen/annehmbar ist und welche Prioritäten für Maßnahmen und Kommunikation gesetzt werden sollten. Es wird außerdem die Fortschritte der Strategie verfolgen, da es zu allen Folgenabschätzungen konsultiert wird und die Kommission berät, wenn es darum geht, die besten Mittel zur Erreichung der vereinbarten Ergebnisse festzulegen.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Rat eine Konferenz veranstalten, auf der die Fortschritte der Strategie vorgestellt werden (Halbzeitbilanz - 2010).
Kommunikation
Die Tiergesundheit betrifft alle Unionsbürger: zum einen aufgrund der mit der öffentlichen Gesundheit und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Aspekte, zum anderen aufgrund der wirtschaftlichen Kosten, die Ausbrüche von Tierseuchen verursachen können, und der Tierschutzerwägungen, u. a. in Bezug auf den Auswirkungen der Seuchenbekämpfung. Die Kommission ist entschlossen, in der Kommunikation mit den Stakeholdern und Verbrauchern darüber, was die EU macht und warum, ihre Ziele der Klarheit und Transparenz zu verfolgen. Gemeinschaftliche und nationale Stellen müssen zusammenarbeiten, damit eine stimmige Botschaft gewährleistet und das Vertrauen der Öffentlichkeit gefördert werden.
Vermittlung der Strategie Es werden jährliche Berichte über den Fortschritt der Strategie erstellt und breiter angelegte Mitteilungen über Vorgehensweisen und Initiativen veröffentlicht. Je nach Botschaft und Zielgruppe werden diese Mitteilungen unterschiedliche Formen annehmen. Unter anderem ist eine Beteiligung an internationalen und nationalen Veranstaltungen geplant, der Ausbau von Beziehungen zu den Medien und zu Nichtregierungsorganisationen, die Verbesserung von Websites, die umfassende einschlägige Informationen für alle interessierten Parteien, Checklisten, Handbücher und ein Forum für Fragen und Antworten bieten.
Kommunikation im Krisenfall Eine gute Kommunikation über das Risiko mit Stakeholdern/Verbrauchern ist von größter Bedeutung, da eine nicht zutreffende Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit den Gesetzgeber zwingen könnte, in einem Krisenfall ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Maßnahmen zu treffen. Der Beratungsausschuss für Tiergesundheit wird die Kommission beraten, um die Kommunikation während eines Krisenfalls zu verbessern.
Säule 1
Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
Die neue Tiergesundheitsstrategie ist als integrierte Risikobewertungs- und -managementstrategie zu sehen, die sich auf biologische und chemische Risiken von Bedeutung für die EU konzentriert.
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Die Erstellung von Profilen und die Einstufung biologischer und chemischer Risiken werden die Grundlage für Entscheidungen darüber liefern, wo die Zuständigkeit für Maßnahmen liegt.
Festgestellte Gefahren für die Tiergesundheit müssen bewertet werden, damit Folgendes ermittelt werden kann:
- - ihre Bedeutung für die vier übergreifenden Ziele der EU-Strategie;
- - das "annehmbare Risikoniveau" für die Gemeinschaft;
- - die relative Priorität für Maßnahmen zur Verringerung des Risikos.
Bei ernsthaften Gefahren für die menschliche Gesundheit und die ländliche Wirtschaft müssen wir versuchen, das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau zu verringern. Ein Nullrisiko kann jedoch nicht erreicht werden. So müssen wir auch im Fall von Gefahren hoher Priorität, bei denen ein vernachlässigbares Risikoniveau angestrebt wird, das Kosten-Nutzen- und das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis möglicher Interventionen untersuchen, damit die begrenzten Ressourcen, sowohl in Form von EU-Finanzierung als auch von Kosten für die Erzeuger, möglichst gut genutzt werden. Dies ist entscheidend für unsere Versorgung mit Lebensmitteln und für die Nachhaltigkeit hinsichtlich der Umwelt und der ländlichen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten.
Wo eine mögliche ernsthafte Gesundheitsbedrohung identifiziert wird, jedoch eine wissenschaftliche Unsicherheit über die Eintrittswahrscheinlichkeit besteht, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sicherzustellen, bis weitere wissenschaftliche Informationen zur Klärung des Ausmaßes des Risikos vorliegen (Vorsorgeprinzip).
Bei der Erstellung von Profilen und Einstufung von Risiken handelt es sich um einen wichtigen und schwierigen Prozess, der auf EU-Ebene bereits begonnen hat. Entscheidungen müssen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und angemessenen Risikobewertungen gründen (Säule 4). Die Wissenschaft allein beantwortet jedoch nicht alle Fragen. Daher wird die Kommission Vertreter aller betroffenen Parteien in den Risikomanagementprozess einbeziehen, um eine möglichst breite Übereinstimmung und gemeinsame Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen zu erzielen und vereinbarte Zielsetzungen zu erreichen.
Die Ziele werden auf gemeinschaftlicher, nationaler und ggf. regionaler Ebene festgelegt. Anhand von Leistungsindikatoren wird man dann die Fortschritte in den nächsten sechs Jahren bewerten können.
Wie viele Ressourcen zum Erreichen des gewünschten Schutzniveaus sowie zur Entwicklung eines Systems zur Aufteilung der Verantwortung und der Kosten eingesetzt werden müssen, hängt von der Einstufung der biologischen und chemischen Risiken ab.
Erwartete Ergebnisse:
- - Einstufung biologischer und chemischer Risiken entsprechend der Bedeutung für die EU;
- - Einverständnis über das vertretbare Risikoniveau;
- - Festlegung von Prioritäten, quantifizierbaren Zielen und Leistungsindikatoren;
- - Festlegung des Umfangs an Ressourcen, der den ermittelten Gefahren zugeordnet wird.
Säule 2
Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
Hin zu einem einzigen Regelungsrahmen mit stärkerem Schwerpunkt auf Anreizen als auf Strafen, der in Einklang mit anderen Bereichen der EU-Politik steht und sich internationalen Standards annähert.
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
Tierseuchen wie die Vogelgrippe oder die Maul- und Klauenseuche können für Landwirte und die Wirtschaft eines Landes, eines Kontinents oder sogar der ganzen Welt verheerende Auswirkungen haben.
Internationale Organisationen wie das OIE und die Weltbank halten die Tiergesundheit für ein globales Kollektivgut. Die EU betrachtet die Arbeit von "Tiergesundheitsdiensten"7 nach internationalen Standards (was Rechtsvorschriften, Aufbau, Organisation, Ressourcen, Kapazitäten, die Rolle des privaten Sektors und Hilfsberufe anbelangt) als Mindestziel. Dieses hat Priorität für öffentliche Investitionen.
Die ständige Weitereinwicklung von Rechtsvorschriften zählt zu den wichtigsten Mechanismen, die die EU im Bereich Tiergesundheit anwendet, sowohl bei der Durchführung der Politik der Gemeinschaft als auch bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Die Grundsätze einer besseren Rechtsetzung werden durch intensivere Partnerschaft und stärkere Kommunikation angewandt.
Die künftige Strategie zielt darauf ab, die geltenden, untereinander verknüpften Maßnahmen durch einen einzigen Rahmen zu ersetzen. Mit der Tiergesundheitsstrategie wird ein einziger klarer Regelungsrahmen angestrebt, der sich so nahe wie möglich an die Empfehlungen/Standards und Leitlinien des OIE/Kodex annähert. In diesem Regelungsrahmen werden auch Maßnahmen im Bereich Tierernährung und Tierschutz angesiedelt.
Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, zu gewährleisten, dass ungerechtfertigte nationale/regionale Bestimmungen kein Hindernis für den Binnenmarkt darstellen können. Der Regelungsrahmen der EU muss jedoch auch ausreichend flexibel sein, damit Beurteilungen der Gleichwertigkeit, die Beilegung von Streit und effiziente Reaktionen auf sich verändernde Situationen möglich sind. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei den Tieren zukommen, die auf nicht kommerzieller Basis gehalten werden (d.h. als Hobby) sowie wildlebenden Tieren, sofern dies zentrale Ziele betrifft8.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden eindeutig festgelegt. Auf allen Ebenen ist ein anreizorientiertes Konzept erforderlich sowie eine Überprüfung des derzeit angewendeten Kofinanzierungsinstruments.
Für eine Reihe von Kommissionsentscheidungen sind wirksamere Verfahren vorgesehen. Der STALUT9 wird sich auf Entscheidungen konzentrieren, die für die Mitgliedstaaten und die Stakeholder von großem Interesse sind. Soweit möglich, sind nichtrechtliche Instrumente zu fördern.
Erwartete Ergebnisse:
Ein allgemeines EU-Tiergesundheitsrecht:
- - In einem einzigen horizontalen Rechtsrahmen werden gemeinsame Grundsätze und Anforderungen geltender Vorschriften (innergemeinschaftlicher Handel, Einfuhren, Bekämpfung von Tierseuchen, Tierernährung und Tierschutz) festgelegt und integriert.
- - Die geltenden Vorschriften werden vereinfacht und ggf. durch diesen neuen Rahmen ersetzt, indem die Annäherung an internationale Standards (OIE-/Kodex-Standards) gesucht wird während eine feste Verpflichtung gegenüber hohen Tiergesundheitsstandards gewährleistet ist.
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
Tierseuchen
Die bestehenden Entschädigungssysteme dienen vor allem zur Entschädigung von Tierhaltern beim Ausbruch von Seuchen. Eine angemessene Aufteilung der Kosten, des Nutzens und der Verantwortung könnte wesentlich zur Erreichung der wichtigsten Ziele der Strategie beitragen. Größere finanzielle Risiken für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft ließen sich vermeiden, indem Anreize zur Verhinderung von Gefahren im Zusammenhang mit Tieren gegeben werden. Außerdem könnten damit die wirtschaftliche und soziale Kohäsion der Gemeinschaft verstärkt sowie insbesondere die Unterschiede hinsichtlich der Tiergesundheit in den verschiedenen Regionen verkleinert werden.
Einerseits ist es eine wichtige Aufgabe der Regierungen, unsere Außengrenzen gegen die Einschleppung von Krankheiten zu schützen und bei der Reaktion auf Ausbrüche exotischer Krankheiten eine führende Rolle zu spielen. Eine Regelung der staatlichen Entschädigung für Privatbesitz, der im Interesse der Allgemeinheit zerstört wurde ist von größter Bedeutung zumindest die Leistung einer Entschädigung wenn der Eigentümer nicht für den Ausbruch verantwortlich ist. Dabei spielt der Schutz der öffentlichen Gesundheit eine wichtige Rolle.
Andererseits sind für die Tiergesundheit vor allem die Tierhalter sowie die Branche als Kollektiv verantwortlich. Somit sind auch die Tierhalter und die Branche besser als andere in der Lage, vielen der Risiken im Zusammenhang mit Tierseuchen zu begegnen.
Es besteht allgemeine Übereinstimmung darüber, dass alle betroffenen Parteien, einschließlich des Versicherungswesens, sich umfassend beteiligen und engagieren müssen. Eine wichtige Frage ist, wer das Risiko trägt, und es müssen neue Mechanismen gefunden werden, um die wichtigsten Stakeholder in die Entscheidungsfindung über bedeutsame politische Fragen, insbesondere in Zusammenhang mit Dringlichkeitsmaßnahmen, einzubeziehen.
Zur Prüfung konkreter Vorschläge für die allmähliche Entwicklung eines EU-weit harmonisierten Systems wird eine Machbarkeitsstudie erforderlich sein.
Futtermittel
Bei Vorfällen von großem Ausmaß im Futtermittelsektor sind die Behörden normalerweise mit den Kosten der Rücknahme, Beförderung, Lagerung und Vernichtung von Futtermitteln, Lebensmitteln bzw. Tieren sowie mit den Kosten für Analysen und sonstigen Verwaltungsaufwand stark belastet. Die Futtermittelunternehmer sind für Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften über Futtermittelsicherheit und die unmittelbaren Folgen der Marktrücknahme, Behandlung bzw. Vernichtung von Futtermitteln sowie daraus gewonnenen Tieren und Lebensmitteln haftbar10. Die Kommission wird noch im Jahr 2007 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Möglichkeiten vorlegen, ein wirksames System finanzieller Garantien für Futtermittelunternehmer einzurichten.
Erwartete Ergebnisse:
- - Tierseuchen: Ausarbeitung eines EU-weit harmonisierten Rahmens der Kriterien zur Aufteilung der Verantwortung und der Kosten auf der Grundlage von:
- . Einstufung biologischer und chemischer Risiken entsprechend der Bedeutung für die EU (Säule 1);
- . Anreize für risikoverringerndes Verhalten aller beteiligten Parteien;
- . Möglichkeit, indirekte Verluste auszugleichen;
- . Ausgleich von Kosten (öffentliche/private Finanzierung) und Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung von Solidaritätsaspekten;
- . Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen;
- . Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der EU;
- . Wirksamkeit und Flexibilität der Durchführung auf nationaler oder regionaler Ebene;
- . Konsultationsmechanismus zwischen den Partnern, die sich die Kosten teilen, vor allem in Krisenfällen..
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
Die EU-Vorschriften beruhen bereits weitgehend auf den Empfehlungen/Standards und Leitlinien des OIE/Kodex und halten die Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) ein. Es gibt jedoch Bereiche, in denen die EU sich noch weiter an diese Standards annähern könnte (z.B. Seuchenstatus, Einfuhren, Qualität und Bewertung der Veterinärdienste, Laboruntersuchungen, Tierernährung, Impfung).
Soweit OIE/Kodex Standards festgelegt haben, hält die EU diese bei der Anwendung von Tiergesundheitsmaßnahmen ein. Liegt jedoch eine wissenschaftliche Begründung vor, kann die EU Hygiene- oder Pflanzenschutzmaßnahmen einführen oder beibehalten, die zu einem höheren Schutzniveau führen. Die EU wird weiterhin sehr aktiv ihre eigenen Standards im OIE/Kodex fördern und so weit wie möglich sicherstellen, dass sie auf internationaler Ebene entsprechend angenommen werden. Andere Mitglieder des OIE/Kodex müssen darin bestärkt werden, die internationalen Standards bei der Festlegung ihrer eigenen zugrunde zu legen.
Bei den Einfuhren sollte die EU die Kommunikation über ihre Anforderungen gegenüber ihren Handelspartnern verbessern. Darüber hinaus sollte die EU ihre Verhandlungsstärke in Fragen im Zusammenhang mit Ausfuhren ausbauen. Sie sollte nach Kräften andere Mitglieder des OIE/Kodex ermutigen, ihre Vorschriften besser an internationale Empfehlungen/Standards und Leitlinien anzunähern und für eine einheitliche Auslegung zu sorgen, sowie eine mögliche Verzerrung des internationalen Wettbewerbs zu vermeiden.
Da die Gemeinschaft die exklusive Zuständigkeit in fast allen Tätigkeitsbereichen des OIE besitzt, ist es langfristig auch wünschenswert, dass die Gemeinschaft Mitglied des OIE wird, wie dies bereits beim Kodex Alimentarius der Fall ist. Dies wird dazu beitragen, die Kohärenz zwischen Standards, Leitlinien und anderen vom OIE angenommenen Bestimmungen sowie sonstigen einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu verstärken.
Erwartete Ergebnisse:
- - Unterstützung der Standpunkte der EU aufgrund fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse, wo immer erforderlich;
- - Mitgliedschaft der Gemeinschaft im OIE zur Stärkung der aktiven Rolle der Gemeinschaft.
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Das hohe Niveau der Tiergesundheit in der EU wird einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten, indem es gewährleistet, dass Landwirte und europäische Unternehmen, oftmals kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), wettbewerbsfähig bleiben und dass sie freien Zugang zu den Ausfuhrmärkten haben11. Wir müssen sicherstellen, dass europäische Unternehmen auf diesen Märkten fair konkurrieren können, und ungerechtfertigte Hygienebeschränkungen sind dabei ein wichtiger Punkt. Sie sind kompliziert, technisch ehrgeizig und es ist zeitaufwendig, sie festzustellen, zu analysieren und zu beseitigen.
Die Einfuhrbedingungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs und tierische Erzeugnisse sind weitgehend harmonisiert. Dies trifft jedoch auf Ausfuhren nicht zu.
Die Kommission besitzt die exklusive Zuständigkeit für die Aushandlung bilateraler Übereinkommen mit Drittländern im SPS-Bereich. Mit bestimmten Drittländern wurden in bilateralen Veterinärübereinkommen12 einheitliche EU-Ausfuhrbestimmungen spezifisch festgelegt. Laufende Handelsverhandlungen, besonders die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Korea, Indien und ASEAN13 enthalten SPS-Kapitel.
Die Kommission ist derzeit mit den Mitgliedstaaten in Diskussionen über die Auswirkungen der Durchführung geltender und künftiger politischer Maßnahmen auf die SPS-Verhandlungen mit Drittländern über Ausfuhren. Dabei geht es darum, dass die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich der gemeinsamen Handelspolitik erfüllt werden und in den Verhandlungen mit Drittländern ein einheitlicher Ansatz der Gemeinschaft verfolgt wird.
Die neue EU-Tiergesundheitsstrategie wird dazu beitragen, die Mischung aus politischen Instrumenten so anzupassen, dass der Zugang zu Ausfuhrmärkten erschlossen, die Partnerschaft mit den Stakeholdern neu belebt und dass Prioritäten gesetzt werden, damit die Ressourcen bestmöglich genutzt werden.
Erwartete Ergebnisse:
- - Ein wirksamerer und transparenterer Dienst für Unternehmen einschließlich SMEs, ergebnisorientiert und konzentriert auf konkrete Hygieneprobleme, die EU-Unternehmen auf Drittlandsmärkten haben;
- - eine bessere Festlegung von Prioritäten bei Maßnahmen gegen Hygieneschranken, damit Humanressourcen gezielt eingesetzt werden und die größtmögliche wirtschaftliche Wirkung erzielt wird;
- - eine gestärkte Position bei Verhandlungen von EU-Ausfuhrbedingungen und das Angehen von Ausfuhrproblemen durch den Aufbau von lokal angesiedelten EU-Marktzugangsteams aus Vertretungen der Kommission, Botschaften der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Unternehmensverbänden.
Säule 3
Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
Ermittlung von Problemen, bevor sie zur Gefahr werden, und Vorsorge für die Bekämpfung von Ausbrüchen und die Bewältigung von Krisen.
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
Mit Biosicherheit sind die Maßnahmen gemeint, die getroffen werden, um Krankheiten von Tierpopulationen, Beständen oder Gruppen fern zu halten, in denen sie bislang nicht auftreten, oder um die Ausbreitung der Krankheit innerhalb des Bestandes zu beschränken.
Um erfolgreich zu sein, müssen die Biosicherheitsmaßnahmen die Isolierung neu in den Betrieb aufgenommener Tiere, kranker Tiere, die Regulierung der Bewegung von Menschen, Tieren und Ausstattung, die ordnungsgemäße Verwendung von Futtermitteln sowie die Verfahren zur Reinigung und Desinfektion der Einrichtungen berücksichtigen.
Dafür sind die Tierhalter, einschließlich der Hobbylandwirte, verantwortlich. Da jedoch manche ansteckende Krankheitserreger leicht von einem Betrieb zum anderen übertragen werden können, ist für Prävention und Biosicherheitsmaßnahmen ein kollektiver Ansatz erforderlich.
Wirksame Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb werden ein wichtiges Kriterium für Zonenabgrenzungs- und Kompartimentierungsverfahren 14 zur Seuchenbekämpfung und/oder für Handelszwecke darstellen. Seuchenfreier Status, Biosicherheitsmaßnahmen, Tierschutzmaßnahmen und Veterinärkontrollen werden auch Möglichkeiten zur Einstufung von Haltungsbetrieben und zur Unterstützung des Aufbaus des Systems der gemeinsamen Verantwortung und geteilten Kosten sein.
Erwartete Ergebnisse:
- - Leitfäden, bei denen das unterschiedliche Risiko bei verschiedenen Arten von Produktionssystemen und Tierarten berücksichtigt wird (z.B. Intensivhaltung, Extensivhaltung, Gebiet mit hoher Besatzdichte, Hobbylandwirte). Diese Leitfäden werden in Einklang stehen mit dem EU-Rechtsrahmen im Bereich der Tiergesundheit.
- - Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung und Förderung von Biosicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben für Infrastruktur über bereits bestehende Fonds.
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Der EU-Rückverfolgbarkeitsrahmen (Kennzeichnungssysteme, Etikettierung und TRACES - Community TRAde Control and Expert System) zielt darauf ab, Qualität, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten über lebende Tiere, Lebensmittel tierischen Ursprungs und Futtermittel zu verbessern. Damit kann über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg rückverfolgt werden.
Derzeit wird die individuelle Kennzeichnung, z.B. bei Rindern, durch Kennungen, ein Tierpasssystem (ausgestellt auf Papier) und Betriebsregister kombiniert mit nationalen Kennzeichnungsdatenbanken vorgenommen, die unter den Mitgliedstaaten nicht verbunden sind. Die Rückverfolgbarkeit beim Transport lebender Tiere erfolgt über ein Bescheinigungssystem in Papierform kombiniert mit TRACES.
Die allmähliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung wirft die Frage auf, wie die verschiedenen Elemente des Rückverfolgbarkeitssystems für lebende Tiere mittel- und langfristig kombiniert und ein integriertes elektronisches System in der EU aufgebaut werden können. Aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses stehen kleine Tiererzeuger besonderen Herausforderungen gegenüber, die elektronische Kennung einzuführen. Das zukünftige System sollte auch die Situation von KMUs beachten, basierend auf einer gründlichen Folgenabschätzung.
Durch die Verbesserung der Genauigkeit und Aktualität dieser Daten dürften sich auch die Informationen für die Veterinärüberwachung verbessern und bessere Möglichkeiten zur Reaktion bei solchen Ausbrüchen entstehen, wobei die Wirksamkeit sowohl in der Branche als auch auf öffentlicher Seite zu Kostensenkungen führen dürfte.
Erwartete Ergebnisse:
- - TRACES erreicht sein Ziel, ein einziges Portal für alle Veterinärangelegenheiten zu werden.
- - Interoperabilität nationaler Kennzeichnungsdatenbanken.
- - Einführung elektronischer Verfahren (längerfristig).
- . Machbarkeitsstudie über die Einführung der elektronischen Kennzeichnung (mit besonderem Schwerpunkt auf Wiederkäuern) entweder freiwillig oder zwingend.
- . Einführung der elektronischen Bescheinigung als Ersatz für die Bescheinigung auf Papier bei der Verbringung von lebenden Tieren (innergemeinschaftlicher Handel und Einfuhren).
- . Schaffung eines größer angelegten integrierten elektronischen Systems mit einheitlicher Datenbank, das alle Elemente des derzeitigen Systems der Bescheinigung, Tierkennzeichnung sowie Tiergesundheits- und Tierschutzstatus umfasst.
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
Die EU ist der größte Lebensmittelimporteur der Welt. Die Mitgliedstaaten sind bei der Grenzkontrolle dafür verantwortlich, die Gemeinschaft vor möglichen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen, die sich aus dem internationalen Handel mit lebenden Tieren und deren Erzeugnissen ergeben. Dazu muss die Biosicherheit an den Grenzen verbessert werden, ohne dass der grenzüberschreitende Verkehr von Menschen und landwirtschaftlichen Gütern schwerwiegend behindert wird. Der wichtigste Sicherheitsaspekt bei den Grenzkontrollen hinsichtlich der Tiergesundheit von gemeldeten Einfuhren ist die Dokumentenprüfung, und die EU ist auf die Genauigkeit und Aufrichtigkeit der in diesen Unterlagen gemachten Erklärungen angewiesen.
Die Veterinäre müssen enger mit dem Zoll zusammenarbeiten, sowohl an den Grenzkontrollstellen als auch an den Eingangsstellen in die Gemeinschaft, an denen Waren oder Tiere möglicherweise illegal eingeführt werden. Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen über die Risikobewertung, das Vertrauen zwischen nationalen Regierungen und darüber, was in Grenzkontrollstellen und an anderen Eingangsstellen geleistet werden kann und was nicht (Effizienz/Wirksamkeit).
Andererseits ist es für bestimmte Entwicklungsländer möglicherweise schwierig, die EU-Standards einzuhalten und am Handel teilzunehmen. Die EU sollte auf laufenden Initiativen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessern durch Bereitstellung technischer Hilfe, damit sie die EU-Anforderungen an die Tiergesundheit bei Einfuhren erfüllen und exotische Krankheiten an der Quelle bekämpfen können.
Erwartete Ergebnisse:
- - Überarbeitung der geltenden Vorschriften und Ausarbeitung einer Strategie zur Festlegung eines mehr risikobasierten Konzepts für Grenzkontrollen sowie zur Bekämpfung des illegalen Handels. Aufbau einer von der EU ausgehenden Risikobewertung für Sendungen mit höherem Risiko (Erzeugnisse/Länder) und zur Unterstützung der Auswahl von Containern, die einer Warenuntersuchung zu unterziehen sind.
- - Optimierung der Koordination von für die Regelung von Einfuhren zuständigen Stellen/Diensten (Zoll/Veterinärdienste).
- - Sensibilisierung von Reisenden für Einschränkungen und für ihre Verantwortlichkeit sowie Sicherstellung einer angemessenen Durchsetzung.
- - Verbesserung des Risikomanagements in Drittländern und Hilfestellung für Drittländer (über die externen Kooperationsinstrumente, Schulungen, gemeinsame Nutzung von Kenntnissen und Unterstützung durch regional angesiedeltes Fachwissen).
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
Veterinärüberwachung
Durch die Veterinärüberwachung sind Frühwarnung und rasche Entdeckung von Gefahren in Zusammenhang mit Tieren gewährleistet sowie die Rückverfolgung und die Analyse dessen, wie Seuchen auftreten und sich verbreiten.
Mit diesen Informationen erhalten die EU-Organe und die Regierungen entscheidende wissenschaftliche Belege zur Unterstützung ihrer Entscheidungen über Präventions- und Kontrollmaßnahmen sowie zur Bewertung der Wirksamkeit eingeführter Vorgehensweisen. Durch die Überwachung erhalten die breitere Öffentlichkeit, die Landwirte und die Heimtierbesitzer Informationen, anhand deren sie und die Tierärzte entscheiden können, wie sie am besten ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit ihrer Tiere schützen. Außerdem ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Tiergesundheit besser zu verstehen und zu bewerten, damit die Veterinärmaßnahmen besser angepasst werden können.
Tierhalter und Veterinäre brauchen außerdem wirksame Schulungen, damit sie die Anzeichen einer Krankheit im Frühstadium erkennen.
Notfallvorsorge
In Notfällen im Zusammenhang mit Tieren muss rasch und wirksam anhand einer vereinbarten Vorgehensweise reagiert werden. Die Möglichkeit, dass die Kommission umgehende Entscheidungen für Dringlichkeitsmaßnahmen treffen kann, ist von großer Bedeutung bei der Eindämmung und Bekämpfung von Gefahren im Zusammenhang mit Tieren in der EU.
Als Reaktion auf ethische Bedenken und die stärker werdende Forderung nach besserem Tierschutz ist die EU bereits bei der Impfung zu einer flexibleren Vorgehensweise übergegangen und hat ihre Strategie bei der Bekämpfung von wichtigen Tierkrankheiten verbessert. Die Verringerung der Anzahl getöteter Tiere zählt zu den Zielen der neuen EU-Tiergesundheitspolitik (Ziel 4). Aus verschiedenen Gründen16 ist es wichtig, dass die Entscheidung über die Impfung von Fall zu Fall getroffen wird.
Die Vorbereitung, die Notfallplanung und Durchführung von Krisenvorsorgeplänen fallen in die Zuständigkeit der Regierungen. Für diese Pläne sollte im Voraus die Zustimmung der Partner eingeholt werden, die sich die Kosten teilen.
Ein wichtiger Faktor beim erfolgreichen Management eines Ausbruchs ist es, zu wissen, wo die Tiere und ihre Erzeugnisse sich befinden, und ihre Verbringung zu kontrollieren.
Erwartete Ergebnisse:
Überwachung:
- - Verbesserung der Festlegung von Prioritäten bei der Überwachung gemäß der Einstufung der Gefahren im Zusammenhang mit Tieren. Festlegung geeigneter Indikatoren und Modalitäten der Datenerhebung.
- - Anregung zur Bildung von Kooperationsnetzen der betroffenen Parteien, vor allem über das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, zur Verbesserung der Datenerhebung, der Risikoanalyse und der Information der Öffentlichkeit sowie Schulungsmaßnahmen, die eine Früherkennung von Problemen im Zusammenhang mit Tiergesundheit ermöglichen.
- - Bereitstellung von Mitteln für
- . die Unterstützung der epidemiologischen Überwachung über bereits bestehende Fonds,
- . die Aufrechterhaltung der Diagnosekompetenz der EU (z.B. Finanzierung von Laborvernetzungen) und
- . angemessene Schulungsmaßnahmen (z.B. "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"17).
- - Anpassung des Systems für die Mitteilung von Tierseuchen (ADNS), damit aus der Überwachungstätigkeit größerer Nutzen gezogen und die Informationen weit verbreitet werden können18.
Notfallvorsorge:
- - Initiative zur Verbesserung der Vorsorge in der EU gegen größere Gefahren für die Tiergesundheit. Diese Bestandteile können auch bei der Ermittlung von möglichen Bioterrorismusangriffen und der Reaktion darauf nützlich sein:
- . schnelles Reaktionsnetz,
- . Unterstützung der Verbreitung von Sachkenntnis und Gerätschaft für tierschutzgerechtes Töten von Tieren in Krisenfällen,
- . Kommunikationskapazitäten während der Krise,
- . Krisenmanagementeinheiten und gemeinschaftliches Veterinärnotfallteam,
- . Ausbau der erforderlichen EU-Antigen-/Impfstoffbanken.
- - Festlegung und Förderung von Schnellverfahren zur EU-weiten Zulassung des Inverkehrbringens von Tierarzneimitteln (z.B. Impfstoffen), die zur Prävention von unter gemeinschaftliche Dringlichkeitsmaßnahmen fallenden Tierseuchen verwendet werden.
Säule 4
Wissenschaft, Innovation und Forschung
Anregung und Koordinierung von Risikoanalyse, Wissenschaft, Innovation und Forschung und somit Beitrag zu einem hohen Niveau der öffentlichen Gesundheit und der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Tiergesundheitsunternehmen.
4.1. Wissenschaft
Die Gemeinschaft ist dem Spitzenniveau, der Unabhängigkeit, Offenheit und Transparenz von Wissenschaft verpflichtet.
Im Lauf der Zeit ist ein Netz aus gemeinschaftlichen und nationalen Referenzlaboratorien für Tierkrankheiten eingerichtet worden. Für eine angemessene Diagnose von Krankheiten und die Anwendung der erforderlichen Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen ist eine wissenschaftlich fundierte und einheitliche Untersuchung von grundlegender Bedeutung.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Arzneimittelagentur mobilisieren und koordinieren ebenfalls wissenschaftliche Ressourcen aus der gesamten EU, um unabhängige wissenschaftliche Gutachten und Risikobewertungen von hoher Qualität zu erstellen. Dadurch erhalten Risikomanager (die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten) fundierte Grundlagen für ihre Tiergesundheitspolitik.
Erwartete Ergebnisse:
- - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Agenturen und nationalen Stellen.
- - Überprüfung und erforderlichenfalls Erweiterung der gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien auf der Grundlage einer Bewertung.
4.2. Innovation und Forschung
Für die Weiterentwicklung einer modernen Forschung in einem globalen Umfeld müssen unbedingt Kooperationen auf verschiedenen Ebenen organisiert werden, wobei die Politik auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene koordiniert, die Vernetzung zwischen Teams gefördert und für mehr Mobilität von Einzelnen und von Ideen gesorgt werden muss. Mit entscheidenden Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit auf Gemeinschaftsebene kann die Zersplitterung der Anstrengungen in Europa überwunden werden.
Das neue 7. Rahmenprogramm (2007-2013) wird neben nationalen Bemühungen und anderen gemeinsamen Forschungstätigkeiten auf europäischer Ebene ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Forschung im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz sein.
Es gibt bereits eine Reihe von Initiativen zur Förderung der Erforschung von Tierkrankheiten und Tierschutz - darunter die Ausschreibung zur Schaffung eines ERANET19 für Tiergesundheit, einer Informationsplattform für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren sowie die Einrichtung der Europäischen Technologieplattform für globale Tiergesundheit (ETPGAH) im Jahr 2004.
Die branchenbestimmte Technologieplattform sollte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor Europas Gelder für die Durchführung von Forschungsarbeiten im Rahmen von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor mobilisieren. Sie sollte die Entwicklung neuer und wirksamer Instrumente (vor allem Impfstoffe und Diagnosetests) für die Bekämpfung von Tierkrankheiten, die für Europa und den Rest der Welt von großer Bedeutung sind, fördern. Ein kohärenter Rechtsrahmen ist Voraussetzung für eine wirksame Tiergesundheitspolitik sowie die Entwicklung und Verwendung von Tierarzneimitteln und einer neuen Generation von Impfstoffen.
Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Aktionsplan der Gemeinschaft im Bereich des Tierschutzes vorgeschlagen, ein Europäisches Zentrum für Tierschutz einzurichten. Dieses würde die Forschung koordinieren und anregen, damit geltende Standards verbessert werden.
Erwartete Ergebnisse:
- - Festlegung eines Forschungsaktionsplans unter Einbeziehung der Industrie und anderer relevanter Stakeholder. In diesem Plan werden Gefahren im Zusammenhang mit Tieren Prioritäten zugeordnet und "Lücken" in bestehenden Instrumenten zur Überwachung, Diagnose, Impfung und Behandlung ermittelt.
- - Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung zur Durchführung des Forschungsaktionsplans durch Partnerschaften des öffentlichen und des privaten Sektors.
- - Aufbau eines geeigneten Rahmens auf Gemeinschaftsebene zum Abbau von Hemmnissen für Hersteller und zur Aufrechterhaltung der Kapazitäten in der EU, vor allem zum Ausbau der Antigen-/Impfstoffbanken.
- - Unterstützung der Forschung in Drittländern durch internationale Kooperation, vor allem im Bereich der wichtigen exotischen Krankheiten oder vernachlässigten Zoonosen, die schwerwiegende Folgen für diese Länder haben.
Antriebsfaktoren Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Lebensmittelsicherheit) Agenda von Lissabon (Wirtschaft, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit) Politik der nachhaltigen Entwicklung Internationale Verpflichtungen: Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Abkommen/WTO) Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik (Millenniums-Entwicklungsziel) Kohärenz gemeinsame Agrarpolitik Fischereipolitik Erweiterungspolitik Verbraucherpolitik Binnenmarktpolitik Handelspolitik Politik im Bereich Innovation und Forschung Beziehungen zu Drittländern Entwicklungspolitik Auslandshilfe für Drittländer Zollstandards Betrugsbekämpfung Allgemeine Grundsätze Subsidiarität/Verhältnismäßigkeit/Rechenschaftspflicht bessere Kommunikation - bessere Regulierung - Vereinfachung - geringerer Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich - Nutztiere - Tiere, die zur Arbeit, zu Sport-, Freizeit- oder Ausstellungszwecken genutzt werden - Haustiere - wildlebende Tiere - Tiere für Forschungs- und Lehrzwecke Partnerschaft - Tiereigentümer - Tierhalter/-nutzer - Tierärzte - Unternehmen der Lebensmittelkette - Tiergesundheitsbranche - Verbraucher, Reisende - Einzelhandel - Tierschutzverbände und andere NRO - Interessengruppen des ländlichen Raums - Wildhüter, Jäger und Landbesitzer (wildlebende Tiere) - Regierungen und andere öffentliche Einrichtungen - EU-Organe - EU-Agenturen - Internationale Organisationen Bestandteile des geltenden EU-Rechtsrahmens - innergemeinschaftlicher Handel/Binnenmarkt - Einfuhrbedingungen/Grenzkontrollen - Kontrolle, Tilgung und Überwachung von Tierkrankheiten - Tierschutz - Tierernährung, Futtermittelzusatzstoffe - Tierarzneimittel - Rückverfolgbarkeit - Forschung - Risikobewertung und wissenschaftliche Begutachtung - Schulung und Wissen - Kommunikation - finanzielle Aspekte Ziele und Aktionsplan EU-Tiergesundheitsstrategie
- 1 Einschließlich Vorschriften über Tierschutz.
- 2 D. h. durch Tierseuchen und Lebensmittel bedingte Krankheiten sowie Biotoxine.
- 3 Bei Tierverbringungen muss ein Gleichgewicht hergestellt werden, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports.
- 4 In Einklang mit der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 - KOM (2006) 13.
- 5 Der Europäische Rat nahm im Juni 2006 eine ehrgeizige und umfassende neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung an - Dok. 10917/06.
- 6 Der Beratungsausschuss für Tiergesundheit wird als Arbeitsgruppe der Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit - Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 2004/613/EG der Kommission vom 6. August 2004 eingesetzt.
- 7 D. h. die zuständige Verwaltung, alle zuständigen Behörden und alle von der Aufsichtsbehörde für Tiergesundheit (gemäß dem OIE-Code) zugelassenen, registrierten oder lizensierten Personen.
- 8 Z. B. Natura 2000, das mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen errichtet wurde, sowie die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
- 9 Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.
- 10 Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene.
- 11 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das "globale Europa - eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" - KOM (2007) 183 vom 18.4.2007.
- 12 Darunter Chile, Mexiko, USA, Kanada, Neuseeland und die Länder der Europäischen Freihandelszone.
- 13 Verbindung der asiatischen Südostnationen.
- 14 Zonenabgrenzung und Kompartimentierung sind Verfahren, die ein Land gemäß den Bestimmungen des OIE-Kodex zur Festlegung von Subpopulationen mit verschiedenem Tiergesundheitsstatus innerhalb seines Territoriums zum Zweck der Krankheitsbekämpfung und/oder des internationalen Handels anwendet. Die Kompartimentierung betrifft eine Subpopulation, wenn mit Biosicherheit zusammenhängende Managementsysteme angewandt werden, von Zonenabgrenzung spricht man dagegen, wenn eine Subpopulation auf geografischer Basis festgelegt wird.
- 15 Einschließlich Zusammenarbeit mit Drittländern.
- 16 Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen, Forderung nach validierten Tests, mit denen infizierte von geimpften Tieren nach Möglichkeit unterschieden werden können, internationale Leitlinien des OIE und mögliche Auswirkungen auf den Handel, Kostenwirksamkeitsanalyse, mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Impfstoffen.
- 17 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum Thema "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel" - KOM (2006) 519.
- 18 Und somit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Einhaltung internationaler Bestimmungen und der Vermeidung von Doppelarbeit, wobei zu berücksichtigen ist, dass die gleichen Informationen über das weltweite Tiergesundheitsinformationssystem der OIE zu melden sind.
- 19 Ziel des ERA-NET-Systems im Zusammenhang mit dem Europäischen Forschungsraum ist es, die Kooperation und Koordination von Forschungstätigkeiten (d. h. Programmen), die auf nationaler oder regionaler Ebene in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten durchgeführt werden, durch die Vernetzung der Forschung zu intensivieren.