Der Bayerische Ministerpräsident München, den 19. Juni 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser
mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 846. Sitzung am 4. Juli 2008 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern, indem in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren
- 1. der durch das GKV-WSG eingeführte Sanierungsbeitrag zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wird,
- 2. den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet wird, ihre steigenden Kosten - insbesondere aufgrund der jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst - zu refinanzieren.
Begründung
Die finanzielle Lage der Krankenhäuser spitzt sich mehr und mehr zu. Die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bedingen weitere Mehrkosten, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht refinanziert werden können. Die Krankenhäuser müssen daher dringend finanziell besser gestellt werden.
Durch das GKV-WSG wurden die Krankenhäuser zur finanziellen Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Insbesondere werden seit 2007 0,5 % des Rechnungsbetrages abgezogen, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden.
Als erste Sofortmaßnahme muss dieser "Sanierungsbeitrag" abgeschafft werden. Eine weitere Erhebung ist den Krankenhäusern aufgrund ihrer gestiegenen Kosten nicht zumutbar.
Gleichfalls muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Personalkostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung zu berücksichtigen. Wird den Krankenhäusern keine Möglichkeit der Refinanzierung eröffnet, ist ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern zu befürchten, der letztlich die Patientenversorgung beeinträchtigt.
Der Bundesrat hält daran fest, dass die Beitragssatzstabilität ein vorrangiges politisches Ziel bleibt. Die Krankenhäuser haben durch die seit 1993 bestehende Budgetdeckelung und die rigiden Spargesetze der letzten Jahre jedoch einen erheblichen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet. Es besteht daher die Gefahr, dass Maßnahmen mit dem Ziel der Ausgabensenkung der Gesetzlichen Krankenversicherung gut funktionierende Versorgungsstrukturen im stationären Bereich beschädigen werden.