Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 25. Mai 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 016/5492 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens - Drucksache 016/5049 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 4 werden die folgenden Artikel 5 und 6 eingefügt:

Artikel 5
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 32 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

" § 32 Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung

Artikel 6
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 06.07.07
Erster Durchgang: Drucksache. 145/07 (PDF)